Kindergeld, Regierungsentwurf

Kindergeld: Regierungsentwurf plant 267 Euro monatlich ab 2027

Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 13:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Regierungsentwurf sieht zehn Milliarden Euro jährliche Entlastung vor; Verbände kritisieren geringe Vorteile und höhere Sozialabgaben.

Steuerreform 2027: Entlastungen und Kritik an den Folgen
Moderne, minimalistische Fassade eines Regierungsgebäudes in Berlin bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Regierungsentwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027 (BT-Drucks. 21/8235) beschlossen. Das Gesetzesvorhaben sieht ein jährliches Entlastungsvolumen von 10 Milliarden Euro vor, das in zwei Stufen zum 1. Januar 2027 und zum 1. Januar 2028 wirksam werden soll. Für die Umsetzung ist die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat erforderlich; die erste Lesung im Bundestag ist für den 8. Oktober 2026 vorgesehen.

Geplante Anpassungen bei Freibeträgen und Steuersätzen

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht zum 1. Januar 2027 eine Anhebung des Grundfreibetrags von 12.348 Euro auf 12.564 Euro vor. Zum 1. Januar 2028 soll dieser Wert auf 12.900 Euro steigen.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird ab Anfang 2027 von 1.230 Euro auf 1.430 Euro angehoben. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift ab 2027 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.601 Euro.

Für Familien ist eine Erhöhung des Kindergelds vorgesehen: Zum 1. Januar 2027 steigt der Monatsbetrag von 259 Euro auf 267 Euro, im Jahr 2028 folgt eine Anpassung auf 272 Euro. Der Kinderfreibetrag erhöht sich ab 2027 von 6.828 Euro um 300 Euro auf 7.128 Euro.

Zusammen mit dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung in Höhe von 2.928 Euro beläuft sich der Gesamtbetrag auf 10.056 Euro. Der Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes wird mit 1.564 Euro je Elternteil festgesetzt.

Zugleich enthält der Entwurf Verschärfungen und Gegenfinanzierungen. Der Reichensteuersatz steigt ab 2027 auf 45 Prozent bei einem zu versteuernden Einkommen zwischen 250.000 und 279.999 Euro sowie auf 47 Prozent ab 280.000 Euro. Handwerkerleistungen sind künftig nur noch zu 15 Prozent statt bislang 20 Prozent abzugsfähig, wobei der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro sinkt.

Der Pauschsteuersatz für Minijobs wird von 2 auf 5 Prozent angehoben. Bei den begünstigten Zuschlägen steigt der Höchstbetrag für Sonn- und Feiertagsarbeit von 50 auf 75 Euro, während jener für Nachtarbeit unverändert bei 50 Euro verbleibt. Für Rechenzentren wird zudem ein neuer gewerbesteuerlicher Zerlegungsmaßstab eingeführt.

Fiskalische Auswirkungen und Besteuerung von Renten

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Nach Angaben der Bundesregierung belaufen sich die steuerlichen Mindereinnahmen im Jahr 2027 auf 4,515 Milliarden Euro, wovon 1,91 Milliarden Euro auf den Bund entfallen.

Für 2028 werden die Ausfälle auf 6,02 Milliarden Euro beziffert, der Bund trägt daran 2,504 Milliarden Euro. Die Einnahmeausfälle der Sozialversicherungen infolge der veränderten Sonn- und Feiertagszuschläge werden auf rund 300 Millionen Euro pro Jahr geschätzt.

Neurentner des Jahrgangs 2027 müssen ab dem 1. Januar 2027 einen Anteil von 84,5 Prozent ihrer Rente versteuern. Bei einer Monatsrente von 1.500 Euro bleiben 2.790 Euro im Jahr steuerfrei, spätere Rentenerhöhungen unterliegen der vollen Versteuerung.

Im Beispielfall einer Erzieherin des Jahrgangs 1960 mit Rentenbeginn am 1. Januar 2027 und 1.500 Euro Bruttomonatsrente bleiben von der Jahresrente von 18.000 Euro 2.790 Euro frei.

Nach Abzug von Pauschalen in Höhe von 138 Euro sowie Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung von rund 2.223 Euro nach den Sätzen von 2026 verbleibt ein zu versteuerndes Einkommen von rund 12.849 Euro. Dies liegt knapp 285 Euro über dem geplanten Grundfreibetrag, woraus sich überschlägig eine Jahressteuer von rund 40 Euro ergibt. Bei einer Monatsrente von 1.400 Euro fällt keine Steuer an.

