Kassenpflicht ab 2028: Elektronische Systeme für Betriebe über 100.000 Euro Umsatz
Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 09:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 einen Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) verabschiedet, der die Erfassung von Kassenaufzeichnungen grundlegend neu ordnet. Ab dem Jahr 2028 sollen herkömmliche Papierbelege weitgehend durch digitale Quittungen ersetzt werden.
Zudem sieht der Entwurf eine verpflichtende Einführung elektronischer Kassensysteme vor, um die Steuerhinterziehung effektiver zu bekämpfen. Ein zentraler Aspekt der Reform ist die prognostizierte Senkung des jährlichen Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft um etwa 106 Millionen Euro.
Umstellung auf elektronische Systeme und Entlastungspotenziale
Der Beschluss zielt darauf ab, die rund 115.000 in Deutschland verbliebenen offenen Ladenkassen sukzessive abzulösen. Ab Januar 2028 müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro elektronische Kassensysteme einsetzen.
Das BMF begründet diesen Schritt damit, dass offene Ladenkassen, bei denen Einnahmen teils nur handschriftlich oder unzureichend dokumentiert werden, besonders anfällig für Missbrauch und Steuerhinterziehung seien.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil erklärte zum Kabinettsbeschluss, dass die Pflicht für Papierbons abgeschafft werde und digitale Belege zum Standard avancierten. Dies verhindere Steuerhinterziehung und sorge für faire Wettbewerbsbedingungen.
Ziel sei es, dass ehrliche Unternehmer keinen Nachteil gegenüber jenen hätten, die ihre Umsätze nicht korrekt deklarieren. Kunden sollen ihre Quittungen künftig digital abrufen können, etwa über QR-Codes, Download-Links oder direkt im Kundenkonto. Die Ausstellung eines Papierbelegs bleibt jedoch auf ausdrücklichen Wunsch weiterhin möglich.
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Ausnahmen für Kleinstbetriebe und die Landwirtschaft
Der Gesetzentwurf sieht spezifische Erleichterungen für kleinere Betriebe und bestimmte Branchen vor. So sind Steuerpflichtige, deren Barumsätze unter 12.000 Euro pro Jahr liegen, von der Kassenpflicht ausgenommen. Zusätzliche Befreiungen sind per Rechtsverordnung geplant, die unter anderem Vertrauenskassen auf Selbsternte-Feldern betreffen.
Besondere Regelungen gelten zudem für die land- und forstwirtschaftliche Direktvermarktung. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer setzte durch, dass Umsätze aus Hofläden und ähnlichen Betrieben nicht unter die Pflicht zur elektronischen Nacherfassung fallen.
Diese Ausnahmeverordnung soll nach der Verkündung des Gesetzes zeitnah beschlossen werden und ebenfalls zum 1. Januar 2028 in Kraft treten. Im Gegenzug werden jedoch die Dokumentationspflichten für Direktvermarkter verschärft: Sie müssen Kontoauszüge und Rechnungen künftig 15 Jahre lang aufbewahren. Bisher galt seit 2025 eine Frist von acht Jahren für Buchungsbelege.
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Kontroversen um Umsetzungsfristen und bürokratischen Aufwand
Die Reaktionen aus Wirtschaft und Verbänden fallen gemischt aus. Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbands Bitkom, wertete den Beschluss grundsätzlich positiv.
Die Kassenpflicht stärke den fairen Wettbewerb und bedeute für Verbraucher weniger Zettelwirtschaft. Er verwies zudem auf eine Bitkom-Umfrage, nach der 84 Prozent der Befragten in Deutschland eine gesetzliche Pflicht für mindestens eine elektronische Bezahlmöglichkeit fordern. Rohleder mahnte jedoch praxistaugliche und einheitliche technische Vorgaben an, um Insellösungen zu vermeiden.
Kritik kommt hingegen vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Generalsekretär Holger Schwannecke bezeichnete den geplanten Anwendungszeitpunkt zum 1. Januar 2028 als überstürzt.
Die Reform belaste Betriebe einseitig durch notwendige Nachrüstungen. Er bemängelte zudem, dass der im Entwurf genannte Erfüllungsaufwand die tatsächlichen Belastungen der Unternehmen nicht realistisch abbilde. Der ZDH fordert daher im weiteren Gesetzgebungsverfahren zusätzliche Ausnahmen und eine bessere Abstimmung der Kassenpflicht mit den Anforderungen der E-Rechnung.
Der aktuelle Gesetzentwurf basiert auf Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD sowie auf einem Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität, der Mitte Juli vorgestellt wurde.
