Jobcenter-Kündigung: Bremen entlässt Mitarbeiter nach ZDF-Kritik
09.06.2026 - 04:39:26 | boerse-global.de
Grund: Seine Aussagen in einer ZDF-Dokumentation über das Bürgergeldsystem.
Der 60-jährige Fred Göcken trat Mitte Mai in der Reportage „Am Puls mit Sarah Tacke – System Bürgergeld: Leben ohne Leistung“ auf. Nach eigenen Angaben arbeitete er über zwei Jahrzehnte für das Jobcenter Bremen.
„30 bis 40 Prozent fehlerhafte Angaben“
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In dem Beitrag äußerte Göcken scharfe Kritik. Er schätzte, dass etwa 30 bis 40 Prozent der Angaben in Bürgergeld-Anträgen fehlerhaft oder unwahr seien. Die reine Auszahlung von Geldern bezeichnete er als die eigentliche Kernaufgabe der Behörde.
Für einige Empfänger sei das Bürgergeld eine bewusste Lebensalternative, so Göcken weiter. Das System kritisierte er zudem als selbsterhaltend.
Stadt wirft Diffamierung vor
Die Verwaltung reagierte Ende Mai mit der fristlosen Kündigung. Die Begründung: Göcken habe seinen Arbeitgeber bewusst diffamiert. Zudem sei das Interview nicht vorab genehmigt worden. Das Vertrauensverhältnis sei unwiederbringlich zerstört.
Bremens Sozialsenatorin Claudia Schilling (SPD) trat den Behauptungen entgegen. Die genannten Quoten entbehrten jeder belastbaren Grundlage, so Schilling. Auch das Jobcenter selbst wies die Darstellungen als unzutreffend zurück.
Experten sehen Spannungsfeld
Der Fall beschäftigt nun Rechtsexperten. Sie analysieren das Verhältnis zwischen Meinungsfreiheit und arbeitsvertraglicher Loyalitätspflicht. Ein ungenehmigtes Interview sei zwar eine Pflichtverletzung, hieß es in ersten Einschätzungen. Im Regelfall folge darauf aber zunächst eine Abmahnung.
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Ob die fristlose Kündigung rechtens ist, hängt entscheidend davon ab: Handelt es sich um geschützte Meinungsäußerungen oder um schädigende Tatsachenbehauptungen?
Göcken kündigt Klage an
Fred Göcken will den Rechtsweg beschreiten. Er plant eine Kündigungsschutzklage und beruft sich auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung. Das Verfahren wird voraussichtlich klären müssen, wie weit öffentliche Bedienstete gehen dürfen, wenn sie Missstände in ihren eigenen Behörden anprangern.
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