Kartellamt verhängt 60,3 Millionen Euro Bußgeld gegen Straßenbauer
Veröffentlicht am: 07.08.2026 um 23:53 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Sechs Straßenbauunternehmen sollen jahrelang Preise abgesprochen haben. Dafür verhängt das Bundeskartellamt nun Bußgelder von insgesamt 60,3 Millionen Euro. Betroffen sind Firmen, die auf Sanierungsarbeiten mit Dünnen Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise (DSK-Technologie) spezialisiert sind.
Absprachen auf Kosten der Steuerzahler
Die wettbewerbswidrigen Aktivitäten liefen laut Behörde von 2010 bis September 2019. Die Unternehmen koordinierten ihre Angebote bei öffentlichen Ausschreibungen und privaten Vergaben. Zu den Geschädigten zählen Bund, Länder, Kommunen sowie private Betreiber von Flughäfen, Häfen und Autoteststrecken.
Das Ziel war simpel: Wettbewerb aushebeln, Preise künstlich hochhalten. Betroffen sind die AS Asphaltstraßensanierung GmbH, Bitunova GmbH, Kutter Spezialstraßenbau GmbH & Co. KG, Possehl Construction GmbH, Alles für den Bau GmbH und Otto Alte-Teigeler GmbH.
Monatliche Treffen mit Bierpreis-Code
Das 60,3-Millionen-Bußgeld gegen sechs Straßenbauunternehmen zeigt: Preisabsprachen werden konsequent verfolgt. Wer bei Ausschreibungen auf der sicheren Seite bleiben will, findet in diesem Leitfaden die wichtigsten Compliance-Schritte — von der Angebotsprüfung bis zur Kronzeugenregelung. Jetzt kostenlosen Compliance-Leitfaden anfordern
Die Ermittler deckten ein ausgeklügeltes System auf. Vertreter der Firmen trafen sich monatlich in Kassel, um Projekte untereinander aufzuteilen. Wer nicht zum Zug kommen sollte, gab ein sogenanntes Schutzangebot ab – mit absichtlich höheren Preisen, damit der vorab festgelegte Favorit den Zuschlag erhielt.
Die Tarnung war kreativ: Preise und Quoten verschickten die Beteiligten als Bier- oder Wurstpreise, Kilometerangaben oder Sponsorenbeträge. Einige Firmen kamen durch das Kronzeugenprogramm um einen Teil der Strafe herum, weil sie zur Aufklärung beitrugen.
Bauwirtschaft unter Druck
Steigende Diesel- und Bitumenpreise setzen Bauunternehmen unter Druck — doch Preisgleitklauseln bieten einen Ausweg. Dieser Report zeigt, wie Sie rückwirkende Anpassungen durchsetzen und gleichzeitig kartellrechtliche Fallstricke vermeiden. Preisgleitklausel-Strategien jetzt sichern
Der Kartellfall trifft eine Branche, die gerade mit massiven Kostensteigerungen kämpft. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie fordern rückwirkende Preisgleitklauseln für Diesel und Bitumen – die Material- und Energiekosten sind seit dem Frühjahr 2026 stark gestiegen.
Hinzu kommen rechtliche Veränderungen: Der Bundesgerichtshof hatte im vergangenen Herbst entschieden, dass bei der Mangelbeseitigung kein Abzug nach dem Prinzip „Neu für Alt" mehr erlaubt ist. Das stärkt Auftraggeber gegenüber Bauunternehmen. Und die Länder warnen vor Mehrbelastungen im öffentlichen Nahverkehr durch gestiegene Trassenpreise – der Spielraum für Infrastrukturprojekte schrumpft weiter.
