Kinderkrankentage: Linnemann plant ab 2027 fünf Tage weniger
Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 21:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In seiner ersten Regierungsbefragung im Bundestag hat Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) eine grundlegende Änderung bei den Kinderkrankentagen angekündigt.
Ab dem Jahr 2027 soll der Anspruch auf diese Leistungen um fünf Tage reduziert werden. Damit sprach sich der Minister gegen eine erneute Verlängerung der geltenden Sonderregelungen aus und forderte stattdessen eine Rücknahme der während der Corona-Pandemie eingeführten Maßnahmen.
Rückkehr zu den ursprünglichen Regelungen ab 2027
Nach den Plänen des Bundesgesundheitsministers sollen ab Januar 2027 wieder die Regelungen gelten, die vor der Pandemie üblich waren. Demnach stünden jedem Elternteil pro Kind wieder 10 Kinderkrankentage pro Jahr zu. Für Alleinerziehende soll sich der Anspruch ab diesem Zeitpunkt auf insgesamt 20 Tage belaufen.
Damit reagiert das Ministerium auf die schrittweise Beendigung der pandemiebedingten Sonderregelungen. Linnemann betonte im parlamentarischen Kontext, dass eine Verstetigung der ausgeweiteten Tage nicht vorgesehen sei. Ziel sei eine Rückkehr zum bewährten System der gesetzlichen Krankenversicherung, wie es vor den Krisenjahren bestand.
Aktueller Status quo und finanzielle Rahmenbedingungen
Für das laufende Jahr 2026 gelten hingegen noch die erweiterten Ansprüche. Derzeit können gesetzlich versicherte Eltern pro Kind und Elternteil 15 Kinderkrankentage in Anspruch nehmen. Für Alleinerziehende liegt der Wert aktuell bei 30 Tagen. Sollten Eltern mehrere Kinder haben, besteht derzeit ein Höchstanspruch von 35 Tagen pro Elternteil beziehungsweise 70 Tagen für Alleinerziehende.
Ab 2027 sollen Eltern pro Kind und Elternteil wieder 10 statt 15 Kinderkrankentage zustehen — für Alleinerziehende 20 statt 30. Wer jetzt weiß, was 2026 noch gilt und was ab Januar 2027 geplant ist, kann Betreuungsausfälle früh einplanen. Der kostenlose Leitfaden zeigt die Zahlen im Vergleich und die wichtigsten Antragsschritte. Kinderkrankentage-Checkliste jetzt anfordern
Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht grundsätzlich für gesetzlich versicherte Eltern, deren erkranktes Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die finanzielle Absicherung während dieser Zeit. Die Kassen zahlen regulär 90 % des ausgefallenen Nettogehalts an die betroffenen Eltern aus.
Reformpläne und gesundheitspolitische Einordnung
Die geplante Reduzierung der Kinderkrankentage ist Teil einer umfassenderen Neuausrichtung der Gesundheitspolitik unter Carsten Linnemann. Neben der Rückkehr zu den Basiswerten bei den Krankheitstagen kündigte der Minister die Einsetzung einer Kommission für eine tiefgreifende Gesundheits- sowie eine Pflegereform an. Zudem soll zeitnah ein Spargesetz für die gesetzliche Krankenversicherung verabschiedet werden, um die finanzielle Stabilität des Systems zu sichern.
Gleichzeitig korrigierte der Minister frühere Überlegungen im Bereich der Pflege: Ein Plan, pflegenden Angehörigen die vollen Rentenpunkte zu streichen, wurde laut Berichten vom September 2026 wieder zurückgenommen.
Kritik an flankierenden Maßnahmen in der Kinderheilkunde
Begleitet wird die Debatte um die Kinderkrankentage von Diskussionen über die bürokratische Abwicklung von Krankschreibungen. Bereits Anfang Juli 2026 kritisierte der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte Pläne der Koalition aus Union und SPD, die telefonische Krankschreibung wieder abzuschaffen. Seit Dezember 2023 haben Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder bei leichten Erkrankungen telefonisch krankschreiben zu lassen.
Ein krankes Kind, ein wichtiger Termin — und die Frage, wer einspringt. Der Leitfaden hilft Ihnen, Betreuungslücken konkret abzusichern: mit einem Notfallplan für Eltern, einer klaren Übersicht der Ansprüche 2026 und den geplanten Regelungen ab 2027. Work-Life-Notfallplan jetzt kostenlos sichern
Der Verband warnte davor, dass ein Wegfall dieser Option zu einer erheblichen zusätzlichen Belastung der Kinderarztpraxen führen würde. Statt einer Abschaffung forderten die Mediziner eine Weiterentwicklung des Systems, beispielsweise durch die Einführung einer digitalen Bescheinigung, um die Abläufe für Eltern und Praxen gleichermaßen effizient zu gestalten. Ob diese Forderungen in die anstehende Gesundheitsreform einfließen werden, bleibt abzuwarten.
