Jubiläumsprämien, Nachzahlungen

Jubiläumsprämien: LAG verurteilt VW zu Nachzahlungen

29.05.2026 - 19:14:42 | boerse-global.de

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen verpflichtet Volkswagen zur vollen Auszahlung von Jubiläumsprämien an langjährige Beschäftigte.

Jubiläumsprämien: LAG verurteilt VW zu Nachzahlungen - Bild: über boerse-global.de
Jubiläumsprämien: LAG verurteilt VW zu Nachzahlungen - Bild: über boerse-global.de

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen in Hannover hat Volkswagen dazu verurteilt, langjährigen Mitarbeitern die vollen Jubiläumsprämien auszuzahlen. Die Entscheidung vom heutigen Freitag betrifft Beschäftigte, die am 1. Januar 2025 ihr 25- oder 35-jähriges Dienstjubiläum feierten.

Streit um Berechnungsmethode

Im Kern geht es um eine Änderung der Berechnungsgrundlage für Treueprämien bei VW. Bislang erhielten Mitarbeiter nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit 1,45 Monatsgehälter, nach 35 Jahren sogar 2,9 Monatsgehälter. Eine neue Regelung ersetzte diese gehaltsabhängige Berechnung durch Pauschalzahlungen – 6.000 Euro für 25 Jahre, 12.000 Euro für 35 Jahre.

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Das Gericht bestätigte nun ein Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig aus September 2025. Die Reduzierung der Prämien sei für die betroffenen Mitarbeiter nicht zulässig gewesen, so die Richter. VW muss die Differenz zwischen den neuen Pauschalbeträgen und den höheren Summen aus der alten Regelung nachzahlen.

Rückforderungen in Millionenhöhe

Der Konflikt weitet sich aus. VW verlangt auch von Mitarbeitern Geld zurück, deren Jubiläen zwischen dem 2. und 21. Januar 2025 lagen. In mehreren Fällen forderte der Konzern über 10.000 Euro von einzelnen Beschäftigten.

Grundlage dieser Rückforderungen ist ein Tarifvertrag vom 21. Januar 2025, der die niedrigeren Pauschalzahlungen festschrieb. Die IG Metall unterstützt derzeit Kläger bei ihren juristischen Auseinandersetzungen gegen diese Rückzahlungsansprüche.

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Noch nicht rechtskräftig

Das Urteil des LAG ist noch nicht rechtskräftig. Volkswagen kann weitere rechtliche Schritte einlegen. Die heutige Entscheidung beendet die Auseinandersetzungen um die Jubiläumszahlungen jedoch nicht. Weitere Verfahren mit ähnlichen Klagen sind anhängig – die nächsten Verhandlungen sind für Mitte Juni 2026 angesetzt.

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