Kfz-Gewerbe, EU-Informationspflichten

Kfz-Gewerbe: Neue EU-Informationspflichten ab 27. September

Veröffentlicht am: 21.09.2026 um 21:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab dem 27. September 2026 müssen Kfz-Betriebe EU-Label einsetzen. Der ZDK warnt bei Verstößen vor Abmahnungen und rechtlichen Folgen.

Neue EU-Labelpflicht für Kfz-Betriebe startet am 27. September
Ein minimalistischer, aufgeräumter Werkstattbereich mit Betonboden und einfallendem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Ab dem 27. September 2026 gelten für das Kraftfahrzeuggewerbe neue europäische Informationspflichten. Kfz-Betriebe müssen Verbraucher künftig vor dem Abschluss eines Vertrags anhand EU-weit einheitlicher Verkaufslabel über das gesetzliche Gewährleistungsrecht sowie über bestimmte gewerbliche Haltbarkeitsgarantien informieren. Rechtsgrundlage für diese Vorgabe ist die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 der Europäischen Kommission.

Einheitliche Informationspflichten vor dem Vertragsschluss

Die Verordnung der Europäischen Kommission zielt darauf ab, europaweit einheitliche Standards bei der Kundeninformation durchzusetzen. Verbraucher müssen bereits vor dem eigentlichen Vertragsabschluss eine transparente Übersicht über ihre gesetzlich verankerten Rechte erhalten.

Die standardisierten Label dienen dabei nicht allein dem Hinweis auf das bestehende Gewährleistungsrecht, sondern müssen auch über bestimmte gewerbliche Haltbarkeitsgarantien Auskunft geben.

Durch die harmonisierte Darstellung soll für Käufer unmittelbar ersichtlich sein, welche Absicherungen gesetzlich garantiert sind und welche Garantiezusagen darüber hinausgehen. Für Betriebe im Fahrzeughandel erfordert dies eine Einbindung der vorgegebenen Labelformate in die Verkaufs- und Beratungsabläufe.

ZDK warnt vor rechtlichen Konsequenzen

Vor dem Hintergrund des anstehenden Stichtags drängt die Branchenvertretung auf eine fristgerechte Umsetzung in den Betrieben. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) warnt davor, die neue Pflicht zu ignorieren, da bei Verstößen Abmahnungen drohen.

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Ab dem 27. September 2026 müssen Kfz-Betriebe Kunden vor Vertragsabschluss mit einheitlichen EU-Labeln über Gewährleistungsrecht und Haltbarkeitsgarantien informieren. Wer die Vorgaben ignoriert, riskiert Abmahnungen. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Verkaufsunterlagen, Beratungsplätze und digitale Präsentationen rechtzeitig prüfen und anpassen. Kostenlosen Leitfaden jetzt anfordern

Werden die harmonisierten Label den Kunden vor Vertragsabschluss nicht wie vorgeschrieben zur Verfügung gestellt, riskieren Unternehmen kostenintensive Beanstandungen durch Wettbewerber oder Verbände. Betriebe im Kraftfahrzeugsektor stehen daher vor der Aufgabe, ihre Informationsmaterialien und vorvertraglichen Prozesse rechtzeitig abzusichern, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Anforderungen an die betriebliche Praxis

Für Kfz-Händler und Werkstätten bedeutet die Neuregelung, dass die vorgeschriebenen Kennzeichnungen für Kunden vor dem Kaufakt klar erkennbar sein müssen.

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Fehlende oder unvollständige EU-Verkaufslabel sind ein Abmahnrisiko — und viele Betriebe wissen noch nicht, welche Formvorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 konkret gelten. Dieser Leitfaden führt Sie durch ein vorvertragliches Compliance-Audit: von der Prüfung Ihrer Beratungsabläufe bis zum fertigen Muster-Label für den Verkaufsraum. Compliance-Audit-Leitfaden sichern

Da die Verordnung unmittelbar greift, besteht für die betroffenen Unternehmen die Notwendigkeit, Verkaufsunterlagen, Beratungsplätze und digitale Präsentationen auf die Einhaltung der europäischen Formvorgaben hin zu überprüfen. Die Sicherstellung der Transparenz vor Vertragsabschluss wird damit zu einem festen Bestandteil der betrieblichen Compliance im Automobilvertrieb.

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