Kassenbetrug: Bis zu fünf Jahre Haft und 25.000 Euro Bußgeld
05.06.2026 - 09:27:43 | boerse-global.de
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will Manipulationen an elektronischen Kassensystemen künftig als Steuerstraftat werten lassen. Die geplanten Freiheitsstrafen: bis zu fünf Jahre. Das Maßnahmenpaket sieht aber auch Erleichterungen vor – etwa bei der umstrittenen Bonpflicht.
Härtere Strafen, neue Pflichten
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Wer seine Kasse manipuliert, soll künftig richtig haften. Neben der Gefängnisstrafe drohen bei Verweigerung der ordnungsgemäßen Kassenführung Bußgelder von bis zu 25.000 Euro. Ab Januar 2027 müssen zudem alle Betriebe mit einem Jahresumsatz über 100.000 Euro elektronische Kassensysteme nutzen.
Derzeit sind in Deutschland rund 2,2 Millionen Registrierkassen im Einsatz – plus etwa 114.000 offene Ladenkassen. Die Umstellung wird die Wirtschaft einmalig rund 99 Millionen Euro kosten. Die jährliche Entlastung soll bei etwa 89 Millionen Euro liegen.
Bonpflicht wird gelockert
Parallel zur Verschärfung gibt es Entlastung für Händler und Kunden. Für Beträge bis 30 Euro soll die Pflicht zur Belegausgabe entfallen. Und: Digitale Bons via E-Mail oder QR-Code werden Papierbelegen rechtlich gleichgestellt. Ausnahmeregelungen für Härtefälle – etwa Vereine – bleiben möglich.
Generalstaatsanwälte fordern mehr Unabhängigkeit
Flankierend zu den Gesetzesplänen melden sich die obersten Strafverfolger zu Wort. In einem Beschluss vom 3. Juni 2026 fordern die deutschen Generalstaatsanwälte und der Generalbundesanwalt eine Reform des externen Weisungsrechts. Konkret kritisieren sie, dass Justizminister weiterhin in laufende Ermittlungsverfahren eingreifen können.
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Eine gesetzliche Anpassung sei nötig, um die Neutralität der Staatsanwaltschaften zu gewährleisten. Empfohlen wurde dieser Schritt bereits 2020. Ziel: Die Justiz vor politischer Einflussnahme schützen und die Rechtsstaatlichkeit in Verfahren gegen Unternehmen stärken.
Weitere Änderungen im Wirtschaftsrecht
Die Wirtschaft muss sich auf noch mehr regulatorische Neuerungen einstellen. Das Bundeskabinett verabschiedete Anfang Mai Anpassungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Die Klagefrist wird von zwei auf vier Monate verlängert. Zudem wird der Schutz vor sexueller Belästigung außerhalb des Arbeitsplatzes ausgeweitet.
Verschärft haben sich auch die Anforderungen durch das Sanierung- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG). Krisenbetroffene Betriebe müssen künftig eine detaillierte Finanzplanung für sechs Monate sowie ein umfassendes Durchführungskonzept vorlegen, um das Verfahren der Eigenverwaltung nutzen zu können.
Die Ausfallrate deutscher Unternehmen stieg im vergangenen Jahr auf 1,88 Prozent. Für dieses Jahr prognostiziert die Creditreform Rating einen weiteren Zuwachs auf 2,08 Prozent. Besonders betroffen: das Baugewerbe sowie der Bereich Verkehr und Logistik.
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