Kassenbons, Papierbon-Pflicht

Kassenbons: Papierbon-Pflicht endet ab Januar 2028

Veröffentlicht am: 21.08.2026 um 14:19 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Bundesfinanzministerium plant ab 2028 die digitale Belegausgabe per QR-Code. Handelsverbände kritisieren die Pläne als bürokratisch und fordern Nachbesserungen.

BMF-Entwurf: Elektronische Bons statt Papierbeleg ab 2028 geplant
Ein Kunde scannt einen QR-Code auf einem modernen Kassendisplay mit seinem Smartphone in einem Einzelhandelsgeschäft. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Bundesfinanzministerium (BMF) strebt eine umfassende Modernisierung der Belegabgabepflicht im deutschen Einzelhandel an. Wie aus einem Referentenentwurf vom 19. August 2026 hervorgeht, soll der klassische Papierbon ab dem 1. Januar 2028 durch eine standardmäßige elektronische Bereitstellung ersetzt werden. Ziel der Neuregelung ist es, die Wirtschaft zu entlasten und gleichzeitig die Wirksamkeit gegen Steuerhinterziehung zu erhöhen.

Elektronische Belegpflicht und QR-Codes am Display

Kern des Entwurfs ist die Ablösung der bisherigen Papierbelegausgabepflicht durch eine allgemeine elektronische Belegbereitstellungspflicht. Ab Anfang 2028 sollen Verkaufsstellen verpflichtet werden, Belege digital zur Verfügung zu stellen, beispielsweise über einen QR-Code auf dem Kassendisplay. Ein gedruckter Papierbon soll demnach nur noch auf ausdrücklichen Wunsch der Kunden ausgegeben werden.

Flankiert wird dieses Vorhaben durch eine Ausweitung der Registrierkassenpflicht. Das Ministerium plant, Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro zur Nutzung elektronischer Aufzeichnungssysteme zu verpflichten.

Während einzelne Berichte den Start dieser Pflicht bereits für den 1. Januar 2027 vorsehen, nennen andere Quellen im Kontext des Referentenentwurfs den 1. Januar 2028 als verbindlichen Termin. Die Wirksamkeit und die Auswirkungen der neuen Regelungen sollen nach einem Zeitraum von fünf Jahren evaluiert werden.

Wirtschaftliche Entlastung und Kritik der Handelsverbände

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Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums führt die Umstellung zu erheblichen Einsparungen. Für die deutsche Wirtschaft wird mit einer jährlichen Entlastung von knapp 89 Millionen Euro gerechnet. Trotz dieser prognostizierten Kostensenkung stößt das Vorhaben bei Branchenvertretern auf deutliche Kritik.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) bemängelt, dass die Belegpflicht faktisch bestehen bleibe, auch wenn das Medium von Papier auf Digital wechsele. Der Verband fordert stattdessen eine vollständige Abschaffung der Pflicht zugunsten einer Ausgabe nur auf Verlangen.

Zudem lehnt der HDE die geplante Registrierkassenpflicht ab einer Umsatzgrenze von 100.000 Euro als zu pauschal ab und schlägt vor, sich stattdessen am tatsächlichen Bargeldanteil der Betriebe zu orientieren.

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Auch der zeitliche Rahmen wird kritisch gesehen; der Verband bezeichnet den Starttermin Anfang 2028 als zu knapp bemessen. Zwar unterstütze man das Ziel, Kassenmanipulationen zu bekämpfen, fordere jedoch gezieltere Maßnahmen anstelle pauschaler Verpflichtungen.

Ähnlich positioniert sich der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks. Die Standesvertretung sieht in dem Entwurf keine Entlastung, sondern befürchtet zusätzlichen bürokratischen Aufwand sowie steigende Kosten für die Betriebe. Gefordert werden hier Übergangsregelungen, Sonderabschreibungen für neue Systeme sowie die Beschränkung der Belegausgabe auf Kundenwunsch.

Bedenken zum Datenschutz und Forderung nach Standards

Neben den wirtschaftlichen Aspekten rücken technische und rechtliche Fragen in den Fokus. Die Verbraucherzentrale warnt in diesem Zusammenhang vor möglichen Datenschutzproblemen. Es bestehe die Gefahr, dass durch die Nutzung spezifischer Apps zur Entgegennahme digitaler Bons detaillierte Nutzerprofile erstellt werden könnten.

Der Digitalverband Bitkom begrüßt hingegen die grundsätzliche Einführung der Kassenpflicht und die elektronische Bereitstellung der Belege. Damit die Umsetzung gelinge, fordert der Verband jedoch praxistaugliche und technologieoffene Vorgaben. Es müssten klare technische Standards definiert und ausreichende Fristen für die technische Umstellung der Systeme gewährt werden.

Insbesondere kleine Einzelhandelsbetriebe äußerten bereits Bedenken hinsichtlich hoher Umstellungskosten und technischer Hürden bei der Integration neuer Anforderungen in ältere Kassensysteme.

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