KI-Transparenz ab August: Neue Kennzeichnungspflichten für Chatbots
Veröffentlicht am: 04.08.2026 um 11:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Seit dem 2. August gelten in der EU neue Transparenzpflichten für Künstliche Intelligenz. Anbieter und berufliche Nutzer müssen KI-generierte Inhalte und Interaktionen mit KI-Systemen für Dritte erkennbar machen. Das Gesetz basiert auf dem EU AI Act und trat bereits am 29. Juli offiziell in Kraft. Ziel ist es, das Vertrauen in digitale Inhalte zu stärken und Medien besser rückverfolgbar zu machen.
Chatbots müssen sich als Maschinen zu erkennen geben
Die neuen Vorgaben betreffen verschiedene KI-Anwendungen. Anbieter von Chatbots müssen sicherstellen, dass sich diese gegenüber Nutzern als künstliche Intelligenz zu erkennen geben. So soll sofort ersichtlich sein, dass kein Mensch am anderen Ende sitzt.
Eine zentrale Säule der Verordnung ist die Kennzeichnung von Deepfakes. Inhalte, die reale Personen, Gegenstände oder Orte täuschend echt imitieren, müssen künftig deutlich als KI-generiert markiert werden – ob Video, Audio oder Bild. Anbieter wie OpenAI, Google und Meta sollen maschinenlesbare Wasserzeichen oder Metadaten implementieren, um die Herkunft dauerhaft zu sichern. Für bestehende Systeme gilt eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.
EU-Vizepräsidentin Henna Virkkunen nannte die Neuregelung einen wesentlichen Fortschritt für eine KI, der Bürger und Unternehmen vertrauen könnten. Mehr als 180 Organisationen haben bereits einen Verhaltenskodex unterzeichnet. Branchenverbände wie der Bitkom fordern jedoch mehr Klarheit bei der praktischen Umsetzung. Der Verband eco pocht auf Verhältnismäßigkeit bei der Anwendung der Regeln.
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Bußgelder bis zu 35 Millionen Euro
Die Einhaltung überwachen nationale Behörden und das neue EU-KI-Amt. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur zentrale Beschwerdestelle für Bürger und Unternehmen. Bei Verstößen drohen empfindliche Sanktionen.
Bei Verstößen gegen Transparenzvorgaben zahlen Unternehmen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes. Wer verbotene KI-Praktiken anwendet, riskiert Strafen bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des Umsatzes. In Österreich steht die Benennung einer zuständigen Aufsichtsbehörde derzeit noch aus.
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Ausnahmen für Redaktionen und Kunst
Nicht alle KI-Inhalte müssen gekennzeichnet werden. Rein private Nutzungen ohne wirtschaftlichen Vorteil sind ausgenommen. Auch offensichtliche Fantasiebilder sowie erkennbar satirische oder künstlerische Werke bleiben von der Pflicht verschont.
KI-generierte Texte mit Informationen von öffentlichem Interesse müssen grundsätzlich markiert werden. Eine Ausnahme gilt, wenn eine natürliche Person oder ein Medienhaus die rechtliche Verantwortung übernimmt und der Inhalt eine menschliche redaktionelle Prüfung durchlaufen hat. Medienhäuser wie der ORF kennzeichnen KI-Einsatz bereits mit präzisen Zeitangaben in den Beiträgen.
Nächste Stufen: Verbot für intime Bilder und Hochrisiko-Systeme
Die aktuellen Regeln sind Teil eines mehrstufigen Prozesses. Während neue Systeme die Transparenzpflichten schon erfüllen müssen, haben Bestandsmodelle bis Anfang Dezember 2026 Zeit für die technische Nachrüstung. Dann tritt auch ein Verbot für KI-Systeme in Kraft, die ohne Einwilligung intime Bilder erzeugen.
Weitere Verschärfungen folgen: Strengere Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme gelten ab dem 2. Dezember 2027. Für KI in fest eingebetteten Produkten endet die Übergangsfrist am 2. August 2028. Zur Standardisierung der Herkunftsnachweise verweist die EU auf den C2PA-Standard. Zudem schlägt sie ein einheitliches Symbol vor – einen Kreis mit dem Kürzel AI – für eine europaweit erkennbare Kennzeichnung.
