Personalwesen, Pflichten

KI im Personalwesen: Neue Pflichten für Unternehmen ab August

Veröffentlicht am: 25.08.2026 um 21:10 Uhr | Redaktion boerse-global.de

EU-KI-Verordnung und DSGVO setzen enge Grenzen für KI im Personalwesen. Gerichtsurteile und neue Fristen erhöhen den Compliance-Druck auf Unternehmen.

KI im Personalwesen: EU-Regulierung und rechtliche Grenzen für Unternehmen
Ein leerer, moderner Büroarbeitsplatz mit einem ausgeschalteten Monitor vor einem Fenster. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

In Fachpublikationen werden aktuell die rechtlichen Anforderungen und Grenzen analysiert, die beim Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) in zentralen Personalprozessen wie Bewerbungsverfahren, der Gehaltsfindung und Kündigungen zu beachten sind. Während technologische Fortschritte Effizienzgewinne versprechen, verschärfen regulatorische Vorgaben der Europäischen Union und aktuelle Gerichtsurteile den Handlungsrahmen für Unternehmen.

Regulatorische Grenzen durch die EU-KI-Verordnung und DSGVO

Der rechtliche Rahmen für den Einsatz von KI-Systemen im Beschäftigungskontext wird maßgeblich durch die EU-KI-Verordnung (AI Act) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bestimmt. Gemäß Artikel 22 der DSGVO sind rein automatisierte Entscheidungen, die eine Kündigung zum Ziel haben, unzulässig; es bedarf stets einer menschlichen Letztentscheidung. Die EU-KI-Verordnung stuft KI-Systeme im Personalwesen zudem als Hochrisiko-Anwendungen ein.

Bestimmte Praktiken sind bereits seit dem 2. Februar 2025 untersagt, darunter die Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Weitere Pflichten für Betreiber und Entwickler treten am 2. August 2026 in Kraft, während spezifische Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme ab dem 2. Dezember 2027 verbindlich werden.

Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Systeme Transparenz bieten und einer menschlichen Aufsicht unterliegen. Dies betrifft insbesondere den Finanzsektor, in dem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Einhaltung von Governance- und Risikomanagement-Standards überwacht.

Juristische Auseinandersetzungen um Diskriminierung und Transparenz

Die praktische Anwendung von KI-Tools führt vermehrt zu rechtlichen Konflikten. In den USA sieht sich das Unternehmen Eightfold AI einer Klage der Bewerberin Erin Kistler ausgesetzt.

Die Software des Anbieters, die Daten von über einer Milliarde Arbeitnehmern verarbeitet, bewertet Bewerber auf einer Skala von 0 bis 5. Der Vorwurf lautet auf fehlende Transparenz und mangelnde Korrekturmöglichkeiten der automatisierten Bewertung.

Auch Tech-Konzerne wie Meta und IBM stehen im Fokus: Meta wird wegen KI-gestützter Entlassungen während der Elternzeit oder Krankheit kritisiert, während gegen IBM Vorwürfe der Altersdiskriminierung erhoben wurden.

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In Deutschland konkretisierte das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit einem Urteil vom 15. Januar 2026 (Az. 4 Sa 62/25) die Anforderungen an den Zugang von Bewerbungen. Eine Lesebestätigung belege demnach nicht automatisch den rechtssicheren Zugang einer Bewerbung samt Anhang.

Ein Bewerberstatus im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) entstehe nur, wenn die Bewerbung über den vorgesehenen Kanal rechtlich zugegangen ist. Eine Revision beim Bundesarbeitsgericht ist für den 18. März 2027 angesetzt.

Automatisierungspotenziale und die Rolle der betrieblichen Mitbestimmung

Trotz der rechtlichen Hürden ist das Interesse an Automatisierung hoch. Laut dem Job-Futuromat des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sind 86 Prozent der Aufgaben von Personalsachbearbeitern automatisierbar.

Eine Umfrage der Unternehmensberatung Kienbaum zeigt, dass 35 Prozent der Unternehmen KI bereits im Recruiting nutzen, während 26 Prozent dies planen. Eine Befragung von 3Gem und Adobe unter 1.500 Berufstätigen ergab zudem, dass 67 Prozent der Nutzer durch KI bis zu acht Stunden Arbeitszeit pro Woche einsparen.

Die Bundesregierung plant unterdessen Anpassungen im Betriebsverfassungsgesetz. Ein Beschluss des Koalitionsausschusses vom 2. Juli 2026 sieht vor, die IT-Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG für die Einführung von KI-Systemen einzuschränken, um Implementierungsprozesse zu beschleunigen.

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Gleichzeitig wird das Ziel verfolgt, die Weiterbildungsquote bis zum Jahr 2030 auf 65 Prozent zu steigern, da die Regierung zwar keine systematischen Jobverluste, aber eine Verschiebung von Aufgaben profilen erwartet.

Algorithmische Preisfindung und Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

Wissenschaftliche Untersuchungen, unter anderem der Universität Bielefeld, deuten auf neue Herausforderungen bei der Entlohnung hin. Simulationen mit lernenden Algorithmen zeigten, dass diese auf Online-Plattformen kollusionsähnlich niedrige Löhne erzeugen können, ohne dass explizite Absprachen zwischen den Arbeitgebern vorliegen. Dies habe erhebliche Relevanz für die künftige Wettbewerbsregulierung. In den USA nutzen bereits 78 Prozent der Unternehmen KI-Unterstützung bei Entscheidungen über Gehaltserhöhungen.

Während die Akzeptanz in der Verwaltung wächst, bleibt der Einsatz in der Rechtsberatung differenziert. Während einige Kanzleien die Nutzung von KI für die Mandatsarbeit aufgrund von Haftungsbedenken ablehnen, setzen andere auf eine frühzeitige Integration in die Ausbildung.

Startups wie LegesAI entwickeln hierfür Infrastrukturen, die durch lokale Sprachmodelle und das Human-in-the-Loop-Prinzip eine datenschutzkonforme Anonymisierung sensibler Mandantendaten ermöglichen sollen.

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