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Jung kauft Alt: Kreditbeträge für Familien ab 3. August erhöht

Veröffentlicht am: 04.08.2026 um 03:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die KfW erhöht die Fördersummen für den Erwerb sanierungsbedürftiger Häuser deutlich. Familien profitieren von bis zu 180.000 Euro Kredit.

KfW-Programm „Jung kauft Alt“: Deutlich höhere Kredite für Familien
Modernes Wohnzimmer während einer energetischen Sanierung mit Bauplänen auf einem Holztisch. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Bundesregierung und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) haben die Konditionen für das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ mit Wirkung zum 3. August 2026 signifikant verbessert. Durch die Anpassung des Programms reagieren die Verantwortlichen auf die anhaltenden Herausforderungen am Wohnungsmarkt und weiten den finanziellen Spielraum für Familien beim Erwerb sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien aus. Kern der Neuerung ist eine deutliche Anhebung der maximalen Kreditbeträge.

Höhere Kreditsummen und attraktive Zinskonditionen

Mit der aktuellen Umstellung steigen die verfügbaren Darlehenssummen für antragsberechtigte Haushalte. Für Familien mit einem Kind erhöht sich der maximale Kreditbetrag von zuvor 100.000 Euro auf nun 140.000 Euro. Haushalte mit zwei Kindern können fortan 160.000 Euro in Anspruch nehmen (zuvor 125.000 Euro), während für Familien mit drei oder mehr Kindern der Förderdeckel von 150.000 Euro auf 180.000 Euro angehoben wurde.

Der Zinssatz für das Programm liegt laut KfW-Angaben bei einem effektiven Jahreszins von 0,53 Prozent. Die Kreditlaufzeit ist auf bis zu 35 Jahre ausgelegt, wobei eine Zinsbindung von zehn Jahren vorgesehen ist. Die Förderung richtet sich gezielt an den Erwerb von sanierungsbedürftigen Wohnimmobilien, die den Energieeffizienzklassen F, G oder H angehören. Eine wesentliche Bedingung der Förderung bleibt die Verpflichtung zur energetischen Sanierung: Die entsprechenden Maßnahmen müssen innerhalb von 54 Monaten nach dem Erwerb abgeschlossen sein, wobei auch Einzelmaßnahmen förderfähig sind.

Einkommensgrenzen und steuerliche Rahmenbedingungen

Die Zugangsvoraussetzungen für das Programm bleiben an strikte Einkommensgrenzen gebunden. Diese liegen bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro pro Jahr, wobei sich dieser Betrag um jeweils 10.000 Euro pro Kind erhöht.

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Flankiert wird die Förderung von allgemeinen steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten, die insbesondere für Investoren und Kapitalanleger im laufenden Jahr an Bedeutung gewonnen haben. Fachmedien verweisen darauf, dass bei entsprechenden Effizienzhäusern der Klasse 40 mit einem QNG-Nachhaltigkeitszertifikat Abschreibungen von bis zu 10 Prozent pro Jahr möglich sind. Dies setzt sich aus einer degressiven AfA von 5 Prozent sowie einer Sonderabschreibung nach § 7b EStG von ebenfalls 5 Prozent zusammen.

Zudem können für solche Vorhaben KfW-Förderkredite in Höhe von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit genutzt werden, sofern die notwendige Zertifizierung vorliegt. Modellrechnungen für den Immobilienmarkt 2026 zeigen, dass bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro und einem Eigenkapitaleinsatz von 28.000 Euro im ersten Jahr rechnerisch Eigenkapitalrenditen von über 20 Prozent erzielt werden können.

Rechtliche Entwicklungen und Marktumfeld

Im Bereich der gewerblichen Nutzung und Vermietung von Immobilien ist zudem ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Januar 2026 zu beachten. Die Richter entschieden, dass Mietzinsen für Hotelzimmer oder Ferienwohnungen nicht generell von der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung ausgeschlossen sind. Eine wiederholte kurzzeitige Anmietung kann demnach als langfristige Nutzung gewertet werden, was Auswirkungen auf die Gewerbesteuerlast nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG haben kann.

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Zusätzlich zu den KfW-Programmen gelten seit dem 21. Juli 2026 neue Regeln für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier liegt der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit bei 28.000 Euro. Die Heizungsförderung sieht eine Grundförderung von 30 Prozent vor, wobei bis Ende 2026 noch zusätzliche Boni, etwa für den Austausch alter Öl- oder Gasheizungen, gewährt werden können.

Das Marktumfeld im Jahr 2026 ist geprägt von einer moderaten Entspannung bei den Bauzinsen, die im Vergleich zum Herbst 2023 von etwa 4,2 Prozent auf ein Niveau zwischen 3,1 und 4,0 Prozent gesunken sind. Dennoch bleibt die Lage angespannt: Während der jährliche Wohnungsbedarf bei 320.000 Einheiten liegt, verzeichnete das Statistische Bundesamt für das Jahr 2024 lediglich 251.900 Fertigstellungen – den niedrigsten Stand seit 2011. Die Zahl der Neugenehmigungen sank im selben Zeitraum auf 215.900. Vor diesem Hintergrund gewinnen staatliche Förderprogramme wie „Jung kauft Alt“ zunehmend an Bedeutung, um den Bestand zu reaktivieren und Wohnraum zu schaffen.

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