Jung kauft Alt: Kredite bis 180.000 Euro für Familien mit 3+ Kindern
Veröffentlicht am: 08.08.2026 um 01:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die staatliche Förderbank KfW hat zum August 2026 umfassende Verbesserungen in der Wohnungsbauförderung implementiert. Die Maßnahmen zielen darauf ab, neue Investitionsanreize am Immobilienmarkt zu setzen und den Zugang zu Wohneigentum sowie die energetische Sanierung durch attraktivere Konditionen zu erleichtern.
Deutliche Erhöhung der Mittel für „Jung kauft Alt“
Seit dem 3. August 2026 gelten für das Programm „Jung kauft Alt“ (KfW 308) signifikant höhere Kredithöchstbeträge. Haushalte mit einem Kind können nun ein Kreditvolumen von bis zu 140.000 Euro in Anspruch nehmen, nachdem die Grenze zuvor bei 100.000 Euro lag. Für Familien mit zwei Kindern stieg der Förderdeckel von 125.000 Euro auf 160.000 Euro. Haushalte mit drei oder mehr Kindern erhalten künftig Zugang zu Krediten von bis zu 180.000 Euro, was einer Steigerung von 30.000 Euro gegenüber dem vorherigen Wert entspricht.
Die Konditionen des Programms bleiben auf einem im Marktvergleich niedrigen Niveau. Bei einer Laufzeit von 35 Jahren und einer Zinsbindung von zehn Jahren liegt der effektive Jahreszins bei 0,53 Prozent. Um die Förderung zu erhalten, darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen bei einem Kind 90.000 Euro nicht überschreiten; für jedes weitere Kind erhöht sich diese Grenze um jeweils 10.000 Euro. Zudem muss die zu erwerbende Immobilie der Effizienzklasse F, G oder H angehören.
Im Rahmen dieses Programms ist die Sanierung auch über Einzelmaßnahmen möglich. Dazu zählen unter anderem der Austausch von Fenstern sowie die Dämmung von Fassaden und Dächern. Beim Heizungstausch ist ein Anteil von 65 Prozent erneuerbaren Energien vorgeschrieben.
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Verlängerung der Effizienzhaus-55-Förderung und BEG-Anpassungen
Neben den Neuerungen für Familien wurde die Förderung für das Effizienzhaus 55 bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Antragsberechtigte können hierbei Kredite von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit erhalten. Mit einem Zinssatz von rund 1,0 Prozent bewegt sich das Angebot deutlich unter dem aktuellen Marktniveau, das bei etwa 4 Prozent liegt.
Zudem wurden bereits zum 21. Juli 2026 die Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst. Dies betrifft insbesondere das Produkt Wohngebäude – Kredit (261). Anträge, die bis zum 20. Juli 2026 eingereicht wurden, erhalten bei Vorliegen einer vollständigen Bestätigung zum Antrag (BzA) eine Zusage. Die KfW weist darauf hin, dass die Förderung unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel steht und kein Rechtsanspruch auf die Mittel besteht.
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Umnutzung von Gewerbeflächen zu Wohnraum
Ein weiterer Baustein der Förderstrategie ist das seit Juli 2026 aktive Programm „Gewerbe zu Wohnen“. Es soll die Konversion leerstehender Gewerbeimmobilien in Wohnraum forcieren. Für das Jahr 2026 stellt der Bund hierfür insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung.
Im Rahmen dieses Programms können Zuschüsse von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit gewährt werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass die neu geschaffenen Wohneinheiten den energetischen Standard eines Effizienzhauses 85 EE erreichen. Durch diese Maßnahme sollen kurzfristig zusätzliche Kapazitäten auf dem angespannten Wohnungsmarkt geschaffen werden.
