Kassenpflicht 2027: Elektronische Register für Betriebe über 100.000 Euro
05.06.2026 - 21:51:42 | boerse-global.de
Höhere Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung und ein aktuelles Urteil zum Vorsteuerabzug bringen neue Chancen – aber auch Fallstricke.
Höhere Grenzen, klare Regeln
Seit 2025 gelten neue Schwellenwerte für die Kleinunternehmerregelung. Wer im Vorjahr maximal 25.000 Euro Umsatz erzielt hat und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro bleibt, muss keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen. Die Abführung ans Finanzamt entfällt.
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Doch Vorsicht: Überschreitet der Umsatz die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr, endet die Kleinunternehmerregelung sofort. Dann greift die Regelbesteuerung – inklusive Umsatzsteuer-Pflicht. Der Vorteil: Unternehmen können dann Vorsteuer abziehen. Experten raten, auch für vor dem Wechsel angeschafftes Anlagevermögen und Warenbestände einen nachträglichen Vorsteuerabzug nach § 15a UStG zu prüfen.
EuG-Urteil: Früherer Vorsteuerabzug möglich
Ein Urteil des Europäischen Gerichts vom 11. Februar 2026 (Rs. T-689/24) verbessert die Liquidität für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen. Der Vorsteuerabzug ist jetzt bereits in dem Monat zulässig, in dem die Leistung erbracht wurde – sofern die Rechnung vor Abgabe der Steuererklärung vorliegt.
Bisher scheiterte der Abzug oft daran, dass am Monatsende noch keine Rechnung da war. Das verschob den Vorsteuerabzug in den Folgemonat. Die neue Rechtsprechung beendet diesen Formalismus. Unternehmen profitieren von einem früheren Cashflow. Zudem sollten sie Zinsvorteile für vergangene Zeiträume prüfen. Das Risiko für Sanktionen bei Betriebsprüfungen sinkt. Voraussetzung bleiben aber die Pflichtangaben gemäß § 14 UStG: Steuernummer, Leistungsdatum und MwSt.-Betrag.
Kassenpflicht ab 2027: Das plant die Regierung
Das Bundesfinanzministerium unter Finanzminister Klingbeil (SPD) plant weitere Maßnahmen. Ab Januar 2027 soll eine elektronische Kassenpflicht für Betriebe mit einem Jahresumsatz über 100.000 Euro kommen. Das betrifft vor allem Unternehmen, die die Kleinunternehmergrenze überschreiten.
Gleichzeitig ist eine Lockerung der Bonpflicht geplant: Unter 30 Euro soll kein Beleg mehr nötig sein. Bei Verstößen gegen die Kassenpflicht drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro. Der Einsatz von Manipulationssoftware könnte mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Die Bundesregierung rechnet mit einer jährlichen Entlastung der Wirtschaft von rund 89 Millionen Euro – nach einem einmaligen Umstellungsaufwand.
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Steuertermine im Juni: Das sollten Unternehmer wissen
Im Juni 2026 sind wichtige Steuertermine zu beachten. Am 10. Juni werden die Vorauszahlungen für Einkommensteuer und Körperschaftsteuer fällig. Auch die Umsatzsteuer-Vorauszahlung steht an. Berater empfehlen, die eingenommene Umsatzsteuer stets vom Umsatz zu trennen – das sichert die Liquidität für diese Termine.
Seit Frühjahr 2026 gelten zudem neue Grundsätze für die umsatzsteuerliche Behandlung von Dienstwagen. Ein BMF-Schreiben vom 3. März 2026 passte die Richtlinien zur privaten Nutzung von Firmenfahrzeugen an. Bei Betriebsveräußerungen im Ganzen bleibt die Übertragung unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei – etwa wenn der Käufer das Unternehmen fortführt und alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übernimmt.
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