Kassengesetz, Elektronische

Kassengesetz: Elektronische Kassenpflicht ab 2028 ab 100.000 Euro Umsatz

Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 21:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Kabinettsbeschluss sieht elektronische Kassensysteme für viele Betriebe vor; Bundestag und Bundesrat müssen dem Entwurf noch zustimmen.

Zweites Kassengesetz beschlossen: Digitale Belege und Kassenpflicht ab 2028
Innenansicht eines minimalistisch gestalteten Verkaufsraums mit leeren Holzregalen und natürlichem Tageslicht Illustration mit AI erstellt.

Das Bundeskabinett hat den vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Gesetzentwurf zu Kassenaufzeichnungen, Digitalisierung und Steuerbetrugsbekämpfung beschlossen.

Das Vorhaben, das als Zweites Kassengesetz geführt wird, ist noch nicht geltendes Recht und muss vor dem Inkrafttreten Bundestag und Bundesrat passieren. Ziel des Entwurfs ist es, Steuerhinterziehung einzudämmen und zugleich bestehende Aufzeichnungspflichten im Einzelhandel zu modernisieren.

Digitale Belege und Ende der offenen Ladenkasse ab 2028

Nach den Plänen des Bundeskabinetts sollen digitale Belege ab dem Jahr 2028 gedruckte Papierbons grundsätzlich ersetzen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bleibt der klassische Papierbeleg jedoch weiterhin verfügbar, sofern sie diesen ausdrücklich wünschen.

Gleichzeitig verschärft der Entwurf die technischen Vorgaben für Unternehmen: Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro sollen ab 2028 verpflichtet werden, offene Ladenkassen durch elektronische Kassensysteme abzulösen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums existieren in Deutschland derzeit noch rund 115.000 offene Ladenkassen.

Für kleinere Betriebe sieht der Beschluss des Bundeskabinetts Erleichterungen vor: Liegen die jährlichen Barumsätze unter 12.000 Euro, greift eine Ausnahme von der Kassenpflicht. Zusätzliche Befreiungen können zudem per Verordnung geregelt werden.

Anzeige

Wer sich mit den neuen digitalen Anforderungen des Finanzamts befasst, sollte auch das Portal MeinElster sicher beherrschen. Dieses kostenlose E-Book erklärt Schritt für Schritt, wie Sie das Finanzportal richtig nutzen und bares Geld sparen. MeinElster-Anleitung jetzt kostenlos herunterladen

Entlastungseffekte, Sonderregeln und Sanktionen

Die Bundesregierung geht davon aus, dass der jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft durch die Neuregelung voraussichtlich um etwa 106 Millionen Euro sinken wird. Weitere Ausnahmen sind nach Angaben der Bundesregierung unter anderem für Vertrauenskassen sowie die landwirtschaftliche Direktvermarktung möglich.

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat plant hierzu eine gesonderte Ausnahmeverordnung, die Umsätze aus der land- und forstwirtschaftlichen Direktvermarktung, etwa über Hofläden, von der Kassenpflicht und der elektronischen Nacherfassung befreien soll.

Diese Verordnung soll ebenfalls am 1. Januar 2028 in Kraft treten. Im Rahmen eines entsprechenden Aktionsplans ist für Direktvermarkter allerdings eine 15-jährige Aufbewahrung von Kontoauszügen und Rechnungen vorgesehen. Die allgemeine Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege war bereits im Jahr 2025 von zehn auf acht Jahre verkürzt worden.

Anzeige

Neben den Kassenregeln spielen auch die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen eine zentrale Rolle für eine rechtssichere Buchführung. Eine kostenlose Checkliste zeigt auf einen Blick, welche Dokumente Sie ab sofort legal vernichten dürfen und wie Sie im Büro Ordnung schaffen. Gratis-Übersicht der Aufbewahrungsfristen sichern

Um Missbrauch vorzubeugen, sieht der Gesetzentwurf vom 23. September 2026 zudem die Einführung eines Straftatbestands für die Bereitstellung oder Nutzung von Manipulationssoftware vor. Bei Verstößen gegen die Kassenpflicht oder die Pflicht zur Belegbereitstellung drohen Bußgelder.

Getrennte Reaktionen aus Verbänden und Digitalwirtschaft

In den betroffenen Wirtschaftsverbänden stießen die Beschlüsse vom 23. September 2026 auf geteilte Resonanz. Der Handelsverband Deutschland kritisierte die geplanten Vorgaben: Die bloße Einführung digitaler Belege anstelle einer ersatzlosen Abschaffung der Bonpflicht greife zu kurz und berge das Risiko erheblicher Investitionskosten für die Händler. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks forderte seinerseits praxistaugliche Ausnahmeregelungen von der erweiterten Kassenpflicht ein.

Zustimmung signalisierte hingegen der Digitalverband Bitkom. Der Verband unterstützt die geplante elektronische Kassenpflicht ab 2028 grundsätzlich, mahnte jedoch klare technische Standards sowie ausreichend Zeit für die betriebliche Umstellung an.

Kassensysteme, digitale Belege und die Zahlungsinfrastruktur müssten nahtlos miteinander kompatibel sein. Einer vom Bitkom durchgeführten Umfrage zufolge sprachen sich zudem 84 Prozent der Befragten für eine gesetzliche Pflicht aus, nach der Geschäfte neben Bargeld mindestens eine elektronische Bezahlmöglichkeit anbieten müssen.

Disclaimer...

de | wirtschaft | 70179150 |