Kartellamt gestoppt: OLG Düsseldorf schützt Informanten-Quellen
05.06.2026 - 02:37:40 | boerse-global.de
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Befugnisse des Bundeskartellamts bei der Untersuchung des Kraftstoffgroßhandels vorerst gestoppt. In einer Eilentscheidung gaben die Richter Beschwerden von Preisinformationsdiensten statt. Diese hatten sich gegen weitreichende Auskunftsbeschlüsse der Wettbewerbsbehörde gewehrt. Kern des Streits: die Preisgabe von Identitäten der Informanten.
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Gericht sieht erhebliche Rechtszweifel
Die Entscheidung betrifft Auskunftsverlangen, die das Kartellamt auf Basis von § 32f des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erlassen hatte. Betroffen sind unter anderem die deutsche Tochter einer Medien-Gruppe sowie ein weiterer Preisinformationsdienst. Die Behörde forderte im Rahmen einer Sektoruntersuchung identifizierbare Auskünfte über Informanten, die Daten zur Preisgestaltung im Kraftstoffmarkt liefern.
Das Gericht ordnete nun die aufschiebende Wirkung gegen diese Beschlüsse an. Die Begründung: Es bestünden erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der geforderten Identitätspreisgabe. Die Richter kritisierten, dass das aktuelle Ermittlungskonzept nicht gegen konkret benannte Unternehmen gerichtet sei. Zudem fehle eine hinreichende Begründung, warum die Preisgabe der Informanten für den Untersuchungszweck zwingend erforderlich sei.
Pressefreiheit als Schutzschild
Ein wesentlicher Punkt der gerichtlichen Bewertung ist der Schutz der Pressefreiheit gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes. Das OLG Düsseldorf sah in dem Verlangen nach Identifizierung der Informanten eine mögliche Verletzung dieser verfassungsrechtlich geschützten Position. Preisinformationsdienste nehmen eine wichtige Rolle bei der Markttransparenz ein – die Vertraulichkeit ihrer Quellen gilt als hohes Gut.
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Die juristische Auseinandersetzung dreht sich um eine grundsätzliche Frage: In welchem Umfang dürfen Wettbewerbsbehörden sensible Marktdaten und Quellendetails bei Informationsdienstleistern abfragen, wenn kein konkreter Tatverdacht gegen diese Unternehmen vorliegt?
Kartellamt zieht vor den BGH
Die Bonner Wettbewerbsbehörde will die Entscheidung nicht auf sich sitzen lassen. Das Bundeskartellamt hat bereits eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Ziel ist eine höchstrichterliche Klärung der Befugnisse.
Während das Eilverfahren die unmittelbare Vollstreckung der Auskunftsverlangen gestoppt hat, steht die Entscheidung in der Hauptsache noch aus. Eine entsprechende Verhandlung vor dem OLG Düsseldorf ist für Juli terminiert. Die Branche verfolgt das Verfahren mit großer Aufmerksamkeit – es könnte wegweisend für künftige Sektoruntersuchungen und die Grenzen behördlicher Auskunftsrechte gegenüber Medien- und Informationsdienstleistern sein.
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