KI-Aufsicht: Datenschützer warnt vor Entmachtung durch Bundesnetzagentur
Veröffentlicht am: 20.08.2026 um 21:23 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In seinem aktuellen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2025 hat der niedersächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Denis Lehmkemper, deutliche Kritik an der geplanten Struktur der KI-Marktüberwachung in Deutschland geübt.
Im Zentrum der Kritik steht die vorgesehene Zentralisierung dieser Aufgaben bei der Bundesnetzagentur. Lehmkemper warnt, dass eine solche Kompetenzbündelung nicht nur die Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden gefährde, sondern zudem gegen geltendes Europarecht und das deutsche Grundgesetz verstoße.
Rechtliche Bedenken und Kritik am Durchführungsgesetz
Der Datenschutzbeauftragte sieht in der aktuellen Ausgestaltung des Durchführungsgesetzes zur europäischen KI-Verordnung eine drohende Entmachtung der etablierten Aufsichtsstrukturen. Die Verlagerung der Kontrolle auf eine zentrale Bundesbehörde könne die im Grundgesetz verankerten föderalen Kompetenzen sowie die europarechtlich geforderte Unabhängigkeit der Datenschutzkontrolle untergraben.
Zusätzlich zur institutionellen Debatte verwies Lehmkemper auf die Gefahr zunehmender technologischer Abhängigkeiten von außereuropäischen Akteuren. Er mahnte an, dass die Kontrolle über kritische KI-Systeme nicht zu einer verstärkten Abhängigkeit von US-amerikanischen Anbietern führen dürfe. Die Aufsichtsstrukturen müssten so gestaltet sein, dass sie die Souveränität und die Grundrechte der Bürger wirksam schützen können.
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Drastischer Anstieg der Beschwerdezahlen im Jahr 2025
Die Arbeitsbelastung der niedersächsischen Datenschutzbehörde hat sich laut dem Bericht im vergangenen Jahr massiv verschärft. Die Zahl der eingegangenen Beschwerden stieg im Jahr 2025 um über 70 % an und erreichte einen Wert von 4022 Fällen. Zum Vergleich: In einem anderen Berichtsteil wurde die Zahl auf rund 4000 Fälle gerundet. Für das laufende Jahr 2026 wird prognostiziert, dass die Marke von 6000 Beschwerden erreicht werden könnte.
Trotz dieses signifikanten Zuwachses an Verfahren blieb der personelle Ausbau der Behörde hinter den Anforderungen zurück. Die Zahl der Stellen wurde lediglich von 24 auf 25 erhöht. Dennoch zog die Behörde für das Jahr 2025 eine Bilanz der Durchsetzungsmaßnahmen: Insgesamt wurden 34 Bußgeld-Erstbescheide erlassen. Das gesamte Volumen dieser Bußgelder belief sich auf rund 705.000 Euro.
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Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte bei Kommunalwahlen 2026
Ein weiterer Schwerpunkt des Berichts betrifft die Integrität demokratischer Prozesse. Mit Blick auf die anstehende Kommunalwahl am 13.09.2026 betonto der Datenschutzbeauftragte die Notwendigkeit von Transparenz beim Einsatz moderner Technologien im Wahlkampf.
Lehmkemper mahnte an, dass sämtliche durch künstliche Intelligenz erzeugten Bilder auf Wahlplakaten zwingend als solche gekennzeichnet werden müssen. Diese Maßnahme sei essenziell, um die Wähler vor Manipulationen zu schützen und die Authentizität politischer Kommunikation zu gewährleisten. Der Einsatz von KI-generierten Inhalten ohne entsprechende Deklaration stelle ein Risiko für die Meinungsbildung im Vorfeld der Wahl dar.