Kritik von Ökonomen, Verbänden und Steuerzahlern

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil betonte die Zielsetzung, Arbeit und Leistung insbesondere für kleine und mittlere Einkommen spürbarer zu belohnen. Das Entlastungsvolumen liege bei 10 Milliarden Euro.

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Allerdings sinkt das Nettoeinkommen ab einem Bruttoeinkommen von 6.000 Euro, da steigende Sozialabgaben die Entlastungen aufzehren. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann bringt parallel Mehrbelastungen im Rahmen der Pflegereform auf den Weg, bei denen Gutverdiener zur Finanzierung herangezogen werden.

Am 5. Oktober 2026 äußerten zehn Wirtschaftsverbände Kritik an den Regierungsplänen. Ifo-Präsident Clemens Fuest bezeichnete die Steuerreform als eines der schwächsten Elemente des Reformprogramms.

Ein Entlastungsvolumen von jährlich 10 Milliarden Euro reiche für wirtschaftliche Impulse nicht aus, zudem belaste die Anhebung des Spitzensteuersatzes den Mittelstand. Das Vorhaben sei überwiegend eine verfassungsrechtlich veranlasste Tarifanpassung mit einer verteilungspolitisch motivierten Gegenfinanzierung.

Berechnungen des Finanzwissenschaftlers Frank Hechtner von der Universität Erlangen-Nürnberg für das Handelsblatt zeigen geringe Effekte für Arbeitnehmer: Ein Single mit einem Monatsverdienst von 2.000 Euro verfügt 2027 über 34 Euro mehr pro Jahr (2,83 Euro monatlich), bei 4.000 Euro Verdienst verbleiben 10 Euro jährlich (83 Cent pro Monat).

Bei 6.000 Euro Verdienst liegt das Plus bei 147 Euro, während bei 7.500 Euro monatlich 390 Euro weniger verbleiben. Ein Paar mit zwei Kindern und jeweils 4.000 Euro Monatsverdienst hat 416 Euro mehr im Jahr, bei einer Einkommenskonstellation von 6.000 und 4.000 Euro sind es 272 Euro. Spitzenverdiener mit 8.850 Euro Monatsverdienst zahlen 2027 hingegen 1.491 Euro mehr an Sozialbeiträgen.

Kinderlose Singles profitieren laut Hechtner lediglich bei einem Monatsbrutto zwischen 1.500 und 5.750 Euro mit 8 bis 34 Euro im Jahr. Unverheiratete Eltern verzeichnen Vorteile bis 6.000 Euro Monatsbrutto.

Ursache für die Abschmelzung sei das Zusammenspiel mit den Sozialversicherungsbeiträgen und der nicht ausgeglichenen kalten Progression: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 um 9,7 Prozent (zusätzlich 300 Euro), während der Pflege-Zusatzbeitrag für Kinderlose von 0,6 auf 0,9 Prozent klettert.

Für die Frankfurter Allgemeine Zeitung berechnete Hechtner für 2028 bei einem kinderlosen Single mit 3.000 Euro Bruttolohn ein Minus von 9 Euro jährlich, bei 6.000 Euro ein Minus von 242 Euro, bei 6.500 Euro minus 639 Euro und bei 9.000 Euro ein Minus von 904 Euro.

Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler führt die Kombination aus einer Steuerentlastung von 552 Euro und einem Anstieg der Sozialabgaben um 912 Euro bei einem Single mit 6.000 Euro Bruttoeinkommen zu einem realen Jahresverlust von 360 Euro.

Ein kinderloses Doppelverdienerpaar mit je 6.000 Euro büße trotz einer Steuerersparnis von 1.104 Euro per saldo 720 Euro im Jahr ein. Verbandspräsident Reiner Holznagel verwies darauf, dass von einer spürbaren Entlastung nicht gesprochen werden könne.

Zusätzlicher Druck entsteht über die Sozialversicherungen. Nach Angaben der Rentenversicherung liegt der Beitragssatz aktuell bei 18,6 Prozent und wird für 2028 auf 19,9 Prozent geschätzt.

Zudem ist ab 2028 ein Kapitalrentenbeitrag von zunächst 0,5 Prozent vorgesehen, der perspektivisch auf 2 Prozent ansteigen soll. Zugleich steigt die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung Anfang 2027 um 300 Euro monatlich, jene der Pflegeversicherung um 937,50 Euro im Monat.

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