Kfz-Steuer, Elektroautos

Kfz-Steuer für Elektroautos: Befreiung längstens bis 2035 vorgesehen

Veröffentlicht am: 02.11.2026 um 05:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Anschaffung, Nutzung und Haltedauer bestimmen die Fahrzeugkosten; Modellrechnungen zeigen deutliche Unterschiede bei Unterhalt und Wertverlust.
Ein minimalistischer, leerer Stellplatz bei Dämmerung mit architektonischer Beleuchtung. Illustration mit AI erstellt.

Aktuelle Kostenanalysen vergleichen die Unterhaltskosten, den Wertverlust sowie die Gesamtwirtschaftlichkeit diverser Fahrzeugmodelle für Pendler und private Fahrzeughalter. Bei der Betrachtung der Gesamtkosten (Total Cost of Ownership, TCO) gibt es keinen pauschalen Gewinner zwischen Verbrennungsmotoren und reinen Elektroautos. Das finanzielle Ergebnis hängt maßgeblich vom Nutzungsverhalten, den Lademöglichkeiten und der geplanten Haltedauer ab.

Anschaffungspreise und laufender Betrieb im Antriebsvergleich

Reine Elektrofahrzeuge weisen beim Kauf weiterhin Mehrkosten auf. Einer Studie des ADAC aus dem Jahr 2025 zufolge liegt der Anschaffungspreis von Elektroautos je nach Fahrzeugklasse um 3.000 bis 15.000 Euro über dem vergleichbarer Verbrenner.

Ein Energieberater der Verbraucherzentrale Bayern hob hervor, dass sich ein Stromer bereits ab dem ersten Tag amortisiere, sofern der Neuwagen zum gleichen Preis wie ein entsprechendes Verbrennermodell erworben werden könne.

Im laufenden Betrieb punkten Elektrofahrzeuge mit geringeren Energiekosten, insbesondere wenn der Ladevorgang am eigenen Wohnort oder am Arbeitsplatz erfolgt. Hinzu kommen Einsparungen bei Wartungsaufwand und Kfz-Steuer, von der reine Stromer befristet bis Ende 2030, längstens jedoch bis 2035, freigestellt sind.

Demgegenüber steht ein im Schnitt höherer absoluter Wertverlust. Verbrenner behalten hingegen Kostenvorteile bei Fahrern mit geringer Jahresfahrleistung, bei ausschließlicher Nutzung öffentlicher Schnellladesäulen oder bei kurzen Haltedauern.

Modellbeispiele: Von Kleinwagen bis zur oberen Mittelklasse

Wie stark die tatsächlichen Monatsaufwendungen variieren, belegen Modellberechnungen über fünf Jahre Haltedauer bei einer Fahrleistung von 15.000 Kilometern im Jahr.

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Bei Gebrauchtwagen von Skoda fallen ohne Einberechnung des Wertverlusts monatliche Unterhaltskosten von rund 332 Euro für einen Scala 1.0 TSI an, während Fabia und Kamiq bei etwa 338 bis 339 Euro pro Monat liegen. Für Neuwagen klettern die monatlichen Gesamtbeträge deutlich: Ein Octavia 1.5 TSI kommt auf etwa 598 Euro monatlich, das Elektro-SUV Enyaq 85 auf rund 691 Euro im Monat.

Hinsichtlich der Werthaltigkeit prognostiziert Bähr & Fess Forecasts für den Skoda Superb nach vier Jahren einen Restwert von 50,9 Prozent des Neupreises. Beim Enyaq verzeichnete der TÜV bei zwei bis drei Jahre alten Fahrzeugen eine Mängelquote von 9,1 Prozent. Allgemein gilt die Starterbatterie als Auslöser für 45,4 Prozent aller Pannen.

Im Segment größerer SUV startet der VW Tayron ab einem Grundpreis von 47.470 Euro. Die laufenden Ausgaben belaufen sich grob auf 800 bis 1.100 Euro monatlich.

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Laut Berechnungen von Autokostencheck verursacht der Tayron 1.5 eTSI mit 150 PS rund 820 Euro monatlich beziehungsweise etwa 9.800 Euro im Jahr inklusive Wertverlust bei 15.000 Kilometern Fahrleistung, einem Verbrauch von 7,2 Litern auf 100 Kilometer und einem Kraftstoffpreis von 1,88 Euro je Liter.

Beim ADAC schlägt der Tayron 2.0 TDI R-Line mit 1.126 Euro pro Monat zu Buche (90,1 Cent pro Kilometer), wovon allein 650 Euro auf den Wertverlust entfallen.

Steuerliche Pflichten und Abschreibungsregeln

Die reguläre Kfz-Steuerpflicht beginnt am Tag der Zulassung und endet mit der Abmeldung. Die Festsetzung erfolgt anhand der Abgasnorm, des Hubraums und der Kraftstoffart.

So liegt die Kfz-Steuer für den VW Tayron laut Berechnungen von kfzsteuer-berechnen.de zwischen 30 Euro für Plug-in-Hybride und 344 Euro für den Diesel mit 193 PS; für die 150-PS-Dieselvariante beziffert der ADAC die Steuer auf 301 Euro jährlich. Elektrofahrzeuge werden nach Gewicht besteuert und mit dem halben Steuersatz bemessen, sofern keine Steuerbefreiung greift.

Für gewerblich genutzte Fahrzeuge sieht die amtliche AfA-Tabelle eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von sechs Jahren vor. Bei Anschaffungskosten von 24.000 Euro ergibt sich eine jährliche Abschreibung von 4.000 Euro, bei 60.000 Euro Netto-Anschaffung sind es 10.000 Euro pro Jahr.

Auf Gebrauchtwagen findet die amtliche Abschreibungstabelle hingegen keine Anwendung. Bei der Dienstwagenbesteuerung gilt für reine Stromer die 0,25-Prozent-Regelung bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 Euro.

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