KI im Betrieb: 38,4 Prozent der MINT-Befragten melden Teamabgänge
Veröffentlicht am: 25.10.2026 um 00:18 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie zunehmende Verbreitung von Systemen auf Basis künstlicher Intelligenz verändert Arbeitsabläufe in hochqualifizierten Berufsfeldern grundlegend. Dieser Wandel verläuft jedoch nicht ohne Reibungen im Personalbestand.
Wie aus einer Befragung von SThree und YouGov unter 817 MINT-Erwerbstätigen in Deutschland hervorgeht, über die Medien am 24. Oktober 2026 berichteten, verzeichneten 38,4 % der Befragten in den vergangenen zwölf Monaten Teamabgänge aus KI-bezogenen Gründen.
Belastungen und Umbrüche treiben Fachkräfte aus den Teams
Die Ursachen für den Weggang von Teammitgliedern im Zusammenhang mit algorithmischen Werkzeugen sind vielschichtig. In der Erhebung von SThree und YouGov gaben 52,2 % der Betroffenen an, dass sich die Arbeit bis zur Unkenntlichkeit verändert habe. Für 46,5 % waren fehlende Entwicklungsperspektiven ausschlaggebend, während 36,9 % eine untragbare Arbeitslast als Grund für das Ausscheiden nannten.
Dabei zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Branchen: Im Bereich Life Sciences lag der Anteil der Befragten, die von KI-bedingten Abgängen berichteten, bei 56,8 %. Im Ingenieurwesen (Engineering) betrug der Wert 29,6 % und in der Informationstechnik 28,9 %.
Gleichzeitig registrieren Beschäftigte messbare Effizienzgewinne. So stellten 66,8 % der KI-Nutzer in der Erhebung fest, dass die Produktivität ihres Teams heute höher sei als vor zwei Jahren. Die durch die Technologie gewonnene Zeit fließt laut der Umfrage vor allem in strategisches Denken (38,0 %), zusätzliche Aufgaben (29,4 %) sowie Weiterbildung (29,0 %).
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Auch die emotionale Haltung bleibt überwiegend positiv geprägt: 38,0 % der Teilnehmenden verbanden mit der Technologie den Begriff anregend, 37,0 % nannten Neugier und 32,7 % empfanden sie als spannend.
Druck verspürten dagegen 11,7 %, während 9,3 % von Angst sprachen. Als Gegenmaßnahmen fordern die Fachkräfte gezielte Weiterbildung, klare Regeln für den Einsatz sowie eine frühzeitige Einbindung durch die Führungsebenen.
Verunsicherung und Akzeptanzkonflikte im Arbeitsalltag
Die veränderten Anforderungen hinterlassen auch auf individueller Ebene Spuren, wie der HR-WORKS-KI-Arbeitsreport 2026 zeigt. Für die Untersuchung wurden 1.750 Beschäftigte in Deutschland befragt; die vertiefte Auswertung zur Nutzung stützt sich auf 1.040 Personen mit entsprechender Erfahrung.
Demnach überarbeiteten 61 % der 18- bis 29-Jährigen bereits ein KI-Ergebnis und verschleierten den Einsatz der Software, während dies bei den 60- bis 65-Jährigen auf ein Viertel zutraf.
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Scham oder Unwohlsein wegen eines KI-gestützten Arbeitsschritts empfanden 46 % der jüngeren Beschäftigten gegenüber 15 % der älteren Gruppe. Zudem bezweifelten mehr als die Hälfte der Jüngeren, ohne die Werkzeuge ebenso gute Resultate zu erzielen, verglichen mit knapp einem Drittel der Altersgruppe zwischen 60 und 65 Jahren.
Anerkennungsfragen spalten die Generationen ebenfalls: Dass ein KI-Ergebnis die gleiche Wertschätzung verdient wie eine konventionelle Leistung, bejahten 48 % der jüngeren und 67 % der älteren Befragten. Zugleich stellte knapp die Hälfte der Nachwuchskräfte den Wert der eigenen Berufserfahrung infrage, worüber bei den älteren Erwerbstätigen nicht einmal jeder Vierte klagte.
Unter den täglichen oder mehrmals wöchentlichen Nutzern waren 85 % schon stolz auf ein erzeugtes Ergebnis (seltene Nutzer: 61 %), wenngleich sich 34 % auch schon unwohl fühlten oder schämten (seltene Nutzer: rund ein Fünftel).
Rechtliche Leitplanken für den Einsatz im Betrieb
Mit den praktischen Veränderungen wächst auch die Bedeutung rechtlicher Leitplanken. In Deutschland befasste sich die Arbeitsgerichtsbarkeit bereits mit den Grenzen der betrieblichen Mitbestimmung: Das Arbeitsgericht Hamburg verneinte 2024 eine Mitbestimmungspflicht bei der Nutzung von ChatGPT über private Konten.
Kommen hingegen Systeme zum Einsatz, die durch den Arbeitgeber auswertbar sind, greift in der Regel das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes.
Auf europäischer Ebene stuft die EU-KI-Verordnung (Verordnung 2024/1689) automatisierte Anwendungen in Personalprozessen wie Auswahl, Leistungsbewertung, Aufgabenverteilung, Beförderung und Kündigung als hochriskant ein. Daraus resultieren strenge Anforderungen an Risikomanagement, Datenqualität, Dokumentation und eine zwingende menschliche Aufsicht.
International verschärfen Gesetzgeber ebenfalls die Regeln: In Spanien verpflichtet das Real Decreto 723/2026 vom 9. September 2026 Arbeitgeber dazu, über automatisierte Systeme zur Aufgaben- und Arbeitsorganisation zu informieren, nachdem Betriebsräte dort bereits seit 2021 über Art. 64.4 des Estatuto de los Trabajadores Auskunftsrechte besitzen.
In Kalifornien unterzeichnete Gouverneur Gavin Newsom am 30. September 2026 den Gesetzentwurf SB 947, der ab dem 1. Juli 2027 Kündigungen untersagt, die ausschließlich auf automatisierten Systemen beruhen, und eine Bestätigung durch menschliche Prüfer verlangt.
