KI-Regulierung, Umsetzungsaufwand

KI-Regulierung: 89% der Unternehmen sehen hohen Umsetzungsaufwand

Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 20:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der EU AI Act erhöht den Umsetzungsaufwand für Unternehmen, während der Digital Omnibus Datenschutzregeln und KI-Training neu ordnen könnte.

EU AI Act: Neue Pflichten treffen Unternehmen, Fristen verschieben sich
Ein minimalistischer Flur in einem modernen Verwaltungsgebäude mit klaren Linien und natürlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Die regulatorischen Anforderungen durch den EU AI Act sowie der dazugehörige Digital Omnibus führen bei globalen Anbietern zu einer umfassenden Neubewertung ihrer Prozesse.

Aktuelle Analysen beleuchten die finanziellen Belastungen und inhaltlichen Anpassungen, die mit dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften einhergehen. Während erste Fristen bereits greifen, zeichnen sich durch neue Gesetzesentwürfe weitreichende Debatten über das Verhältnis von Innovation und Datenschutz ab.

Stufenweise Einführung und verschobene Fristen

Der regulatorische Rahmen für Künstliche Intelligenz in der Europäischen Union hat in den vergangenen Monaten entscheidende Meilensteine erreicht. Der sogenannte KI-Omnibus der EU trat nach der Veröffentlichung im Amtsblatt am 24.07.2026 offiziell am 27.07.2026 in Kraft.

Bereits seit dem 02.08.2026 gelten die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der KI-Verordnung für Betreiber. Zeitgleich trat Artikel 73 in Kraft, der Anbieter von Hochrisiko-KI zur Meldung schwerwiegender Vorfälle verpflichtet.

Hierbei gelten strikte Fristen: Im Regelfall muss eine Meldung innerhalb von 15 Tagen erfolgen, bei Todesfällen innerhalb von 10 Tagen und bei schwerwiegenden Störungen der kritischen Infrastruktur bereits nach zwei Tagen. Die Behörden müssen darauf innerhalb von sieben Tagen reagieren.

In Deutschland ist seit dem 29.07.2026 die Bundesnetzagentur für die Entgegennahme solcher Meldungen zuständig, sofern es sich nicht um regulierte Finanztätigkeiten handelt, für welche die BaFin die Aufsicht führt. Anbieter generativer KI, deren Systeme vor dem 02.08.2026 auf den Markt kamen, müssen ihre Inhalte bis zum 02.12.2026 maschinenlesbar kennzeichnen.

Trotz dieser bereits aktiven Pflichten gewährt die EU bei hochriskanten Anwendungen einen zeitlichen Aufschub. Die Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III wurden vom ursprünglich geplanten Termin im August 2026 auf den 02.12.2027 verschoben. Für Systeme nach Anhang I wurde die Frist vom August 2027 auf den 02.08.2028 verlegt.

Hoher Umsetzungsaufwand für die Wirtschaft

Laut einer aktuellen Umfrage des Branchenverbandes Bitkom nutzen derzeit 57 Prozent der deutschen Unternehmen ab 20 Beschäftigten Künstliche Intelligenz, was eine deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr darstellt, als dies auf gut ein Drittel zutraf. Dennoch geben 87 Prozent der Anwender an, das vorhandene Potenzial kaum oder gar nicht auszuschöpfen. Nur elf Prozent setzen bereits KI-Agenten ein.

Die wirtschaftlichen Hürden für die Implementierung sind laut Bitkom erheblich. Von den vom AI Act betroffenen Unternehmen rechnen 89 Prozent mit einem hohen Aufwand bei der Umsetzung. Zwei Drittel der Befragten sehen für deutsche Betriebe derzeit mehr Nachteile als Vorteile. Die Hauptkostenfaktoren liegen demnach nicht bei den Modellzugängen oder Tokens, sondern in der Recheninfrastruktur, der Datenaufbereitung und der Systemintegration.

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Zudem wurden inhaltliche Anpassungen vorgenommen: Die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 wurde von einer strikten Sicherstellung auf eine Förderung abgeschwächt.

Zudem wurden Erleichterungen, die ursprünglich für Kleinstunternehmen und KMU vorgesehen waren, teils auf sogenannte Small Mid-Caps ausgeweitet. Diese umfassen Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal 150 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von höchstens 129 Millionen Euro.

Debatte um den Digital Omnibus und Datenschutz

Parallel zur KI-Verordnung sorgt der Entwurf für das EU-Paket Digital Omnibus für Diskussionen. Ziel ist laut Berichten eine Vereinfachung digitaler Regeln.

Ein zentraler Streitpunkt ist die geplante Fassung des Artikels 88bis, die die Verarbeitung von Daten für die KI-Entwicklung als berechtigtes Interesse definieren könnte. Dies würde bedeuten, dass eine ausdrückliche Zustimmung der Nutzer für das Training von Systemen mit Inhalten aus sozialen Netzwerken oder Chats möglicherweise nicht mehr erforderlich wäre.

Die Datenschutzorganisation Noyb und Max Schrems kritisieren diesen Vorstoß scharf. Schrems bezeichnete die Pläne in einem Bericht vom 21.09.2026 als digitale Enteignung. Laut Noyb zeigen geleakte Dokumente der irischen EU-Ratspräsidentschaft und deutsche Formulierungsvorschläge eine Tendenz, Profitinteressen großer Technologiekonzerne Vorrang vor dem Grundrecht auf Datenschutz einzuräumen.

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Deutschland fordere zudem den Abbau von Informations- und Berichtigungsrechten sowie eine Einschränkung der Definition personenbezogener Daten. Eine Verabschiedung dieser Pläne durch den Rat und das EU-Parlament wird frühestens für Anfang 2027 erwartet.

Praxisnahe Governance und politische Initiativen

In der Unternehmenspraxis wird die Umsetzung derweil kritisch beobachtet. Fachanwälte weisen darauf hin, dass belastbare Prozesse notwendig seien, da das bloße Überfliegen KI-generierter Texte keine menschliche Verantwortung begründe. Als größtes Risiko gilt derzeit die unkontrollierte Nutzung von Schatten-KI in den Fachabteilungen.

Auf politischer Ebene fordern 13 EU-Staaten unter der Führung Österreichs eine innovationsfreundlichere Gestaltung künftiger Rechtsvorschriften. In einem Non-Paper plädieren die Unterzeichner, darunter auch Deutschland und Italien, für eine sektorweise Prüfung bestehender Regeln sowie eine verbindliche Überprüfungsklausel für neue EU-Gesetze alle fünf Jahre, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

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