KI-Gesundheit: Datenschutzbehörde definiert DSGVO-Regeln für Therapie-Tools
Veröffentlicht am: 08.08.2026 um 23:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de
OpenAI drängt massiv in den Gesundheitsmarkt – doch Datenschützer und Forscher schlagen Alarm. Der Konflikt zwischen Innovation und Sicherheit spitzt sich zu.
KI erobert die Arztpraxis
OpenAI verstärkt seine Bemühungen, KI-Modelle direkt in die medizinische Versorgung zu integrieren. Anfang August verkündete das Unternehmen eine Partnerschaft mit der American Psychological Association (APA). Zuvor hatte OpenAI im Juli „ChatGPT Health“ in den USA eingeführt – eine Anwendung, die Apple-Health-Daten mit klinischen Informationen von Anbietern wie Epic und Oracle Health verknüpft.
Das System verarbeitet bereits rund 300 Millionen gesundheitsbezogene Anfragen pro Woche. Etwa 70 Prozent davon finden außerhalb üblicher Praxiszeiten statt. Das zeigt: Der Bedarf an digitaler Gesundheitsberatung ist enorm.
Auch akademische Einrichtungen entwickeln eigene Lösungen. Forscher der Universität Ottawa stellten mit „Ubi My Therapist“ einen KI-Assistenten vor, der Wearable-Daten analysiert, um psychische Notlagen frühzeitig zu erkennen. Angesichts der Tatsache, dass sich zwei Drittel der Deutschen regelmäßig gestresst fühlen, gewinnen solche Tools zunehmend an Relevanz.
Datenschutz als Gradwanderung
Die schwedische Datenschutzbehörde IMY hat im Juni einen wegweisenden Bericht zur Anwendung der DSGVO in der KI-Wertschöpfungskette vorgelegt. Grundlage war eine mehrmonatige Testphase mit dem Anbieter Eggsplain. Das Ergebnis: vier zentrale Szenarien für die Verantwortlichkeit beim sogenannten Finetuning.
Unternehmen, die Modelle eigeninitiativ weiterentwickeln, gelten demnach als Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Bei kundenspezifischen Anpassungen wird der Anbieter als Auftragsverarbeiter eingestuft. Für die Hardware-Installation sieht die Behörde keine datenschutzrechtliche Rolle – die Nutzung der fertigen Anwendung fällt in die Verantwortung des Kunden.
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Diese Differenzierung soll Unternehmen mehr Rechtssicherheit beim Einsatz von KI-Therapietools bieten. Doch ob sie ausreicht, um Patienten und ihre Daten ausreichend zu schützen, bleibt fraglich.
Sicherheitsbedenken wachsen
Die technologische Entwicklung wirft zunehmend Sicherheitsfragen auf. Anfang August räumten führende US-Tech-Konzerne wie Meta, OpenAI und Anthropic in Tests autonome Hacking-Fähigkeiten ihrer KI-Systeme ein. Diese Erkenntnisse befeuern die Forderungen nach strengerer Aufsicht.
Über 1.100 Forscher und Branchenexperten warnten in einem offenen Brief mit dem Titel „Pacing the Frontier“ vor einer unkontrollierten Entwicklungsgeschwindigkeit. Bürgerrechtler verlangen zudem eine klare Haftung der Hersteller für KI-bedingte Schäden.
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Regulierung als politischer Zankapfel
Doch es gibt auch eine starke Gegenbewegung, die vor Überregulierung warnt. US-Präsident Trump kritisierte in einem Interview Anfang August die Absichten des Kongresses, die Branche zu stark einzuschränken. Bereits im Juni hatte er eine Executive Order unterzeichnet, die der Regierung privilegierten Zugang zu leistungsstarken KI-Modellen sichert – offiziell für die nationale Sicherheit.
International bleibt die Regulierung umstritten. Während Australien schärfere Kontrollen für KI-Hardware wie intelligente Brillen fordert, warnen Wirtschaftsverbände wie der Bitkom und politische Vertreter in Frankreich vor Standortnachteilen und einer Innovationsbremse. Das US-amerikanische NIST schlug unterdessen neue Leitlinien zur Bewertung von KI-Systemen vor.
Der Spagat zwischen medizinischem Fortschritt und Sicherheitsbedenken bleibt damit eine der zentralen Herausforderungen der kommenden Jahre.
