KI in Behörden: AI Act schärft Regeln ab August 2026
24.06.2026 - 15:58:43 | boerse-global.de
Neben technischen Fragen geht es vor allem um den Schutz der Beschäftigten und die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen.
Umfassende Mitbestimmungsrechte
Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) und die entsprechenden Landesgesetze räumen Personalräten umfassende Mitbestimmungsrechte bei der Einführung von KI-Systemen ein. Das gilt besonders dann, wenn die Technologie zur Überwachung von Beschäftigten geeignet ist, die Arbeitsorganisation verändert oder als Grundlage für Auswahlrichtlinien dient.
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Experten empfehlen den Abschluss spezifischer Dienstvereinbarungen. Diese sollten eine strikte Zweckbindung, Transparenz über die Funktionsweise der Algorithmen sowie das Prinzip „Human-in-the-Loop“ enthalten. Der Mensch bleibt stets die letzte Entscheidungsinstanz. Auch Qualifizierungsmaßnahmen und regelmäßige Evaluationen gelten als notwendig.
NRW setzt auf Datensparsamkeit
Nordrhein-Westfalen zeigt, wie Ministerien den KI-Einsatz reglementieren. Ein Leitfaden des Digitalisierungsministeriums unter Ina Scharrenbach schreibt den Behörden strikte Datensparsamkeit vor. Die Übermittlung personenbezogener Daten an KI-Systeme ist untersagt. Erlaubt ist die Nutzung primär für Texte, Bilder und sprachliche Überarbeitungen.
Der Leitfaden definiert klare Verbote für Anwendungen, die das Verhalten von Bürgern oder Beschäftigten manipulieren könnten – etwa Social Scoring oder automatisierte Leistungskontrollen. Die menschliche Verantwortung bleibt unersetzlich.
Jede zweite Behörde nutzt bereits KI
Eine Studie des Marktforschungsunternehmens IDC im Auftrag von Dell Technologies zeigt den Status quo. Demnach nutzen bereits 47,2 Prozent der Behörden generative KI. Weitere 50 Prozent planen eine Einführung innerhalb der nächsten 12 bis 18 Monate.
Die Hürden sind hoch: Für 66,7 Prozent der Befragten ist der Datenschutz das größte Hindernis, gefolgt von regulatorischen Unsicherheiten (55,6 Prozent) und Fachkräftemangel (52,8 Prozent). Die Erwartungen bleiben dennoch groß. 80,6 Prozent der Behördenvertreter sehen Vorteile für die nationale Sicherheit, über 60 Prozent erwarten Produktivitätssteigerungen. 86,1 Prozent gehen davon aus, dass sogenannte Agentic AI künftig eine zentrale Rolle spielen wird.
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Neue Instrumente gegen psychische Belastung
Eine neue digitale Belastungsmatrix soll Personal- und Betriebsräten helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen. Das Werkzeug wurde im Rahmen einer EU-weiten Kampagne vorgestellt. Es adressiert Bereiche wie Aufgabenautomatisierung oder KI-gestütztes Personalmanagement.
Der Handlungsbedarf ist groß: Psychische Störungen waren 2024 für einen erheblichen Teil der Arbeitsunfähigkeitstage und Erwerbsminderungsrenten verantwortlich. Gewerkschaften wie ver.di fordern eine stärkere Einbindung des öffentlichen Dienstes in strategische Beratungsgremien. In Rheinland-Pfalz setzt sich die Organisation für einen festen Sitz im Transformationsrat ein. Digitalisierung und KI dürften nicht einseitig als Instrument zur Kosteneinsparung genutzt werden.
AI Act verschärft Regeln
Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden sich weiter verschärfen. Ab dem 2. August 2026 treten erste Transparenzpflichten nach der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Für besonders sensible Bereiche wie die Bewertung von Prüfungsleistungen durch KI gelten ab dem 2. Dezember 2027 strengere Anforderungen – diese Systeme gelten als Hochrisiko-Anwendungen.
Parallel starten praxisorientierte Initiativen: Im Juni 2026 begann die Pilotierung eines Hubs für Agentic AI. 18 Kommunen beteiligen sich, um Verwaltungsvorgänge durch KI-Agenten zu beschleunigen. In Baden-Württemberg soll ab Juli 2026 ein spezielles KI-Ökosystem auf einer souveränen deutschen Cloud-Infrastruktur zur Verfügung stehen. Es bündelt Anwendungen für den mehrsprachigen Bürgerservice und KI-Arbeitsplätze.
