Kassenpflicht, BMF

Kassenpflicht: BMF plant neue Regeln für Unternehmen ab 100.000 Euro

Veröffentlicht am: 16.08.2026 um 16:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das BMF plant eine Kassenpflicht ab 100.000 Euro Jahresumsatz, digitale Belege ab 2028 und einen neuen Straftatbestand gegen Manipulationssoftware.

BMF-Entwurf: Kassenpflicht ab 100.000 Euro Umsatz und digitale Belege ab 2028
Modernes Kassensystem mit digitalem Terminal auf einem Ladentresen in einer hellen, minimalistischen Umgebung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 5. August 2026 einen Referentenentwurf zur Kassenpflicht und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung vorgelegt.

Mit dem Gesetzesvorhaben reagiert das Ministerium auf Bestrebungen, die Transparenz bei Bargeldgeschäften zu erhöhen und technische Manipulationen an Aufzeichnungssystemen konsequenter zu verfolgen. Zentrale Neuerung ist die Einführung einer generellen Kassenpflicht für Unternehmen, deren Jahresumsatz den Wert von 100.000 Euro übersteigt.

Neue Vorgaben für bargeldintensive Betriebe und digitale Belege

Der Entwurf sieht vor, dass die bisherige Form der Belegausgabepflicht grundlegend reformiert wird. Laut den Plänen des BMF soll die Verpflichtung zur Ausgabe von Papierbelegen zum 1. Januar 2028 abgeschafft werden.

Stattdessen ist vorgesehen, diese durch eine verpflichtende digitale Belegerteilung zu ersetzen. Damit soll der Verwaltungsaufwand für Unternehmen reduziert und gleichzeitig die lückenlose Dokumentation von Transaktionen sichergestellt werden.

Ergänzende Berichte aus Fachkreisen weisen darauf hin, dass die digitale Belegerteilung teilweise bereits zum 1. Oktober 2026 eine Rolle spielen könnte. Für Unternehmer sind zudem weitere Fristen im laufenden Jahr relevant. So müssen Steuervorauszahlungen für das Jahr 2026 bis zum 30. September 2026 geleistet werden. Ab dem 1. Oktober 2026 greifen zudem Anspruchszinsen in Höhe von 3,53 %.

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Strafrechtliche Verschärfungen bei Manipulationen an Kassensystemen

Ein wesentlicher Teil des Referentenentwurfs widmet sich der strafrechtlichen Verfolgung von Steuerumgehung durch technische Hilfsmittel. Das Ministerium plant die Einführung eines neuen Straftatbestands, der gezielt den Einsatz und die Verbreitung von Manipulationssoftware für Kassensysteme unter Strafe stellt. In schweren Fällen sieht der Entwurf hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren vor.

Zusätzlich soll das Steuergeheimnis aufgeweicht werden, sofern dies zur Aufklärung von Wirtschaftsstraftaten erforderlich ist. Der Entwurf sieht eine Durchbrechung des Geheimnisses in entsprechenden Ermittlungsverfahren ausdrücklich vor. Damit wird die Zusammenarbeit zwischen Finanzbehörden und Strafverfolgungsinstanzen bei Verdacht auf großangelegten Betrug gestärkt.

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Folgen für das Gewerbezentralregister und Anhörungsverfahren

Die rechtlichen Konsequenzen für betroffene Unternehmer sollen über rein finanzielle Sanktionen hinausgehen. Geplant ist, Steuerstraftaten künftig konsequenter in das Gewerbezentralregister einzutragen. Dies soll ab einer Verurteilung zu mindestens 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten erfolgen. Eine solche Eintragung kann erhebliche Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden und damit auf die Fortführung des Betriebs haben.

Das Gesetzgebungsverfahren befindet sich derzeit in einem fortgeschrittenen Stadium. Die Frist für die Anhörung zum vorliegenden Referentenentwurf lief bis zum 13. August 2026. Branchenexperten und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften informierten ihre Mandanten in aktuellen Rundschreiben über die weitreichenden Änderungen.

Neben der Kassenpflicht und den Manipulationsverboten werden in der aktuellen Fachdiskussion auch angrenzende Themen wie die Mindestbesteuerung und die steuerliche Behandlung von Familienheimen behandelt, die für die strategische Planung von Unternehmen und Privathaushalten gleichermaßen an Bedeutung gewinnen.

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