Jahressteuergesetz, Freibeträge

Jahressteuergesetz 2026: Freibeträge für Ehrenamtliche steigen auf 500 Euro

28.05.2026 - 21:31:43 | boerse-global.de

Der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 sieht höhere Freigrenzen für Ehrenamtliche und Kapitalerträge sowie eine Digitalisierungsoffensive vor.

Jahressteuergesetz 2026: Freibeträge für Ehrenamtliche steigen auf 500 Euro - Foto: über boerse-global.de
Jahressteuergesetz 2026: Freibeträge für Ehrenamtliche steigen auf 500 Euro - Foto: über boerse-global.de

Die geplanten Änderungen betreffen Steuerfreigrenzen, Bürokratieabbau und Digitalisierung.

Höhere Freibeträge für kleine Einkünfte

Die Bundesregierung will die Grenzen für steuerfreie Einkünfte deutlich anheben. Besonders profitieren sollen Ehrenamtliche: Die Freigrenze für kleine Aufwandsentschädigungen steigt von 250 auf 500 Euro. Diese Regelung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.

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Auch bei der Kapitalertragsteuer gibt es eine spürbare Erleichterung. Die Grenze für das vereinfachte Freistellungsverfahren nach Paragraf 50c Einkommensteuergesetz (EStG) soll von 10.000 auf 100.000 Euro steigen. Allerdings schließt das Ministerium Großaktionäre von dieser Vergünstigung aus, deren Dividenden aus Sammelverwahrung stammen.

Die Kleinunternehmerregelung bleibt für das Steuerjahr 2026 unverändert. Die Grenzen von 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro erwartetem Jahresumsatz gelten weiterhin.

Digitalisierungsoffensive gegen Bürokratieflut

Finanzminister Lars Klingbeil setzt auf moderne Technik in den Finanzämtern. Der Gesetzesentwurf verankert den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Abgabenordnung. Das soll die Steuerverwaltung effizienter machen.

Ein Pilotprojekt namens „Schneller Gründen" startete bereits am 27. Mai 2026. In acht Regionen – darunter Aachen, München und Dresden – können Unternehmensgründungen nun komplett digital ablaufen. Ein „One-Stop-Shop" für Gründer und ein automatisiertes Verfahren zur Steuernummernvergabe innerhalb weniger Minuten sollen den Prozess revolutionieren.

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Der Vorstoß kommt nicht von ungefähr. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hatte die langsame Modernisierung des Bundes im März 2026 scharf kritisiert. Aktuelle Umfragen des ifo-Instituts zeigen: Bürokratie bleibt der größte Standortnachteil Deutschlands. Rund ein Drittel der kleinen und mittleren Unternehmen plant deshalb, Investitionen zurückzufahren.

Forschung und Arbeit: Neue Anreize

Die Forschungszulage wird attraktiver. Die Grenze für förderfähige Aufwendungen steigt von 15 auf 25 Millionen Euro. Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2026 – vorausgesetzt, die EU-Kommission stimmt zu. Auch die Fristen für Anträge werden großzügiger.

Bei der Lohnsteuer plant die Regierung eine Verschärfung: Die Dauer für die „regelmäßige Arbeitsstätte" sinkt von 48 auf 24 Monate. Das betrifft Arbeitnehmer, die dauerhaft an einen Einsatzort versetzt werden. Die Neuregelung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Ebenfalls ab 2027 wird die Berechnung des Grundlohns für Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge gesetzlich festgeschrieben.

Photovoltaik und internationale Anpassungen

Die Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bleibt bestehen. Bis zu 30 Kilowattpeak (kWp) pro Einheit sind steuerfrei, maximal 100 kWp pro Steuerzahler. Die Einspeisevergütung liegt zwischen Februar und Juli 2026 bei 7,78 Cent pro Kilowattstunde für Überschussstrom (Anlagen bis 10 kWp) und bei 12,34 Cent für Volleinspeisung. Ab August sinken die Sätze um ein Prozent.

Das Gesetz passt zudem deutsches Recht an Urteile des Europäischen Gerichtshofs an. Kinderfreibeträge und Kindergeld werden künftig nicht mehr gekürzt, wenn Kinder in anderen EU- oder EWR-Staaten leben. Eine neue „Side-by-Side-Safe-Harbor"-Regelung im Mindeststeuergesetz (MinStG) soll internationale Steuerkonflikte entschärfen.

Die Verbände haben bis zum 12. Juni 2026 Zeit, ihre Stellungnahmen zum Entwurf einzureichen.

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