Jahressteuergesetz, Freibetrag

Jahressteuergesetz 2026: Freibetrag auf 100.000 Euro angehoben

04.06.2026 - 13:11:17 | boerse-global.de

Jahressteuergesetz 2026, verschärfte Cybersicherheit und KI-Sprachassistenten verändern die Steuerbranche grundlegend.

Jahressteuergesetz 2026: Freibetrag auf 100.000 Euro angehoben - Bild: über boerse-global.de
Jahressteuergesetz 2026: Freibetrag auf 100.000 Euro angehoben - Bild: über boerse-global.de

Neue Gesetzesentwürfe, strengere Cybersicherheitsauflagen und die zunehmende Automatisierung verändern die Arbeit der Kanzleien grundlegend.

Jahressteuergesetz 2026: Was sich ändert

Das Bundesfinanzministerium hat am 26. Mai den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2026 (JStG 2026) vorgelegt. Kernstück ist die Umstellung der umsatzsteuerlichen Organschaft auf ein Antragsverfahren. Zwar tritt die Neuregelung erst am 1. Januar 2029 in Kraft, doch das Antragsverfahren startet bereits am 1. Juli 2028.

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Weitere wichtige Neuerungen im Überblick:

  • Eine gesetzliche Regelung zur Kaufpreisaufteilung bei Immobilien
  • Vereinfachung des Steuer abzugs bei Kapitalerträgen – der Freibetrag steigt auf 100.000 Euro
  • Anhebung der Obergrenze für die Forschungszulage auf 25 Millionen Euro, rückwirkend zum 1. Januar 2026

Das Bundeskabinett wird den Entwurf voraussichtlich am 1. Juli beraten. Das Gesetz soll noch vor Jahresende in Kraft treten.

NIS-2: Neue Pflichten für Kanzleien

Parallel zum Steuerrecht verschärft die NIS-2-Richtlinie die Sicherheitsanforderungen. Das entsprechende Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) passierte den Bundestag Ende 2025 und gilt seit Januar 2026. Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von über zehn Millionen Euro.

Die Pflichten sind umfangreich: Registrierung beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), ein funktionierendes Risikomanagement und Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen.

Sicherheitslücken: Die meisten Kanzleien testen ihre Backups nicht

Die technische Umsetzung bereitet vielen Kanzleien Kopfzerbrechen. Eine Studie aus dem Jahr 2025 zeigt: 72 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen testen ihre Backups selten oder nie. Ein gefährlicher Blindflug – denn genau das machen sich Ransomware-Angreifer zunutze.

Branchenexperten empfehlen die 3-2-1-Regel: Drei Kopien der Daten auf zwei verschiedenen Medientypen, eine davon extern gelagert.

Digitale Souveränität: Euro-Office kommt

Ein neues europäisches Büroprogramm namens Euro-Office soll am 9. Juni 2026 verfügbar sein. Die Alternative zu den großen US-Plattformen arbeitet mit Nextcloud zusammen und bietet eine DSGVO-konforme Umgebung für gängige Formate wie DOCX und PDF.

Auch bei der Cybersicherheit setzt sich der Trend zur lokalen Hosting-Lösung durch. Anbieter wie die activeMind AG empfehlen interne NIS-2-Audits, um Schwachstellen in der Lieferkette und bei der Incident-Response zu identifizieren.

KI entlastet Kanzleien: 60 Prozent weniger Anrufe

Der administrative Aufwand wächst – doch die Digitalisierung hilft gegenzusteuern. KI-gestützte Sprachassistenten übernehmen inzwischen Routineaufgaben wie Terminbuchungen und das Prüfen von Dokumenten-Checklisten. Erste Erfahrungen zeigen: Die Systeme reduzieren das Anrufaufkommen um bis zu 60 Prozent und sparen rund zwölf Stunden Arbeitszeit pro Woche.

Die Assistenten sind direkt in DATEV integriert und werden innerhalb der EU gehostet – Datenschutz inklusive.

Achtung: Microsoft kann Steuerkanzleien lahmlegen

Doch nicht alle technischen Risiken sind hausgemacht. Experten warnen vor möglichen Mail-Blockaden durch Microsoft Exchange Online Protection (EOP). Gerade in Spitzenzeiten rund um Steuertermine blockiert der Dienst ausgehende E-Mails – ohne Ausnahmen für offizielle Fristen. Die Empfehlung der Fachleute: Kanzleien sollten einen Notfall-SMTP-Zugang und Administrator-Zugangsdaten bereithalten.

Spezialisierte IT-Unterstützung in NRW

In Nordrhein-Westfalen, insbesondere in Düsseldorf, bieten spezialisierte Dienstleister seit Mitte der 1990er Jahre Wartungsverträge für DATEV-Systeme an. Diese decken auch die verpflichtende E-Rechnung ab, die 2025 eingeführt wurde. Dazu gehören der Jahresabschluss-Support und schnelle Reaktionszeiten bei Fehleranalysen.

Weiterbildung: IHK-Webinar und neue Schulungen

Der Spagat zwischen Recht und Technik bleibt eine Daueraufgabe. Am 11. Juni 2026 veranstaltet die IHK ein Webinar zur IT-Anforderungsanalyse und Kostenoptimierung. In den vergangenen Monaten fanden zudem Schulungen zu den rechtlichen Anforderungen der digitalen Zeiterfassung und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) statt. Ziel: Die Kanzleien fit machen für die verpflichtende Umstellung auf digitale Anwesenheitsdokumentation im Laufe des Jahres 2026.

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