Jubiläumsprämien, Landesarbeitsgericht

Jubiläumsprämien: Landesarbeitsgericht zwingt VW zu 20.700 Euro

31.05.2026 - 03:26:54 | boerse-global.de

Landesarbeitsgericht Niedersachsen verurteilt VW zur Nachzahlung von rund 20.700 Euro an zwei langjährige Beschäftigte.

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Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat Volkswagen zur Zahlung höherer Jubiläumsprämien an zwei langjährige Mitarbeiter verurteilt. Der Konzern muss rund 20.700 Euro nachzahlen.

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Streit um Berechnungsgrundlage

Im Kern des Rechtsstreits stand die Frage, nach welchem System die Prämien für Betriebsjubiläen berechnet werden. Bislang galt: Nach 25 Jahren gab es 1,45 Monatsgehälter, nach 35 Jahren sogar 2,9 Monatsgehälter. Volkswagen führte jedoch ein neues Modell ein, das diese prozentualen Zahlungen durch Festbeträge ersetzte – 6.000 Euro für 25 Jahre, 12.000 Euro für 35 Jahre.

Das Gericht gab nun zwei Klägern recht, deren Jubiläen auf den 1. Januar 2025 fielen. Die Richter entschieden: Der Anspruch entstand noch unter den Bedingungen des alten Tarifsystems. Die neue Pauschalregelung greift für diese Fälle nicht.

Weitere Verfahren stehen an

Das Landesarbeitsgericht in Hannover wies die Berufung von VW zurück – das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Es könnte Signalwirkung für zahlreiche ähnliche Klagen haben, die noch anhängig sind.

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Bereits für Mitte Juni 2026 sind weitere Verhandlungstermine angesetzt. Dann geht es um Mitarbeiter, deren Dienstjubiläen zwischen dem 2. und 21. Januar 2025 liegen. Die entscheidende Frage: Gilt die gleiche Rechtsauffassung auch für die Wochen unmittelbar nach der Systemumstellung?

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