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Kabinettsbeschluss zum NetzDG vom DRB begrüßt

02.04.2020 - 07:42:08

Sven Rebehn hat für den Deutschen Richterbund die Reform des NetzDG begrüßt. Sie war vom Kabinett am Mittwoch gebilligt worden.

Sven Rebehn, der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, kurz DRB, begrüßte die gebilligte Reform des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes mit den Worten, es sei vollkommen richtig, bei Hetze und Hass nicht nur die Strafverfolgung als geeignetes Mittel anzusehen, sondern zukünftig auch konsequent auf Stärkung des Rechtsschutzes für den einzelnen Nutzer zu setzen. Rebehn äußerte sich diesbezüglich gegenüber den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in deren Donnerstagsausgaben. Bisher sei das Verfahren zur Auskunftserteilung bei Drohungen oder Beleidigungen einfach zu kompliziert. Man müsse es vereinfachen. Nur so könnten Nutzer schneller Zugriff und damit Auskunft über die Beleidiger, die auf den Plattformen unterwegs sind, erhalten. Es sei wichtig, die Identität zu kennen. Ebenso wichtig sei aber auch, so der DRB-Bundesgeschäftsführer in seinem Statement weiter, dass die Wege, Hass-Sprecher zu melden, möglichst einfach sind.

Jeder, der im Netz Bedrohungen oder Beleidigungen ausgesetzt sei, müsse in der Lage sein, dies direkt und schnell, ohne jeden Umweg den Plattformen melden zu können, so der Vorsitzende gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland weiter. Rebehns Äußerung bezieht sich auf einen Gesetzentwurf, den die Bundesregierung am Mittwoch auf den Weg gebracht hat. Inhalt sind deutlich verbesserte Strukturen für Nutzer, die sich sozialer Netzwerke bedienen und entweder gelöschte Inhalte wieder herstellen oder sich über verbreitete Inhalte beschweren wollen. Der Entwurf beinhaltet, dass zukünftig jeder Nutzer seinen Anspruch auf Auskunft über rechtswidrige Inhalte durchsetzen sowie Auskunft über die Namen der mutmaßlichen Verfasser erhalten kann. Zukünftig gilt: Alle Gerichte werden über diese sogenannten Auskunftsersuchen nicht mehr entscheiden müssen. Vielmehr werden sie die Verpflichtung haben, diese Auskünfte zu erteilen. Bisher war es so, dass noch viele Plattformen die Nennung der Daten häufig verweigern. Als Argument führten sie an, sie dürften dies zwar tun, müssten aber nicht. Ferner sollen soziale Netzwerke in Zukunft bei Beschwerden zu mehr Nutzerfreundlichkeit gegenüber den Usern verpflichtet werden.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, A & Omega

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