Jobcenter-Beratung, Ausgewählte

Jobcenter-Beratung: Ausgewählte Leistungsbezieher sollen ab 2027 alle sechs Wochen kommen

Veröffentlicht am: 02.11.2026 um 02:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Im Oktober 2026 sank die Zahl der SGB-II-Leistungsberechtigten binnen Jahresfrist um 272.000; engere Beratungstakte sind ab 2027 vorgesehen.
Ein minimalistischer, heller Flur in einem modernen Bürogebäude mit klaren architektonischen Linien und natürlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Mit dem Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung und der damit verbundenen Ablösung des Bürgergelds durch die Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1. Juli 2026 hat sich die Zählung von Pflichtverletzungen grundlegend geändert.

Für alle Leistungsbezieher begann die Erfassung von Terminversäumnissen zu diesem Stichtag bei null. Versäumnisse aus der Zeit vor der Neuregelung werden bei künftigen Sanktionsentscheidungen nicht mehr berücksichtigt, während zuvor bereits rechtskräftig verhängte Minderungen noch vollstreckt werden.

Verschärfte Beratungsintervalle ab 2027

Ergänzend zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen regelt eine interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA-Weisung 202610009 vom 22. Oktober 2026, intern als „Nah am Kunden SGB II“ sowie als „Rahmenkonzept RaVe“ bezeichnet) das künftige Vorgehen bei Beratungen.

Diese Regelung trat am 23. Oktober 2026 in Kraft. Vorgesehen ist, dass ausgewählte Leistungsberechtigte in der marktorientierten Vermittlung ab dem Jahr 2027 im Durchschnitt alle sechs Wochen zu einem Beratungsgespräch eingeladen werden sollen.

Bis zum 31. Dezember 2026 legen die Jobcenter über einen entsprechenden Vermerk im internen System VERBIS fest, welche Personen dieser Betreuungsgruppe angehören.

Vorrangig erfasst werden Neukunden mit einer Bezugsdauer von bis zu sechs Monaten, Absolventen von Maßnahmen oder Weiterbildungen, Minijobber mit einer Arbeitszeit von unter 15 Wochenstunden sowie Absolventen von Sprachkursen auf dem Niveau A2. Auch Langzeitarbeitslose können auf eigenen Wunsch in diesen Betreuungszyklus aufgenommen werden.

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Sanktionsfolgen und Regelbedarfsstruktur

Der monatliche Regelbedarf für Alleinstehende verharrt seit Januar 2024 unverändert bei 563 Euro; eine Anpassung für das Jahr 2027 ist bislang offen. Versäumen Leistungsberechtigte Termine ohne triftigen Grund, greift ein gestuftes Sanktionssystem: Bei einem zweiten verpassten Termin erfolgt eine Kürzung um 30 Prozent des Regelbedarfs für einen Monat, was einem Abzug von 168,90 Euro entspricht.

Kommt es zu einem dritten Versäumnis in Folge, kann der gesamte Leistungsanspruch einschließlich der Übernahme der Mietkosten entfallen. Durch ein persönliches Erscheinen bei der Behörde im selben Monat lässt sich der Anspruch mit Ausnahme des Regelbedarfs wiederherstellen.

Betroffenen steht gegen entsprechende Bescheide eine Widerspruchsfrist von einem Monat offen. Parallel dazu wird in Medienberichten immer wieder thematisiert, in welchem Verhältnis das Erwerbseinkommen zu den Ansprüchen in der Grundsicherung steht.

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Da zum Januar 2026 eine neue Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte in Kraft getreten ist, sollten bestehende Vereinbarungen dringend überprüft werden. Sichern Sie sich die aktuelle Mustervorlage, um bei der Einstellung und Verwaltung von Minijobbern auf dem neuesten Stand zu bleiben. Kostenlose Mustervorlage für Minijob-Arbeitsverträge sichern

Rückläufige Leistungszahlen im Herbst 2026

Die Bundesagentur für Arbeit wies in einer am 30. Oktober 2026 veröffentlichten Hochrechnung für Oktober 2026 rund 4,947 Millionen Regelleistungsberechtigte nach dem SGB II aus. Das entspricht einem Rückgang um 272.000 Personen oder 5,2 Prozent im Vergleich zum Oktober 2025. Innerhalb dieser Gesamtzahl machten erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 3,659 Millionen Personen aus, was einem Minus von 172.000 Personen gegenüber dem Vorjahr und einem Rückgang von 38.000 gegenüber dem Vormonat September entspricht; saisonbereinigt betrug der Rückgang 25.000 Personen. Weitere 1,288 Millionen entfielen auf nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF).

Die Zahl der bei den Jobcentern erfassten Arbeitslosen bezifferte die Bundesagentur auf 1,791 Millionen, rund 36.000 weniger als im Vorjahresmonat. Rund 937.000 Personen davon galten als langzeitarbeitslos, was einem Anteil von 52,3 Prozent an den Jobcenter-Arbeitslosen entspricht.

Bundesweit lag die Gesamtzahl der Arbeitslosen im Oktober 2026 bei 2,955 Millionen und damit um 44.000 über dem Niveau des Vorjahres. Im September 2026 zählte die Statistik noch 5.005.480 Regelleistungsberechtigte (davon 3.703.670 erwerbsfähige und 1.301.810 nicht erwerbsfähige Personen), nachdem der Wert im August 2026 noch um 42.940 Personen höher gelegen hatte.

Der Abwärtstrend setzte sich damit fort: Im Januar 2026 lag die Zahl noch bei 5.183.420, im Juni 2026 bei 5.146.490 und im Juli 2026 bei 5.094.060 Regelleistungsberechtigten, nach 5.247.750 im September 2025, 5.471.570 im September 2024 sowie 5.473.660 im September 2023.

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