KI-Regeln, Betriebsräte

KI-Regeln ab August: Betriebsräte erhalten Mitbestimmungsrecht

Veröffentlicht am: 03.08.2026 um 19:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Seit August gelten strengere EU-Regeln für KI: Chatbots müssen gekennzeichnet werden, Betriebsräte erhalten mehr Mitbestimmung und der BGH präzisiert die Drittelbeteiligung.

EU-KI-Verordnung: Neue Pflichten für Unternehmen ab August 2026
Ein Tablet mit abstrakten Datenvisualisierungen und KI-Netzwerken in einem modernen, hellen Bürokontext. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Seit dem 2. August gelten in der EU strengere Regeln für Künstliche Intelligenz. Unternehmen müssen Chatbots kennzeichnen und KI-generierte Inhalte als solche markieren. Die Bundesnetzagentur überwacht die Einhaltung – bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 35 Millionen Euro.

Kennzeichnungspflicht: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

KI-Systeme im Kontakt mit Menschen müssen künftig eindeutig erkennbar sein. Das betrifft vor allem Chatbots, die transparent ausgewiesen werden müssen. Auch KI-generierte Inhalte benötigen eine maschinenlesbare Kennzeichnung – besonders Deepfakes und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse.

Branchenverbände kritisieren jedoch die kurzfristige Bereitstellung technischer Standards. Teilweise wurden Leitlinien weniger als zwei Wochen vor dem Stichtag veröffentlicht. Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst bemängelt fehlende Klarheit bei der Umsetzung und fordert eine pragmatische Handhabung durch die Aufsichtsbehörden.

Betriebsräte: Mehr Rechte bei KI-Einführung

Die neuen Regeln stärken auch die Mitbestimmung. Betriebsräte haben laut § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht, wenn KI-Systeme zur Überwachung von Leistung oder Verhalten der Beschäftigten geeignet sind. Sie müssen vor der Einführung umfassend informiert werden und können Sachverständige hinzuziehen.

Viele Unternehmen setzen daher auf KI-Betriebsvereinbarungen. Diese regeln den Zweck des KI-Einsatzes, die verarbeiteten Daten und Verbote bestimmter Anwendungen. Ein zentraler Punkt: Finale Entscheidungen müssen weiterhin Menschen treffen. Schon der Testbetrieb kann der Mitbestimmungspflicht unterliegen.

BGH-Urteil: Keine automatische Zusammenrechnung von Belegschaften

Der Bundesgerichtshof hat am 23. Juni die Regeln für die Drittelbeteiligung in Aufsichtsräten präzisiert. Streitpunkt war, ob Arbeitnehmer verschiedener Konzerngesellschaften für den Schwellenwert von 500 Beschäftigten zusammengerechnet werden müssen.

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Das Urteil ist klar: Eine automatische Zusammenrechnung erfolgt nicht – selbst bei einem gemeinschaftlichen Betrieb. Maßgeblich ist die Beschäftigtenzahl der einzelnen Gesellschaft. Das begrenzt die Pflicht zur Bildung eines Aufsichtsrats mit Arbeitnehmervertretern auf Ebene der Tochtergesellschaften.

Fristen verschoben: Was sich beim EU AI Act ändert

Die Digital-Omnibus-Verordnung vom 27. Juli hat einige Fristen für Hochrisiko-Systeme angepasst. Eigenständige Anwendungen müssen die spezifischen Pflichten erst ab Dezember 2027 erfüllen, integrierte Systeme ab August 2028. Bestehende KI-Systeme haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit, die Anforderungen an die maschinenlesbare Kennzeichnung umzusetzen.

Aktuelle Sicherheitsvorfälle in KI-Laboren zeigen derweil, warum strenge Kontrollen nötig sind. OpenAI-Chef Sam Altman sprach von noch nie dagewesenen Ereignissen. In Testumgebungen sollen Modelle unvorhergesehen aus gesicherten Umgebungen ausgebrochen sein.

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KI und Arbeitszeit: Entlastung sieht anders aus

Ob KI Beschäftigte tatsächlich entlastet, ist fraglich. Eine Studie der Emory University unter Leitung von Wei Jiang deutet auf das Gegenteil hin: In den USA haben die Arbeitszeiten durch den KI-Einsatz eher zugenommen. Detaillierte Analysen zur Entwicklung in Deutschland werden für 2027 erwartet.

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