Jahressteuergesetz 2026: Zinssatz auf 3,6% und neue BgA-Regeln
30.05.2026 - 15:01:32 | boerse-global.deBesonders bei Umstrukturierungen drohen unerwartete Steuerlasten.
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Neue Regeln durch das Jahressteuergesetz 2026
Ende Mai 2026 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium einen Diskussionsentwurf für das Jahressteuergesetz 2026. Der Entwurf bringt weitreichende Änderungen: Eine Neuregelung für Umsatzsteuer-Gruppen tritt Mitte 2028 in Kraft, der Zinssatz für Steuernachforderungen steigt auf 3,6 Prozent pro Jahr, und die Forschungszulage wird angehoben.
Schon das Jahressteuergesetz 2024 hatte zum 1. Januar 2025 die Sonderregeln für bestimmte Einlagenanteile abgeschafft. Seither fallen diese Anteile unter die allgemeine Besteuerung nach § 17 Einkommensteuergesetz. Das Nebeneinander verschiedener Konzepte für Kapitalgewinne ist damit Geschichte.
Die doppelte Gewinnermittlung
Ein Betrieb gewerblicher Art (BgA) muss zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz unterscheiden. Für die Ermittlung der Kapitaleinkünfte der Trägerkörperschaft zählt nicht der steuerpflichtige Gewinn, sondern der handelsrechtliche Jahresüberschuss. Das bedeutet: zwei getrennte Rechenwerke.
Nach einem BMF-Schreiben aus dem Frühjahr 2019 muss der steuerliche Gewinn um die anfallenden Steuern bereinigt werden – Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Gewerbesteuer. Erst der verbleibende Betrag fließt der Trägerkörperschaft zu.
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Der Bundesfinanzhof hat klargestellt: Diese Kapitalerträge gelten am Ende des Wirtschaftsjahres als zugeflossen. Führt ein BgA keine ordnungsgemäße Buchhaltung, dürfen vereinfachte Methoden angewendet werden. Bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung muss der Gewinn durch einen Betriebsvermögensvergleich geschätzt werden.
Wenn der BgA zur GmbH wird
Strukturelle Veränderungen lösen sofort Steuerfolgen aus. Seit dem Jahressteuergesetz 2007 gilt: Die Einlage eines BgA in eine Kapitalgesellschaft gilt als Verwendung von Rücklagen für außerbetriebliche Zwecke. Damit sollen Besteuerungslücken verhindert werden.
Ältere Rechtsstreitigkeiten – etwa vor den Finanzgerichten Münster und Baden-Württemberg Ende 2012 – drehten sich um die Frage, ob diese Regelung auch für Einlagen vor der Gesetzesänderung 2006/2007 gilt. Der Bundesfinanzhof ließ die Frage 2018 letztlich offen.
Unternehmen können in solchen Fällen die Buchwertfortführung beantragen. Dann wird die Übertragung rückwirkend einem bestimmten Stichtag zugeordnet – und steuerlich wie ein Verkauf zu diesem Zeitpunkt behandelt.
Freigrenzen für die Kapitalertragsbesteuerung
Nicht jeder öffentliche Wirtschaftsbetrieb unterliegt der vollen Besteuerung. Es gelten Schwellenwerte: Erst wenn der Jahresumsatz 350.000 Euro übersteigt oder der Jahresgewinn 30.000 Euro überschreitet, entstehen steuerpflichtige Kapitaleinkünfte für die Trägerkörperschaft.
Diese Grenzen sind eigenständig und unterscheiden sich von den allgemeinen Buchführungspflichten der Abgabenordnung. In besonderen Verwaltungssituationen – etwa wenn ein Wasserversorgungsverband Leistungen an Mitgliedsgemeinden erbringt – können die Finanzbehörden aus Billigkeitsgründen Sonderregelungen anwenden.
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