KfW-Programm ab Juli: 300 Millionen für Gewerbe-zu-Wohnen
Veröffentlicht: 09.07.2026 um 00:48 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Steuerliche Anreize, neue KfW-Förderungen und vereinfachte Baustandards: Die Bundesregierung will den drohenden Einbruch im Wohnungsneubau mit einem Maßnahmenbündel abfedern. Ob das reicht, ist fraglich.
Degressive Abschreibung als Investitionsbooster
Ein Kernstück des Pakets: die degressive Abschreibung. Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und Ende 2027 angeschafft werden, sind bis zu 30 Prozent jährlich möglich. Flankiert wird das durch eine gesenkte Körperschaftsteuer und Sonderabschreibungen für Elektroautos.
Immobilienbesitzer können zudem ihre Steuerlast drücken, indem sie eine verkürzte Restnutzungsdauer nachweisen. Seit Ende 2025 sind entsprechende Gutachten wieder uneingeschränkt möglich – nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Der reguläre Abschreibungssatz von zwei bis 2,5 Prozent lässt sich so deutlich nach oben schrauben. Voraussetzung: Die Gutachten müssen von zertifizierten Sachverständigen stammen.
300 Millionen für „Gewerbe zu Wohnen“
Seit dem 1. Juli 2026 läuft das KfW-Programm „Gewerbe zu Wohnen“. 300 Millionen Euro stehen bereit. Investoren bekommen Zuschüsse von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit – maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
Die Förderung ist an den energetischen Standard Effizienzhaus 85 EE gekoppelt. Anträge müssen vor Baubeginn vorliegen. Parallel dazu läuft die Förderung fürs Effizienzhaus 55-Plus bis Ende 2026 weiter. Hier gibt es zinsverbilligte Kredite von bis zu 100.000 Euro pro Einheit – wenn die Wärme ausschließlich aus erneuerbaren Energien stammt.
Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Konditionen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Heizungsförderung startet mit 30 Prozent Grundförderung, sinkt aber ab Februar 2027 halbjährlich. Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 30.000 Euro können einen Einkommensbonus beantragen.
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Gebäudetyp E: Weniger Normen, günstiger bauen
Justizministerin Hubig hat einen Gesetzentwurf für den „Gebäudetyp E“ vorgelegt. Die Idee: Bauherren können künftig rechtssicher von nicht sicherheitsrelevanten DIN-Normen abweichen. Ziel ist ein Quadratmeterpreis von rund 3.500 Euro.
Dünnere Betondecken, reduzierter Schallschutz, Verzicht auf beheizte Treppenhäuser – so sollen die Kosten sinken. Bauforscher rechnen vor: Mit Basisstandards ließen sich bis zu ein Drittel mehr Wohnungen bauen. Das Bundeskabinett wird voraussichtlich in den kommenden Monaten entscheiden.
Dramatischer Einbruch droht
Doch die Lage bleibt angespannt. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW prognostiziert für 2026 einen Einbruch der Neubauinvestitionen um 26 Prozent auf rund sechs Milliarden Euro. Im Vorjahr waren es noch 20,8 Milliarden – und der Schwerpunkt hatte sich bereits vom Neubau in den Bestand verlagert. Gerade mal 200.000 Fertigstellungen werden erwartet. Der Bedarf liegt bei 320.000 Einheiten.
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt eine weitere Schieflage auf: Vermieter in Metropolen erzielen eine Eigenkapitalrendite von rund neun Prozent. Selbstnutzer kommen wegen fehlender Absetzbarkeit von Zinsen, Instandhaltungen und Abschreibungen nur auf sechs Prozent. Die Folge: Deutschland hat mit 44 Prozent eine der niedrigsten Wohneigentumsquoten in der EU. Der Durchschnitt liegt bei 70 Prozent. Das IW empfiehlt Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer für Selbstnutzer.
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Investitionen fließen in den Bestand
Praktische Beispiele zeigen den Trend: Die Nassauische Heimstätte (NHW) erzielte im vergangenen Jahr einen Überschuss von 32,8 Millionen Euro – und investierte über 172 Millionen in den Bestand. Die CO2-Einsparung war erheblich. Branchenvertreter sehen die künftige Modernisierungsförderung kritisch. Die politischen Rahmenbedingungen nach 2030 seien zu unsicher.
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