Kinder- und Jugendhilfe: Kabinett beschließt Strukturreform mit 1,3 Milliarden Sparzielen
Veröffentlicht am: 17.08.2026 um 04:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 die Reform der Kinder- und Jugendhilfe verabschiedet. Mit diesem Kabinettsbeschluss leitet die Bundesregierung eine umfassende Strukturreform ein, die insbesondere die Organisation der Schulassistenz sowie die finanzielle Planung der kommenden Jahre betrifft.
Ziel der Maßnahmen ist eine effizientere Gestaltung der Unterstützungssysteme, wobei die Bundesregierung gleichzeitig erhebliche Einsparpotenziale identifiziert hat.
Neuausrichtung der Schulassistenz und finanzielle Zielvorgaben
Ein zentraler Aspekt der beschlossenen Reform ist die künftige Organisation der Schulassistenz. Diese soll nach dem Willen des Kabinetts bevorzugt in Gruppenform realisiert werden. Eine individuelle Einzelfallhilfe ist demnach nur noch in spezifisch begründeten Fällen vorgesehen.
Eine ursprünglich diskutierte vollständige Streichung der individuellen Schulbegleitung wurde zwar abgeschwächt, dennoch erhalten Gruppenangebote im neuen System eine klare Priorität.
Die Bundesregierung verbindet mit dieser Umstrukturierung deutliche fiskalische Erwartungen. Ab dem Jahr 2028 soll die Reform jährliche Einsparungen in Höhe von 149 Millionen Euro realisieren. Bis zum Jahr 2036 wird ein kumuliertes Einsparpotenzial von insgesamt 1,3 Milliarden Euro prognostiziert.
Diese Zielsetzungen stehen vor dem Hintergrund massiv gestiegener Ausgaben im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Im Jahr 2024 beliefen sich die Kosten für diesen Sektor auf 78,8 Milliarden Euro, was einer Steigerung von 9,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr entsprach. Den größten Anteil dieser Aufwendungen verursachten mit zwei Dritteln der Gesamtsumme die Kindertagesstätten.
Unterstützung für Hunderttausende Kinder betroffen
Die Reform betrifft eine signifikante Anzahl an Leistungsbeziehern. Aktuellen Daten zufolge erhalten rund 440.000 Kinder Eingliederungshilfe. Davon entfallen 140.000 Fälle auf Kinder mit seelischen Behinderungen, während 300.000 Kinder aufgrund körperlicher oder intellektueller Beeinträchtigungen unterstützt werden.
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Neben den strukturellen Änderungen im Hilfesystem billigte das Kabinett im Rahmen der Reform zudem die Abschaffung des sogenannten begleiteten Trinkens. Damit ist es 14- und 15-Jährigen künftig untersagt, in Gaststätten im Beisein von Sorgeberechtigten Alkohol zu konsumieren.
Scharfe Kritik von Behindertenverbänden und Opposition
Der Kabinettsbeschluss stieß unmittelbar auf Ablehnung bei verschiedenen Interessengruppen und politischen Akteuren. Der Behindertenbeauftragte Dusel kritisierte die Reform scharf und bemängelte, dass die Zuständigkeiten weiterhin getrennt blieben. Er warnte davor, dass die Bürokratie zementiert werde und betroffene Familien weiterhin mit unklaren Verantwortlichkeiten zu kämpfen hätten.
Eine echte Zusammenführung der Zuständigkeiten finde nicht statt, sondern werde lediglich einer freiwilligen Erprobung unterzogen. Er forderte dringende Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.
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Ähnlich äußerte sich der Sozialverband Deutschland (SoVD). SoVD-Chefin Engelmeier bezeichnete die Reform als einen Angriff auf bestehende Errungenschaften und warnte vor deutlichen Nachteilen für Kinder mit Behinderungen. Die Durchsetzbarkeit individueller Assistenz könnte durch die Neuregelung erheblich erschwert werden. Der Verband forderte stattdessen eine strikt bedarfsgerechte Unterstützung.
Der Linke-Fraktionschef Pellmann wies darauf hin, dass Gruppenangebote den individuellen Bedarf in vielen Fällen nicht decken könnten. Er mahnte an, dass bei der Eingliederungshilfe keine Kürzungen vorgenommen werden dürften und forderte die Einhaltung des Konnexitätsprinzips, wonach die Instanz, welche Leistungen bestellt, auch für deren Finanzierung aufkommen müsse.
Auch aus den Reihen der SPD gab es Forderungen nach Korrekturen. Die Politikerin Hostert betonte die Notwendigkeit, Prävention und Inklusion stärker in den Fokus der Reform zu rücken.
Der Paritätische Gesamtverband kritisierte zudem geplante Einsparungen bei den Hilfen zur Erziehung und das Ausbleiben einer strukturellen Zusammenführung der Zuständigkeiten, betonte jedoch, dass individuelle Assistenzleistungen weiterhin möglich bleiben müssten.
