Jahressteuergesetz 2026: Kapitalertragsteuer-Freigrenze verdoppelt sich
29.05.2026 - 04:13:26 | boerse-global.de
Das Jahr 2026 wird zum Prüfstein für die Steuerabteilungen deutscher Unternehmen.
Bundesfinanzministerium legt Entwurf für Jahressteuergesetz 2026 vor
Am 27. Mai 2026 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2026. Die geplanten Neuerungen betreffen zentrale Bereiche der Umsatz- und Körperschaftsteuer. Besonders im Fokus steht die Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft.
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Ein weiterer Kernpunkt: Die Freigrenze für das Freistellungsverfahren beim Kapitalertragsteuerabzug soll drastisch steigen – von 10.000 auf 100.000 Euro. Dieser Schritt ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Zudem plant das Ministerium, die Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage rückwirkend zum 1. Januar 2026 auf maximal 25 Millionen Euro anzuheben.
Bis zum 12. Juni 2026 können Verbände und Interessengruppen Stellungnahmen zum Entwurf einreichen. Weitere Vorschläge betreffen die gesetzliche Regelung zur Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken sowie die Verkürzung des Zeitraums für die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte von 48 auf 24 Monate.
EuG-Urteil beschleunigt Vorsteuerabzug
Ein Urteil des Europäischen Gerichts (Rechtssache T-689/24) vom 11. Februar 2026 hat die Anforderungen an den Vorsteuerabzug grundlegend verändert. Bislang scheiterte die Geltendmachung häufig an formalen Hürden – insbesondere am genauen Zeitpunkt des Rechnungseingangs.
Das Gericht entschied: Der Vorsteuerabzug ist bereits für den Monat der Leistungserbringung zulässig, sofern die Rechnung vor Abgabe der Steuererklärung vorliegt. Steuerexperten von Alvarez & Marsal Tax beziffern die möglichen Liquiditätseffekte auf Milliardenbeträge. Finanzvorstände sollten ihre Buchhaltungsprozesse umgehend anpassen, um von den neuen zinsvorteilen zu profitieren und Sanktionsrisiken zu minimieren.
E-Rechnung: Die Übergangsfristen laufen
Die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung bleibt das dominierende Thema im B2B-Bereich. Seit dem 1. Januar 2025 müssen deutsche Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Jetzt rücken die Ausstellungsfristen näher.
Ab dem 1. Januar 2027 sind Firmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro zur Ausstellung verpflichtet. Ein Jahr später, zum 1. Januar 2028, gilt die Pflicht für alle übrigen B2B-Unternehmen. Digitalisierungsexperten wie Jochen Treuz warnen vor typischen Fehlern bei der Archivierung und Validierung. Das Bundesfinanzministerium empfahl in einem FAQ-Update vom März 2026 eine technische Validierung und betrachtet das laufende Jahr als Phase der Prozessstabilisierung.
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Erforderlich sind die Standards XRechnung und ZUGFeRD (Version 2.0.1 oder höher). Herkömmliche PDF-Dateien erfüllen die neuen elektronischen Anforderungen nicht. Ausgenommen vom deutschen Ausstellungsmandat bleiben weiterhin B2C-Geschäfte und grenzüberschreitende Rechnungen.
Neue Hürden im grenzüberschreitenden Handel
Auch auf regionaler und EU-Ebene zeichnen sich neue fiskalische Maßnahmen ab. Österreich plant eine „Paketsteuer" von zwei Euro pro Sendung, die am 1. Oktober 2026 in Kraft treten soll. Betroffen sind Händler mit einem Jahresumsatz von über 100 Millionen Euro. Große Player wie Amazon und eBay kritisieren die Abgabe scharf – sie benachteilige kleinere Händler und verzerre den Wettbewerb.
Parallel dazu treten am 1. Juli 2026 neue EU-Zollvorschriften für Waren mit geringem Wert in Kraft. Große Logistikdienstleister wie DHL, FedEx und UPS warnen vor erheblichen Verzögerungen an den EU-Außengrenzen. Sie schlagen eine vereinfachte Pauschalgebühr vor, um Engpässe bei Industrie- und Medizinsendungen zu vermeiden.
Hinzu kommt die europäische Verpackungsverordnung (PPWR): Bis 2030 darf das Leerraumvolumen bei bestimmten Verpackungen maximal 50 Prozent betragen. Die Entwicklungen zeigen: Präzise Daten zu Lieferketten und Steueridentifikation werden für Unternehmen in einem zunehmend regulierten europäischen Markt zur Überlebensfrage.
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