Kalte-Hände-Regelung, Umsatzgrenze

Kalte-Hände-Regelung: Österreich hebt Umsatzgrenze auf 45.000 Euro an

Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 17:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Digitale Belegausgabe ist nun möglich; Papierbelege bleiben auf Wunsch erhältlich, während weitere Erleichterungen für Betriebe gelten.

Österreich führt digitale Belege ein und erleichtert Registrierkassenregeln
Ein minimalistischer, leerer Verkaufstresen in einem hellen, modernen Geschäft bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

In Österreich ist die digitale Belegerteilung in Kraft getreten. Unternehmen können Rechnungsbelege weiterhin in Papierform aushändigen, alternativ nun jedoch auch digital per E-Mail, App oder direkt vor Ort mittels QR-Code übermitteln. Bei einer digitalen Ausgabe entfällt der bisher routinemäßige Ausdruck auf Papier. Laut Schätzungen wurden in Österreich bislang täglich rund 1.500 Kilometer an Rechnungen ausgedruckt.

Papierausdruck entfällt routinemäßig – Anspruch auf Ausdruck bleibt

Die gesetzliche Belegerteilungspflicht bleibt unabhängig von der Höhe des Rechnungsbetrags bestehen. Die Nutzung der digitalen Übermittlung ist für Kundinnen und Kunden freiwillig. Das Recht auf einen gedruckten Beleg bleibt uneingeschränkt gewahrt: Verbraucher können bis zum Ende des jeweiligen Geschäftstags die Aushändigung eines Papierbelegs verlangen. Betriebe müssen die technische Möglichkeit zum Ausdruck vor Ort daher durchgehend vorhalten.

Auch an den steuerlichen Aufzeichnungspflichten ändert sich nichts: Die lückenlose Dokumentation sämtlicher Barumsätze und Transaktionen bleibt für Unternehmen am 1. Oktober 2026 weiterhin verpflichtend.

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Kontrollen des Amts für Betrugsbekämpfung und Registrierkassen-Regeln

Das Amt für Betrugsbekämpfung kündigte am 1. Oktober 2026 für die ersten Wochen gezielte Schwerpunktkontrollen zur korrekten digitalen Weitergabe der Belege an. Die Kontrollen konzentrieren sich vor allem auf bargeldintensive Wirtschaftsbereiche.

Hintergrund der strikten Aufsicht sind auch frühere Ermittlungserfolge: Bei einem Anfang 2026 aufgedeckten Registrierkassenbetrug gibt es inzwischen mehr als 100 Beschuldigte, wobei die Behörden rund 100 Terabyte an elektronischen Daten sicherten.

Flankierend zur digitalen Belegabgabe greifen weitere Erleichterungen im Registrierkassenrecht. Die Regelung zu den 15 Warengruppen gilt fortan dauerhaft. Zudem wurde die Umsatzgrenze im Rahmen der sogenannten Kalte-Hände-Regelung von 30.000 auf 45.000 Euro angehoben.

Flankierende Entlastungen für kleine und mittlere Betriebe

Die Neuerungen fügen sich in ein umfassenderes Entlastungspaket für kleine und mittlere Unternehmen ein. Im Rahmen dieses Pakets wurde der Investitionsfreibetrag für begünstigte Anschaffungskosten im Zeitraum von November 2025 bis Ende 2026 regulär von 10 auf 20 Prozent sowie im ökologischen Bereich von 15 auf 22 Prozent angehoben.

Für das Jahr 2026 liegt die Umsatzgrenze der Basispauschalierung bei 420.000 Euro; bei einem Pauschalsatz von 15 Prozent können pauschal bis zu 63.000 Euro an Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

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Zusätzlich sind leichte Nutzfahrzeuge zur Güterbeförderung von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) ausgenommen. Über das System GISA-Express lassen sich geeignete Gewerbeverfahren unmittelbar elektronisch abwickeln. Für Beschäftigte gilt 2026 zudem eine Steuerbefreiung für die Zuschläge der ersten 15 Überstunden pro Monat bis zu einem Gesamtbetrag von 170 Euro.

Die Maßnahmen zielen auf ein tragendes Segment der österreichischen Wirtschaft. Nach den im Bericht „KMU im Fokus 2025“ ausgewiesenen Strukturdaten für das Jahr 2024 stellen die 604.000 kleinen und mittleren Betriebe rund 99,7 Prozent der marktorientierten Unternehmen des Landes. Sie stellen rund 2,46 Millionen Arbeitsplätze, bilden über 52.000 Lehrlinge aus und erwirtschaften eine jährliche Bruttowertschöpfung von rund 169 Milliarden Euro.

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