Kassenbon-Reform: Papierbelegpflicht fällt ab Januar 2028
Veröffentlicht am: 24.07.2026 um 22:11 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesregierung hat am 24. Juli 2026 Pläne zur umfassenden Änderung der Kassenbon-Regelungen bekannt gegeben. Ziel dieser Reform sei es, bürokratische Prozesse in den Betrieben spürbar zu vereinfachen und gleichzeitig die Effizienz im Handel zu steigern. Wie aus dem Regierungsumfeld verlautete, sollen die neuen Maßnahmen den administrativen Aufwand für Unternehmen reduzieren, ohne die Transparenz gegenüber den Finanzbehörden zu gefährden.
Digitale Transformation am Point of Sale
Ein zentraler Bestandteil der Reform ist ein vom Bundesfinanzministerium vorgelegter Gesetzentwurf, der die Abschaffung der allgemeinen Papierbelegausgabepflicht zum 1. Januar 2028 vorsieht. Stattdessen setzt das Ministerium verstärkt auf digitale Lösungen. In Zukunft soll die Belegausgabe vorrangig elektronisch erfolgen, etwa durch die Anzeige eines QR-Codes auf dem Kassenbildschirm, den Kunden bei Bedarf scannen können.
Trotz der Umstellung auf digitale Formate wird der Anspruch der Verbraucher auf eine physische Quittung nicht vollständig entfallen. Dem Entwurf zufolge bleibt der Kundenanspruch auf einen Papierbeleg weiterhin bestehen, sofern dieser ausdrücklich gewünscht wird. Damit soll sichergestellt werden, dass auch Kunden ohne digitale Endgeräte oder mit dem Wunsch nach einer herkömmlichen Dokumentation weiterhin rechtsgültige Nachweise erhalten.
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Umsatzgrenzen und schrittweise Einführung
Die neuen Regelungen knüpfen die Nutzung technischer Systeme an wirtschaftliche Kennzahlen. Unternehmen, die einen Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro erzielen, werden ab dem Jahr 2028 dazu verpflichtet, elektronische Registrierkassen einzusetzen. Diese Maßnahme soll eine lückenlose und manipulationssichere Erfassung der Geschäftsvorfälle gewährleisten.
Branchenbeobachter berichten zudem über Pläne für eine schrittweise Umsetzung der Reform. Demnach könnte die Abschaffung der Papierbonpflicht zunächst für sogenannte Bagatellbeträge greifen. In einem ersten Schritt sei eine Grenze von 30 Euro im Gespräch, bevor die Regelung zu einem späteren Zeitpunkt vollständig auf alle Umsatzgrößen ausgeweitet wird. Diese Staffelung soll insbesondere kleineren Betrieben den Übergang erleichtern und die technische Umstellung abfedern.
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Strategisches Ziel: Bekämpfung von Steuerbetrug
Hinter der geplanten Reform steht ein übergeordnetes finanzpolitisches Ziel. Das Bundesfinanzministerium betonte, dass die Neuregelung maßgeblich dazu beitragen soll, Steuerbetrug effektiver zu bekämpfen. Die Reform ist Teil eines umfassenden Aktionsplans gegen Steuerhinterziehung, den Finanzminister Klingbeil gemeinsam mit Hubig erarbeitet hat.
Klingbeil hatte die entsprechenden Pläne bereits in der vergangenen Woche im Rahmen der Vorstellung des Aktionsplans angekündigt. Die Umstellung auf digitale Meldekette und fälschungssichere elektronische Kassen gilt als zentraler Baustein, um die steuerliche Ehrlichkeit im Bargeldverkehr zu erhöhen und staatliche Mindereinnahmen zu reduzieren. Durch die Verknüpfung von Bürokratieabbau und verbesserter Kontrolle erhofft sich die Bundesregierung eine Modernisierung des deutschen Steuerwesens, die sowohl dem Fiskus als auch den rechtstreuen Unternehmen zugutekommt.
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