Kassenpflicht ab 2028: Elektronische Systeme ab 100.000 Euro Umsatz
Veröffentlicht am: 27.09.2026 um 17:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 einen Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil beschlossen, nach dem Kassenbelege ab dem 1. Januar 2028 grundsätzlich digital bereitgestellt werden sollen.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen Nachweise über Zahlungen künftig standardmäßig per E-Mail, QR-Code oder über entsprechende Anwendungen erhalten. Gedrucktes Papier bleibt weiterhin verfügbar, wird jedoch nur noch auf ausdrücklichen Kundenwunsch ausgegeben.
Pflicht zu elektronischen Kassensystemen ab 100.000 Euro Umsatz
Der Entwurf sieht weitreichende Vorgaben für Gewerbetreibende vor. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro müssen ab 2028 grundsätzlich elektronische Kassensysteme einsetzen. Eine Ausnahme gilt für Betriebe, deren jährlicher Barumsatz unter 12.000 Euro liegt; diese dürfen offene Ladenkassen weiterführen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums gibt es in Deutschland derzeit rund 115.000 offene Ladenkassen.
Die Bundesregierung erwartet durch die Umstellung eine deutliche Entlastung der Unternehmen: Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft soll um rund 106 Mio. Euro sinken.
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Zugleich zielt der Beschluss darauf ab, Papierabfälle, bürokratischen Aufwand sowie Steuerhinterziehung zu verringern. In Deutschland fallen bislang jährlich mehrere Milliarden gedruckte Kassenbons an, was einem Gewicht von mehreren Millionen Kilogramm Bonpapier entspricht.
Kunden sind gesetzlich nicht verpflichtet, digitale Belege elektronisch anzunehmen, und können weiterhin eine Papierversion verlangen. Der Branchenverband Bitkom begrüßte die elektronische Umsatzaufzeichnung und forderte eine praxistaugliche Ausgestaltung der Vorgaben.
Kritik aus dem Einzelhandel und offene Ausnahmen
Aus dem Einzelhandel kommen Warnungen vor den finanziellen Belastungen durch notwendige Neuanschaffungen. Besonders kleinere Betriebe stünden vor Herausforderungen, zudem müssten Unternehmen mit älteren Kassensystemen möglicherweise umrüsten. Fragen zu den Umstellungskosten und zum Datenschutz seien weiterhin ungeklärt.
Das parlamentische Verfahren steht noch aus, sodass der Bundestag konkrete Details und Ausnahmeregelungen noch anpassen muss. Vorgesehen sind unter anderem Erleichterungen für nichtkommerzielle Organisationen und bestimmte Veranstaltungen. Zudem laufen Verhandlungen über Ausnahmen für Hofläden in der landwirtschaftlichen Direktvermarktung sowie für Wochen- und Jahrmärkte.
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Nach einem Verordnungsentwurf sind Umsätze aus land- und forstwirtschaftlicher Direktvermarktung von der Kassenpflicht und der elektronischen Nacherfassung ausgenommen. Ob und wie kleine oder saisonale Direktvermarkter sowie Warenautomaten einbezogen werden, ist noch nicht abschließend geregelt.
Geplante Pflicht zu digitalen Zahlungen ab 2027
Flankierend plant Finanzminister Klingbeil weitere Schritte für den Zahlungsverkehr: Ab 2027 sollen Geschäfte, Restaurants und Dienstleister neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit bereitstellen müssen. Mindestens eines der angebotenen Verfahren muss dabei europäisch sein.
Bargeld soll weiterhin uneingeschränkt akzeptiert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll noch im Jahr 2026 ins Kabinett eingebracht werden, wobei sich die Eckpunkte des BMF-Papiers noch ändern können und eine Umsatzgrenze bislang nicht vorgesehen ist.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) lehnt eine gesetzliche Annahmepflicht für bargeldlose Zahlungen ab und verweist auf drohende Kosten und Bürokratie. Laut HDE werden im Einzelhandel bereits an 99 Prozent der Kassen sowohl Bar- als auch digitale Zahlungen akzeptiert. Nach Daten der Bundesbank wurden im Jahr 2025 in Deutschland 55 Prozent der Einkaufstransaktionen bargeldlos und 45 Prozent in bar abgewickelt.
