Kassensysteme, Handwerker

Kassensysteme: Handwerker müssen ab 2028 elektronisch abrechnen

Veröffentlicht am: 07.09.2026 um 13:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Lohmen führt digitale Satzungsverwaltung ein, während Umfragen Defizite offenlegen und Länder mit Investitionen sowie neuen Online-Angeboten vorangehen.

Lohmen digitalisiert Satzungsverwaltung und zeigt Sachsens Verwaltungswandel
Heller, minimalistischer Flur in einem modernen Verwaltungsgebäude mit klaren architektonischen Linien und Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die sächsische Gemeinde Lohmen übernimmt eine Vorreiterrolle in der digitalen Transformation der Kommunalverwaltungen. Als erste Kommune im Freistaat Sachsen hat sie eine vollständig digitale Satzungsverwaltung eingeführt. Wie Ende Juli bekannt wurde, nutzt die Gemeinde hierfür ein spezialisiertes Softwaremodul, um ihre rechtlichen Grundlagen effizienter zu verwalten und für die Bürger zugänglich zu machen.

Zentrale Verwaltung und barrierefreier Zugang in Sachsen

Die Einführung der digitalen Satzungsverwaltung in Lohmen basiert auf dem Modul „Kommunales Recht“ des TSA Infodiensts. Parallel zur Gemeinde Lohmen führt auch die Stadt Wehlen diese Lösung ein. Die Umstellung zielt darauf ab, die Bearbeitung von Satzungen zentral zu steuern und die Transparenz innerhalb der Verwaltung zu erhöhen. Ein wesentlicher Aspekt des Projekts ist die barrierefreie Bereitstellung der Dokumente für die Öffentlichkeit.

Diese Entwicklung fügt sich in ein breiteres Bestreben der sächsischen Behörden ein, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. So kündigte die sächsische Finanzverwaltung an, ab dem Jahr 2027 die Auslieferung von Steuererklärungsvordrucken in Papierform an Städte und Gemeinden einzustellen.

Stattdessen verwies die Behörde auf digitale Alternativen wie das Portal Mein ELSTER, das bereits von über 78 % der Steuerpflichtigen genutzt werde, sowie auf den Abruf über Online-Formularserver.

Diskrepanz zwischen Bedeutung und Umsetzung der Digitalisierung

Trotz erfolgreicher Einzelprojekte wie in Lohmen zeigt eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts forsa unter knapp 1.300 Bürgermeistern ein kritisches Bild der kommunalen Digitalisierung in Deutschland. Zwar messen 97 % der Befragten dem Thema eine hohe Bedeutung bei, doch bewerten lediglich 15 % den aktuellen Digitalisierungsgrad ihrer Verwaltung als gut. Im Durchschnitt vergaben die Kommunalpolitiker die Note 3,7.

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Als größte Hindernisse identifizierten die Bürgermeister regulatorische Hürden (76 %) sowie einen Mangel an finanziellen Mitteln (65 %). Beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) herrscht noch Zurückhaltung: Nur 16 % der Kommunen nutzen KI-Anwendungen bereits produktiv, während sich 36 % in der Erprobungsphase befinden.

Fortschritte und Investitionen in anderen Bundesländern

Während Sachsen punktuelle Fortschritte erzielt, meldet Rheinland-Pfalz die vollständige Digitalisierung der am häufigsten nachgefragten Verwaltungsleistungen. Dazu gehören unter anderem die Kfz-Anmeldung, Wohnsitzummeldungen und Anträge auf Bürgergeld. Das Land investierte 135 Mio. Euro aus einem Sondervermögen in Bereiche wie digitale Souveränität, Registermodernisierung und Cybersicherheit.

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Auch in anderen Regionen werden konkrete Projekte umgesetzt:
- Die Stadt Meerbusch ermöglicht seit Anfang September die rein digitale Einreichung von Bauanträgen über das Portal Bauportal.NRW.
- Die niedersächsische Samtgemeinde Lemförde plant ihre vollständige Digitalisierung bis zum Jahr 2028. Hierfür steht in den Jahren 2026 und 2027 ein Budget von jeweils 70.000 Euro zur Verfügung, ergänzt durch Mittel für Hardware.

Ein KI-Chatbot namens „Samtinho“ ist dort bereits im Einsatz.
- Die Stadt Mainz konnte ihren Wert im Bitkom Smart City Index auf 68,5 von 100 Punkten steigern. Zu den dortigen Maßnahmen gehören die Einführung der E-Akte in der Ausländerbehörde und ein für Anfang 2026 geplanter Relaunch des Web-Geoinformationssystems.

Neue Anforderungen an Software und Finanzwesen

Die Digitalisierung betrifft zunehmend auch die fiskalischen Prozesse. In Bremen wird derzeit die Einführung einer neuen Haushalts- und Rechnungssoftware auf Basis der Doppik vorbereitet, die gemeinsam mit Hamburg genutzt werden soll. Die jährlichen Kosten hierfür werden bis 2033 auf 7 bis 8 Mio. Euro geschätzt.

Für Handwerker zeichnen sich ebenfalls neue regulatorische Anforderungen ab. Laut einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums müssen Betriebe mit einem Jahresumsatz von über 100.000 Euro ab dem 1. Januar 2028 elektronische Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung verwenden. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 250.000 Euro.

Diese Beispiele verdeutlichen, dass die digitale Transformation der Verwaltung und der Wirtschaft über die reine Dokumentenverwaltung hinausgeht und tiefgreifende prozessuale und finanzielle Veränderungen erfordert.

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