Jahressteuergesetz 2026: KI in Finanzämtern und neue Organschaftsregeln
03.06.2026 - 14:09:40 | boerse-global.de
Die Aktion richtete sich gegen mutmaßlichen Schmuggel, Sozialabgabenbetrug und Steuerhinterziehung. Parallel dazu treibt das Bundesfinanzministerium die Digitalisierung der Steuerverwaltung voran – mit weitreichenden Folgen für Unternehmen.
Großrazzia in Südbrandenburg
Am Dienstagmorgen rollte eine Großoffensive der Steuerfahndung an. Zoll, Bundespolizei, Landespolizei und Steuerfahnder durchsuchten zeitgleich mehrere Gebäude in Südbrandenburg, darunter in Cottbus. Die Beamten beschlagnahmten Beweismaterial, die Ermittlungen laufen auf Hochtouren.
Die Behörden gehen dem Verdacht nach, dass die Beschuldigten systematisch Sozialversicherungsbeiträge vorenthielten und Waren illegal über die Grenzen schmuggelten. Die Schäden für die Sozialkassen und den Bundeshaushalt könnten enorm sein.
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Rekordeinnahmen beim Zoll
Die gestiegene Schlagkraft der Ermittler zeigt sich auch in der Jahresbilanz des Hauptzollamts Bielefeld für 2025. Die Behörde verbuchte Rekordeinnahmen von 19,28 Milliarden Euro – ein deutlicher Sprung gegenüber den 17,2 Milliarden Euro aus dem Vorjahr.
Den Löwenanteil steuerte die Tabaksteuer mit 17,6 Milliarden Euro bei. Die Einfuhrumsatzsteuer brachte weitere 774 Millionen Euro in die Kassen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) prüfte zudem 857 Arbeitgeber und kontrollierte over 13.000 Personen. Ergebnis: 3.486 Strafverfahren und ein aufgedeckter Schaden von mehr als 34 Millionen Euro.
Jahressteuergesetz 2026: Das ändert sich für Unternehmen
Das Bundesfinanzministerium hat am 26. Mai den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2026 vorgelegt. Die Neuerungen sind weitreichend – besonders für Unternehmen mit Umsatzsteuer-Gruppen.
Umsatzsteuerliche Organschaft wird reformiert
Bislang greift die umsatzsteuerliche Organschaft automatisch, sobald ein Unternehmen finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein anderes eingegliedert ist. Das soll sich ändern: Ab dem 1. Januar 2029 wird die Organschaft nur noch auf Antrag gewährt. Das Antragsverfahren soll am 1. Juli 2028 starten.
Künstliche Intelligenz in der Steuerverwaltung
Die Finanzämter dürfen künftig KI-Modelle mit echten Steuerdaten trainieren – allerdings nur auf behördeneigenen Servern und ohne Anonymisierung. Die letzte Entscheidung über Steuerbescheide bleibt aber beim Menschen. Ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung, der Datenschützer auf den Plan rufen dürfte.
Weitere Neuerungen im Überblick
- Entlastung bei der Kapitalertragsteuer: Die Freigrenze für vereinfachte Erstattungsverfahren steigt von 10.000 auf 100.000 Euro.
- Forschungszulage erhöht: Die Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage soll rückwirkend zum 1. Januar 2026 von 15 auf 25 Millionen Euro steigen.
- Grundstücksbewertung: Neue gesetzliche Regelungen zur Aufteilung des Kaufpreises bei bebauten Grundstücken.
Das Bundeskabinett soll den Entwurf am 1. Juli beraten. Das Gesetz soll noch 2026 in Kraft treten.
EuGH-Urteil bringt Liquiditätsvorteil für Unternehmen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 11. Februar 2026 (Rechtssache T-689/24) ein Urteil gefällt, das Unternehmen freuen dürfte. Der Vorsteuerabzug ist bereits im Monat der Leistungserbringung möglich – vorausgesetzt, die Rechnung liegt vor Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung vor. Bislang scheiterte der Abzug oft daran, dass die Papierrechnung nicht bis Monatsende vorlag.
BFH: Gelangensbestätigung nicht zwingend erforderlich
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 18. Dezember 2025 (Az. V R 3/25) klargestellt: Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ist die sogenannte Gelangensbestätigung zwar ein wichtiges Beweismittel, aber nicht zwingend für den Vertrauensschutz erforderlich. Entscheidend ist die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und der gute Glaube an die Richtigkeit der Kundenangaben.
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In einem weiteren Urteil vom 5. Februar 2026 (III R 18/25) weitete der BFH den Betriebsstättenbegriff aus. Demnach kann auch ein Selbstständiger, der überwiegend im Außendienst arbeitet, eine Betriebsstätte im eigenen Büro begründen – sofern es mit einer gewissen Nachhaltigkeit genutzt wird. Die tatsächlich vor Ort verbrachten Tage spielen dabei eine untergeordnete Rolle.
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