KI-Verbote ab Dezember: Nudifier-Apps und Watermarking-Pflicht
15.06.2026 - 18:45:31 | boerse-global.de
Der Bundestag hat Mitte Juni das nationale Durchführungsgesetz zum europäischen AI Act verabschiedet. Damit sind die regulatorischen Vorgaben der EU nun auch auf nationaler Ebene verankert.
Reallabore für KI-Innovationen
Die Bundesnetzagentur bekommt weitreichende Befugnisse. Sie soll ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum aufbauen, das als Schnittstelle für Unternehmen und Bürger dient. Ein Kernstück der neuen Struktur: mindestens ein KI-Reallabor. In diesen geschützten Testumgebungen dürfen Unternehmen innovative KI-Anwendungen unter behördlicher Aufsicht erproben – bevor sie auf den freien Markt kommen.
Anzeige: Die neuen KI-Verbote ab Dezember 2026 betreffen direkt Ihre Compliance-Pflichten – von Nudifier-Apps bis zur Watermarking-Pflicht. Unser Report fasst alle Fristen und konkrete Umsetzungsschritte zusammen. Jetzt kostenlosen Compliance-Report anfordern
Doch der Beschluss ist noch nicht in trockenen Tüchern. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Parallel forderte die Länderkammer bereits Mitte Juni mehr Befugnisse für Strafverfolger. Das Bundeskriminalamt (BKA) soll als zentrale Schnittstelle für den „Quick Freeze“ von Verkehrsdaten dienen. Zudem sind schärfere Regeln für automatisierte Bildabgleiche und KI-gestützte Datenanalysen geplant.
EU verschiebt Fristen – Verbote kommen früher
Der sogenannte AI Omnibus bringt Klarheit auf EU-Ebene. Für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme – etwa in der Personalauswahl – verschiebt sich der Starttermin auf den 2. Dezember 2027. Ursprünglich war der August 2026 vorgesehen. Eingebettete KI-Systeme, wie sie in Spielzeugen stecken, müssen ab dem 2. August 2028 die neuen Regeln einhalten.
Früher greifen dagegen konkrete Verbote. Ab dem 2. Dezember 2026 verbietet die EU sogenannte Nudifier-Apps. Gleichzeitig verschärft sie die Regeln gegen Missbrauch generativer KI. Dann tritt auch die Watermarking-Pflicht in Kraft: Anbieter müssen KI-generierte Inhalte eindeutig kennzeichnen – sofern die Systeme bereits vor August 2026 in Betrieb waren.
Eine Erleichterung gibt es bei der Bias-Korrektur. Anbieter dürfen künftig unter bestimmten Bedingungen sensible Daten nutzen, um rassistische oder geschlechtsspezifische Voreingenommenheit in ihren Algorithmen zu korrigieren.
Google haftet für KI-Halluzinationen
Anzeige: Das LG München I hat Google für KI-Halluzinationen haften lassen – ein Präzedenzfall mit Signalwirkung für alle Unternehmen. Unser Report zeigt, wie Sie Ihr Haftungsrisiko durch einen strukturierten Compliance-Audit minimieren. Haftungsrisiko-Check jetzt sichern
Die Gerichte beschäftigen sich zunehmend mit KI. Das Landgericht München I entschied kürzlich: Google haftet für fehlerhafte Aussagen in seinen KI-generierten Zusammenfassungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Richter werteten die „KI-Übersichten“ als eigenständige Inhalte des Anbieters – nicht als bloße Verlinkungen. Auslöser waren falsche Betrugsvorwürfe gegen Verlage, die das KI-System generiert hatte.
Minister nutzt KI für Reden – ohne Kennzeichnung
Auch in der Politik sorgt generative KI für Diskussionen. Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) soll wiederholt KI zur Erstellung von Reden und Gastbeiträgen genutzt haben – ohne dies kenntlich zu machen. Analysen von Texten aus dem Frühjahr 2026 deuten darauf hin, dass Beiträge für verschiedene Publikationen fast vollständig von einer KI verfasst wurden. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte die Nutzung und bezeichnete KI als „gängiges Arbeitswerkzeug“ innerhalb der Behörde.
