KI-Agenten, Web3

KI-Agenten im Web3: CertiK nennt Regeln für Protokollierung und menschliche Kontrolle

Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 22:24 Uhr | Redaktion boerse-global.de

CertiK beschreibt autonome Sicherheitsagenten als neue operative Kraft und fordert klare Grenzen, menschliche Aufsicht sowie lückenlose Dokumentation.

CertiK-Bericht: KI-Agenten verändern Cybersicherheit und Compliance
Modernes Rechenzentrum mit leuchtenden Glasfaserkabeln und industrieller Architektur. Illustration mit AI erstellt.

Autonome Softwaresysteme übernehmen in der IT-Sicherheit zunehmend operative Aufgaben. Laut einem Bericht vom 5. Oktober 2026 des Sicherheitsunternehmens CertiK verändert sogenannte agentische künstliche Intelligenz die Bereiche Cybersicherheit, Geldwäschebekämpfung und Compliance grundlegend.

Sogenannte KI-Agenten führen Untersuchungen, den Einsatz spezialisierter Werkzeuge, die Beweissammlung sowie Reaktionen in Echtzeit weitgehend selbstständig und mit minimalem menschlichem Eingriff durch. Damit verschiebt sich das Einsatzfeld der Technologie von der reinen Erkennung von Problemen hin zur eigenständigen Ausführung von Gegenmaßnahmen.

Handlungsdruck durch automatisierte Angriffe im Web3-Sektor

Besonders deutlich zeigt sich dieser Wandel nach Angaben von CertiK im Web3-Bereich. Dort werden KI-Agenten bereits für die automatisierte Prüfung von Smart Contracts, die Risikobewertung von Transaktionen sowie die Nachverfolgung entwendeter Gelder eingesetzt.

Als wesentliche Treiber für den Einsatz autonomer Systeme verweist der Bericht auf Angriffsformen wie Flash-Loan-Exploits, mit denen Protokolle innerhalb weniger Sekunden geleert werden können. Zudem werden gestohlene Krypto-Assets häufig binnen Stunden über Blockchain-Brücken und Krypto-Mixer transferiert.

Neben dem bestehenden Fachkräftemangel erhöht auch der regulatorische Druck den Bedarf an schnellen Prüfmechanismen: CertiK verweist in diesem Zusammenhang auf weltweite Strafzahlungen wegen Verstößen gegen Geldwäschevorschriften in Höhe von mehr als 900 Millionen US-Dollar im ersten Halbjahr 2025.

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Fehlerrisiken und Anforderungen an die Governance

Trotz der Geschwindigkeitsvorteile warnt der Bericht vor den Gefahren eines unkontrollierten Betriebs autonomer Sicherheitsagenten. Zu den zentralen Risiken zählen fehlerhafte Ausgaben, ein Nachlassen der menschlichen Kontrollinstanzen sowie gezielte Angriffe auf die KI-Systeme selbst.

Um diese Schwachstellen zu beherrschen, empfehlen die Experten verbindliche Sicherheitsleitplanken. Dazu gehören eine lückenlose Protokollierung sämtlicher Agentenaktionen, klar definierte funktionale Grenzen, regelmäßige Härtungstests durch simulierte Angriffe sowie die Festlegung einer verantwortlichen menschlichen Person für jeden eingesetzten Agenten.

Kontrolle und Datenschutz im operativen Einsatz

Ähnliche Leitplanken fordern auch andere Branchenakteure für den Betrieb moderner Security Operations Center. Der Schweizer Sicherheitsdienstleister InfoGuard betont in einem Fachbeitrag, dass KI zwar die Angriffserkennung massiv beschleunige, die letztendliche Entscheidung über Reaktionen und Eskalationen jedoch bei menschlichen Fachkräften verbleiben müsse.

Bei kritischen Vorfällen gelte das Prinzip des menschlichen Freigabevorbehalts. Zudem erfordere die Verarbeitung sensibler Telemetriedaten aus Netzwerken, Endpunkten und Cloud-Systemen strenge Vorgaben zur Datenhoheit.

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InfoGuard plädiert daher für den Grundsatz der Datensparsamkeit, Zweckbindung und eine dedizierte Systemarchitektur, um rechtliche Vorgaben in Regionen wie der Europäischen Union oder der Schweiz einzuhalten.

Die zunehmende Autonomie von KI-Systemen beschäftigt inzwischen auch Aufsichtsbehörden. In den Vereinigten Staaten bestätigte der FTC-Vorsitzende Andrew Ferguson am 30. September 2026 eine umfassende Untersuchung gegen führende KI-Entwickler bezüglich potenziell unlauterer oder betrügerischer Praktiken im Zusammenhang mit autonomen Systemen.

Kurz zuvor hatten Spitzenvertreter von Technologiekonzernen bei einem Treffen im Weißen Haus am 29. September 2026 eine Selbstverpflichtung zur Risikominimierung unterzeichnet.

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