Kfz-Branche: 705.000 Beschäftigte fordern 12 Monate Umsetzungsfrist
Veröffentlicht am: 18.09.2026 um 03:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV-Kfz) dringen auf deutliche Korrekturen am Referentenentwurf der Mantelverordnung und der darin enthaltenen Fahrzeug-Genehmigungs- und Betriebserlaubnisverordnung (FGBV).
Wie aus einem Branchenbericht vom 16. September 2026 hervorgeht, hatten die Spitzenverbände ihre gemeinsamen Forderungen bereits am 20. Juli 2026 vorgelegt. Im Zentrum der Initiative steht das Ziel, die Praxistauglichkeit der neuen regulatorischen Vorgaben für die bundesdeutschen Kfz-Betriebe sicherzustellen und übermäßige bürokratische Hürden abzuwenden.
Kernforderungen für Praxistauglichkeit und Übergangsfristen
Um den Werkstätten und Autohäusern eine verlässliche Planungsgrundlage zu bieten, sprechen sich ZDK und BIV-Kfz für eine Reihe konkreter Nachbesserungen aus.
Ein zentraler Punkt betrifft den zeitlichen Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens: Die Verbände verlangen ein zeitgleiches Inkrafttreten der Fahrzeug-Genehmigungs- und Betriebserlaubnisverordnung (FGBV) und der Verordnung über die Prüfung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen (RTPV). Eine getrennte oder zeitversetzte Einführung berge nach Einschätzung der Branchenvertreter Risiken für Rechtsunsicherheiten im betrieblichen Alltag.
Der Referentenentwurf zur Mantelverordnung und zur FGBV liegt vor, das Regelungsverfahren läuft noch — und die Branchenverbände fordern mindestens 12 Monate Umsetzungsfrist, damit Betriebe sich vorbereiten können. Wer heute schon weiß, welche Schritte in welcher Reihenfolge anstehen, verliert keine Zeit, wenn die Verordnung greift. Kostenlosen Umsetzungs-Leitfaden anfordern
Zudem fordern die Verbände wirksame Bestandsschutzregelungen für bestehende Strukturen und Abläufe. Ergänzend dazu halten die Interessenvertreter eine Umsetzungsfrist von mindestens 12 Monaten für erforderlich, damit sich die Unternehmen auf die veränderten technischen und organisatorischen Vorgaben einstellen können.
Um die tatsächliche Belastung der Betriebe transparent zu erfassen und Fehlentwicklungen frühzeitig zu korrigieren, plädieren die Organisationen darüber hinaus für einen KMU-Test, der die Belange von kleinen und mittleren Unternehmen abbildet, verbunden mit einer verbindlichen Evaluierung nach 3 Jahren.
Relevanz für Hunderttausende Beschäftigte der Branche
Ob Bestandsschutz für Ihre bestehenden Abläufe greift, ist im laufenden Verfahren noch offen — und genau hier entsteht die größte Rechtsunsicherheit für Werkstätten. Der Leitfaden zeigt Ihnen, welche Strukturen Sie heute dokumentieren sollten, um bei einer späteren Regelung nachweisbar aufgestellt zu sein. Bestandsschutz-Check für Kfz-Betriebe starten
Die regulatorischen Anpassungen betreffen einen bedeutenden Wirtschaftszweig in Deutschland. Nach eigenen Angaben vertreten der ZDK und der BIV-Kfz bundesweit rund 84.000 Autohäuser und Werkstätten. In diesen Betrieben sind etwa 705.000 Beschäftigte tätig. Darüber hinaus repräsentieren die Organisationen 34 Fabrikatsverbände.
Vor diesem Hintergrund unterstreichen die Verbände die Notwendigkeit, Verordnungen so auszugestalten, dass sie im Werkstattalltag und im Handel ohne unzumutbaren administrativen Mehraufwand angewendet werden können. Ob und in welchem Umfang das federführende Ministerium die im Juli eingereichten Anregungen der Kfz-Branche in der weiteren Ausarbeitung der Mantelverordnung aufgreift, bleibt Gegenstand des laufenden Regelungsverfahrens.
