Jobcenter-Reform, Rehabilitation

Jobcenter-Reform: Rehabilitation ab Juli systematisch geprüft

Veröffentlicht am: 28.07.2026 um 05:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Seit Juli 2026 sind Jobcenter zur systematischen Prüfung von Rehabilitationsbedarfen verpflichtet. Die Neuregelung betrifft auch Schwerbehindertenvertretungen.

Jobcenter müssen Reha-Bedarf prüfen: Neue Regeln ab Juli 2026
Ein moderner Schreibtisch mit Dokumenten zum Arbeitsrecht und Inklusion in einer professionellen Büroumgebung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Seit dem 1. Juli 2026 müssen Jobcenter Rehabilitationsbedarfe systematisch prüfen. Die Neuregelung im Sozialgesetzbuch II (§ 15 SGB II) verpflichtet die Behörden, gesundheitliche Einschränkungen bereits in der Potenzialanalyse und im Kooperationsplan zu berücksichtigen.

Enge Verzahnung von Vermittlung und Rehabilitation

Für die betriebliche Praxis bedeutet das: Arbeitsvermittlung und Rehabilitation rücken enger zusammen. Die Jobcenter beraten frühzeitig und wirken auf die Antragstellung für Rehabilitationsleistungen hin. Die Entscheidung über diese Leistungen bleibt aber beim zuständigen Träger – eine Anordnung durch das Jobcenter ist nicht vorgesehen.

Schwerbehindertenvertretungen müssen ihre Klienten deshalb über die Freiwilligkeit der Antragstellung informieren. Auch über mögliche Rechtswege bei Ablehnung – etwa eine Klage vor dem Sozialgericht – sollten sie aufklären.

Neue Standards für die Gefährdungsbeurteilung

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat im Mai 2026 ein neues Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung vorgelegt. Es konkretisiert die Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz von 1996 und legt einen Schwerpunkt auf psychische Gefährdungen.

Der Hintergrund: Bundesweit wurden über 708 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage registriert, dazu kommen jährlich fast eine Million gemeldete Arbeitsunfälle. Die Gefährdungsbeurteilung bleibt damit ein zentrales Instrument für Schwerbehindertenvertretungen. Sie können damit die Sicherheit am Arbeitsplatz proaktiv mitgestalten.

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Widersprüche lohnen sich oft

Bei der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) zeigt sich: Widersprüche gegen Bescheide der Versorgungsverwaltung sind in etwa 25 Prozent der Fälle erfolgreich. Das belegen Daten aus Baden-Württemberg für das Jahr 2024. Die Widerspruchsfrist beträgt vier Wochen, Klagen vor den Sozialgerichten sind kostenlos.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) will zudem die Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets vereinfachen. Eine Evaluation schlägt vor, Zielvereinbarungen künftig nur noch freiwillig zu treffen und die Nachweispflichten für nicht verbrauchte Mittel zu lockern. Bereits im August 2022 hatte das Bundessozialgericht die Position der Budgetnehmer gestärkt: Hohe Rückforderungen sind unzulässig, wenn die Mittel zweckentsprechend verwendet wurden.

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Schulungen und digitale Unterstützung

Spezifische Schulungsangebote bereiten auf die Mandatsaufgaben vor. Anfang Juli 2026 fanden Kurse zum Mitarbeitendenvertretungsgesetz (MVG) statt. In Würzburg schlossen Teilnehmerinnen erstmals eine inklusive Qualifizierung zur Assistenzkraft in Kindertageseinrichtungen ab – der Kurs hatte im Oktober 2025 begonnen.

Seit Anfang 2026 gibt es zudem neue Leistungen der Pflegeversicherung. Für digitale Pflegeanwendungen (DiPA) können Betroffene einen Zuschuss von bis zu 70 Euro monatlich beantragen. Voraussetzung ist ein Pflegegrad – eine Schwerbehinderung allein reicht nicht. Die Mittel teilen sich auf: bis zu 40 Euro für die Anwendung selbst, bis zu 30 Euro für ergänzende Unterstützung.

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