Kinderkrankengeld: Anspruch sinkt ab 2027 von 15 auf 10 Tage
Veröffentlicht am: 27.09.2026 um 00:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesregierung beabsichtigt, die während der Corona-Pandemie ausgeweiteten Ansprüche auf Kinderkrankengeld zum Jahreswechsel deutlich zu reduzieren. Wie aus einem Bericht des Deutschen Ärzteblattes vom 25. September 2026 hervorgeht, strebt der Bund im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes Einsparungen in Höhe von rund 100 Millionen Euro an. Offizielle Änderungsanträge hierzu werden für das Ende der kommenden Woche erwartet.
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) sprach sich am 23. September 2026 im Bundestag gegen eine erneute Verlängerung der Sonderregelungen aus. Er betonte, dass ab Januar 2027 wieder jene Grenzwerte gelten sollen, die bereits in den Jahren vor der Pandemie Bestand hatten. Damit würde das Kontingent pro Elternteil und Kind von aktuell 15 auf dann 10 Arbeitstage sinken.
Neuregelung der Anspruchsdauer nach § 45 SGB V
Ohne eine erneute gesetzliche Intervention treten am 1. Januar 2027 die regulären Bestimmungen des Paragrafen 45 im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) in Kraft. Dies bedeutet für Eltern eine spürbare Reduzierung der Tage, an denen sie für die Pflege eines kranken Kindes von der Arbeit fernbleiben können und eine Lohnersatzleistung erhalten.
Bei der Betreuung eines Kindes verringert sich der Anspruch pro Elternteil von 15 auf 10 Arbeitstage. Bei zwei Kindern sinkt die Zahl von 30 auf 20 Tage, während bei drei oder mehr Kindern maximal 25 statt bisher 35 Tage zur Verfügung stehen.
Besonders deutlich fallen die Kürzungen für Alleinerziehende aus: Hier halbiert sich der Anspruch bei einem Kind von 30 auf 20 Tage. Bei zwei Kindern erfolgt eine Reduktion von 60 auf 40 Tage, und bei drei oder mehr Kindern sinkt der Höchstanspruch von 70 auf 50 Arbeitstage.
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Das Kinderkrankengeld ersetzt in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes, bei Erhalt von Einmalzahlungen bis zu 100 Prozent. Voraussetzung bleibt im Regelfall, dass das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Eine stationäre Begleitung des Kindes verbraucht das Kontingent laut geltender Rechtslage nicht.
Politische und gesellschaftliche Reaktionen auf die Kürzungspläne
Die Ankündigung stieß auf breiten Widerstand in der Landespolitik und bei Sozialverbänden. Manuela Schwesig (SPD), Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, kritisierte die Pläne am Rande einer Bundesratssitzung in Berlin und erklärte, eine solche Kürzung sei nicht akzeptabel.
Auch der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) warnte vor einer Gefährdung der Absicherung für Familien und Alleinerziehende. Er sprach sich dafür aus, die pandemiebedingte Bezugsdauer dauerhaft beizubehalten.
Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, wies darauf hin, dass die Kürzungen insbesondere Frauen treffen würden, da diese laut aktuellen Auswertungen rund 73 Prozent der Kinderkrankentage übernehmen.
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Wer eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen fordere, dürfe nicht an der Absicherung von Sorgearbeit sparen. Auch Vertreter der Diakonie, des Familienbundes der Katholiken sowie der Deutsche Kinderkrebsverband äußerten deutliche Kritik an dem Vorhaben.
Aktuelle Datenlage zur Inanspruchnahme
Daten der AOK PLUS zeigen, dass derzeit nur etwa zwei Prozent der versicherten Eltern das volle Kontingent von 15 Tagen tatsächlich ausschöpfen. Im Jahr 2025 entfielen pro gemeldetem Kinderkrankenfall durchschnittlich 2,5 Tage. Gleichzeitig berichten Marktforscher und Medien über sinkende Antragszahlen, die in einigen Regionen bereits wieder das Vor-Pandemie-Niveau erreicht haben.
Die Diskussion fällt in eine Zeit steigender Infektionszahlen. Das Robert Koch-Institut (RKI) schätzte für die dritte Septemberwoche 2026 rund 5,5 Millionen Neuerkrankungen an akuten Atemwegsinfekten. Mediziner registrierten nach dem Schulstart vermehrt Infektionen mit Adeno- und Rhinoviren.
Dennoch stufte das RKI die aktuelle Lage als jahreszeitlich üblich ein. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Linken im Thüringer Landtag, Lena Saniye Güngör, forderte die Bundesregierung auf, die Kürzung zu stoppen und die aktuelle Regelung dauerhaft zu sichern.
