KI-Verordnung, Kennzeichnungspflichten

KI-Verordnung ab August: Neue Kennzeichnungspflichten für generierte Inhalte

24.06.2026 - 19:53:08 | boerse-global.de

Aktuelle Gerichtsentscheidungen verschärfen Transparenzpflichten bei Online-Bewertungen und werblicher Nutzung von Kundenrezensionen.

OLG-Urteile 2026: Strengere Regeln für Bewertungen und Werbung
KI-Verordnung - Eine digitale Benutzeroberfläche mit Sternbewertungen und Rezensionstexten, einige davon ausgegraut oder als gelöscht markiert. 24.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das zeigen aktuelle Urteile der Oberlandesgerichte aus dem Frühjahr und Sommer 2026.

Das OLG Köln stärkte mit einem Beschluss vom 12. Juni die Rechte von Bewertungsportalen. Ein Arzt hatte gegen ein Portal geklagt, das in seinem Profil anzeigte, dass sechs bis zehn Bewertungen wegen Diffamierungsverdachts gelöscht worden waren. Der Mediziner hatte die Löschung zuvor selbst erwirkt, da kein Patientenkontakt nachweisbar war.

Die Richter wiesen die Beschwerde zurück. Der Hinweis auf die Löschungen sei sachlich richtig und durch das Informationsinteresse der Öffentlichkeit sowie die Meinungsfreiheit des Betreibers gedeckt. Auch datenschutzrechtlich sei die Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zulässig. Juristen sehen darin ein wichtiges Signal für mehr Transparenz auf Portalen.

Strengere Regeln für Werbung mit Bewertungen

Parallel dazu befasste sich das OLG Koblenz mit der werblichen Nutzung von Rezensionen. In einem Urteil vom 2. Juni (Az. 9 U 1015/25) stellte das Gericht klar: Unternehmen, die auf ihrer Website mit Kundenbewertungen werben, müssen zwingend offenlegen, ob und wie sie deren Echtheit prüfen.

Grundlage ist § 5b Abs. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Eine bloße Quellenangabe wie der Verweis auf Google reicht nicht aus. Verbraucher müssen nachvollziehen können, welche Maßnahmen der Werbende ergreift. Fehlen diese Informationen, liegt ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß vor.

Was Löschraten bei Google Maps bedeuten

Google Maps zeigt inzwischen an, wie viele Bewertungen wegen Richtlinienverstößen entfernt wurden. In regionalen Analysen, etwa im Raum Nürnberg, reichen die Spannen von wenigen Einzelfällen bis zu über 250 Löschungen bei einzelnen Gastronomiebetrieben.

Rechtsexperten warnen vor pauschalen Schlüssen: Eine hohe Zahl gelöschter Beiträge sei kein Beleg für Manipulation durch den Inhaber. Oft spiegele sie die erfolgreiche Abwehr von Fake-Bewertungen oder Diffamierungskampagnen wider. Eine hohe Löschquote könne auch Ausdruck aktiven Reputationsmanagements sein.

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Wenn Bewertungen zur Straftat werden

Das OLG Zweibrücken traf am 31. März (Az. 4 W 4/26) eine wichtige Abgrenzung. Die Behauptung auf einem Arbeitgeberbewertungsportal, ein Unternehmen zahle weniger als den gesetzlichen Mindestlohn, sei als Tatsachenbehauptung einzustufen – nicht als bloße Meinungsäußerung. Ist die Behauptung unwahr, kann das den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen.

Betroffene Unternehmen haben dann einen Auskunftsanspruch gegen die Plattform nach § 21 TDDDG. So können sie Informationen über die Verfasser der Bewertung erhalten.

Auch der BGH befasste sich am selben Tag mit Internet-Haftung (Az. VI ZR 157/24). Verlage müssen zwar auf die Löschung von Kopien eigener unwahrer Tatsachenbehauptungen hinwirken. Sie haften aber nicht für eigenständige Folgeberichterstattungen dritter Medien, die auf den ursprünglichen Fehlern basieren.

Transparenzpflichten im E-Commerce

Die Tendenz zu strengeren Informationspflichten setzt sich in weiteren Bereichen fort. Das Hanseatische Oberlandesgericht urteilte im Mai: Bedingungen für den „Kauf auf Rechnung“ wie eine erforderliche Bonitätsprüfung müssen bereits in der Werbung genannt werden – nicht erst im Checkout-Prozess.

eBay hat seit Mitte Juni verschärfte Regeln für Sammlerstücke eingeführt. Münzhändler müssen nun standardisierte Zustandsangaben machen. Zudem kündigte der Marktplatz eine KI-gestützte Funktion zur Verteidigung bei Zahlungsstreitigkeiten an.

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Ab dem 2. August 2026 treten spezifische Transparenzpflichten nach der KI-Verordnung in Kraft. Unternehmen müssen KI-generierte Inhalte kennzeichnen – besonders relevant bei Deepfakes am Arbeitsplatz und in der Kundenkommunikation.

Das OLG Düsseldorf entschied Mitte April (Az. 2 U 87/24): Unberechtigte Patentverletzungsmeldungen können Schadensersatzforderungen auslösen, wenn keine sorgfältige Vorabprüfung stattfand. Das unterstreicht die wachsende Verantwortung beim Management digitaler Präsenzen.

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