KI-Deepfakes, Fälschungen

KI-Deepfakes: EU verbietet sexuelle Fälschungen ab Dezember

30.06.2026 - 03:56:11 | boerse-global.de

Der Bundestag wählt Prof. Dr. Moritz Hennemann zum neuen Datenschutzbeauftragten. EU verbietet KI-Deepfakes ab Dezember 2026.

Moritz Hennemann: Neuer Bundesdatenschutzbeauftragter gewählt
KI-Deepfakes - Abstrakte Darstellung von Datenschutz und digitaler Sicherheit mit leuchtenden Linien, die ein Schutzschild über einer Karte Deutschlands bilden. 30.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Dr. Moritz Hennemann am Montag zum neuen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).

Der Rechtswissenschaftler der Universität Freiburg übernimmt die Leitung der nationalen Aufsichtsbehörde für fünf Jahre. Während dieser Zeit ruht seine Professur.

Behörde mit 370 Mitarbeitern

Hennemann führt künftig rund 370 Beschäftigte. Die Behörde kontrolliert Bundesbehörden und Telekommunikationsunternehmen auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften.

Zudem berät sie die Politik in Datenschutzfragen und betreibt Öffentlichkeitsarbeit. Die Wahl fällt in eine Zeit wachsender regulatorischer Anforderungen – sowohl national als auch international.

G7 fordert strikten Grundrechtsschutz

Kurz vor Hennemanns Wahl trafen sich die G7-Datenschutzbehörden Ende Juni in Paris. Deutschland vertrat dort der stellvertretende BfDI Andreas Hartl.

Die Behörden forderten einen strikten Grundrechtsschutz bei Online-Altersprüfungen und Smart Homes. Alterskontrollen müssten verhältnismäßig und datenschutzfreundlich sein, ohne Nutzerprofile zu erstellen oder Tracking einzusetzen.

Bei Smart-Home-Geräten für Kinder sollten Ortungsdienste und verhaltensbasierte Werbung standardmäßig deaktiviert sein.

EU verbietet KI-Deepfakes

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Das EU-Deepfake-Verbot tritt am 2. Dezember 2026 in Kraft und betrifft Anbieter und Nutzer gleichermaßen. Nur satirische Inhalte sind ausgenommen. Mit dem kostenlosen Compliance-Check prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihre KI-Prozesse betroffen sind. Compliance-Check per E-Mail anfordern

Parallel zur deutschen Entscheidung billigten die EU-Mitgliedsländer am Montag ein Verbot für KI-Anwendungen, die sexualisierte Deepfakes erstellen. Die Regelung tritt am 2. Dezember 2026 in Kraft.

Sie betrifft Anbieter und Nutzer gleichermaßen – Ausnahmen gibt es nur für satirische Inhalte. Das EU-KI-Amt überwacht die Durchsetzung.

Ebenfalls am Montag billigte der EU-Rat die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI. Sie vereinfacht den bestehenden AI Act und fördert die KI-Kompetenz.

Debatte um KI-Sicherheitsinstitut

In der Bundesregierung läuft derzeit die Diskussion über ein deutsches KI-Sicherheitsinstitut nach britischem Vorbild. Beteiligt sind Kanzleramt, Digital- und Innenministerium sowie BSI und Bundesnetzagentur.

Ein Entwurf sieht die Ansiedlung am BSI vor. Felix Sieker von der Bertelsmann Stiftung warnt jedoch vor zu geringer Personalausstattung und plädiert für eine eigenständige Behörde.

EuGH präzisiert DSGVO-Schadensersatz

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Die Rechtsprechung zur Datenschutz-Grundverordnung bleibt ein zentrales Thema. Ein EuGH-Urteil vom 19. März 2026 konkretisierte die Bedingungen für Schadensersatz bei Auskunftsanträgen.

Ein erster Antrag nach Art. 15 DSGVO kann demnach als exzessiv gelten, wenn er missbräuchlich gestellt wird. Für Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO ist der Nachweis eines tatsächlichen Schadens und eines Kausalzusammenhangs nötig – eine bloße Befürchtung reicht nicht.

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