Jugendarbeitsschutz, Thüringen

Jugendarbeitsschutz: Thüringen erhöht Arzthonorare auf 53,62 Euro

Veröffentlicht am: 04.09.2026 um 02:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Thüringen vergütet ärztliche Erst- und Nachuntersuchungen künftig mit 53,62 Euro. Die Landesfinanzierung gilt rückwirkend ab Juli 2026.

Thüringen erhöht Vergütung für JArbSchG-Untersuchungen auf 53,62 Euro
Ein heller, moderner Behandlungsraum in einer Arztpraxis mit einer Untersuchungsliege bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Thüringen passt die Honorierung für ärztliche Leistungen im Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) deutlich an. Rückwirkend zum 1. Juli 2026 wird die Vergütung für Erst- und Nachuntersuchungen auf den 2,3-fachen Satz der Nummer 32 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) angehoben. Damit können Mediziner im Freistaat künftig einen Betrag von 53,62 Euro pro Untersuchung abrechnen.

Details der neuen Honorarregelung und Umsetzung

Die Anhebung der Vergütungssätze resultiert aus einer Initiative, die durch das Landesamt für Verbraucherschutz und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Thüringen umgesetzt wird.

Wie Fachberichte Anfang September 2026 meldeten, bezieht sich die Erhöhung auf die Ziffer 32 der GOÄ, die speziell die Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz regelt. Mit der Steigerung auf den 2,3-fachen Satz wird eine deutliche Aufwertung der ärztlichen Tätigkeit in diesem Bereich erreicht.

Die Neuregelung sieht vor, dass für jede durchgeführte Erst- oder Nachuntersuchung ein Betrag von 53,62 Euro geltend gemacht werden kann. In verschiedenen Berichten zum selben Sachverhalt wurde zudem ein Betrag von 53,61 Euro genannt. Diese Anpassung soll sicherstellen, dass die gesetzlich vorgeschriebene medizinische Begleitung von Jugendlichen beim Eintritt in das Berufsleben flächendeckend und qualitativ hochwertig gewährleistet bleibt.

Vorreiterrolle Thüringens bei der Finanzierung

Mit dieser Entscheidung nimmt Thüringen eine Vorreiterrolle im bundesweiten Vergleich ein. Es ist das erste Bundesland, das eine solche Finanzierung der Jugendarbeitsschutzuntersuchungen in dieser Form übernimmt. Die Kostenübernahme durch das Land ist jedoch zunächst befristet ausgelegt. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel sind im Landeshaushalt für die Jahre 2026 und 2027 fest verankert.

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Sozialministerin Katharina Schenk (SPD) unterstützt die befristete Übernahme der Kosten. Durch die Bereitstellung der Haushaltsmittel für den Zeitraum 2026/2027 wird die finanzielle Belastung für die Durchführung der Untersuchungen vom Land getragen, was sowohl die medizinischen Leistungserbringer als auch die betroffenen Akteure im Ausbildungswesen entlasten soll.

Gesetzliche Rahmenbedingungen und wirtschaftlicher Kontext

Die rechtliche Grundlage für diese Maßnahmen bildet das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dieses schreibt vor, dass Minderjährige, die in das Berufsleben eintreten, eine ärztliche Erstuntersuchung absolvieren müssen, um mögliche gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Auch in anderen Bundesländern wie Sachsen bleibt diese Verpflichtung eine zentrale Voraussetzung für den Ausbildungsbeginn von Jugendlichen.

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Der wirtschaftliche Rahmen für Auszubildende im Jahr 2026 verdeutlicht die Relevanz einer stabilen Infrastruktur für den Berufsstart. So beläuft sich die Mindestausbildungsvergütung im Jahr 2026 im ersten Ausbildungsjahr auf 724 Euro brutto pro Monat.

Im zweiten Jahr steigt dieser Betrag auf 854 Euro, im dritten auf 977 Euro und erreicht im vierten Ausbildungsjahr 1.014 Euro. Vor diesem Hintergrund markiert die Erhöhung der Untersuchungsvergütung in Thüringen einen wichtigen Schritt zur Absicherung der arbeitsmedizinischen Standards für junge Arbeitnehmer.

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