Jahressteuergesetz 2026: Forschungszulage steigt auf 25 Millionen Euro
27.05.2026 - 17:48:37 | boerse-global.de
Finanzminister Klingbeil verschickte den Referentenentwurf am 26. Mai an die Verbände. Das Paket soll deutsches Steuerrecht an EU-Vorgaben anpassen und die Verwaltung digitalisieren.
Die Gesamtkosten für Bund, Länder und Gemeinden belaufen sich auf rund 375 Millionen Euro. Das Gesetz kommt in einer politisch angespannten Phase: Die Koalition unter Kanzler Merz verhandelt parallel über Haushaltskürzungen und eine geplante Einkommensteuerreform von 20 Milliarden Euro für das kommende Jahr.
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Mehr Geld für Forschung und klare Regeln bei der Mehrwertsteuer
Ein Kernstück des Entwurfs ist der Ausbau der Forschungszulage. Die Bemessungsgrenze für Forschungsausgaben soll von 15 auf 25 Millionen Euro steigen – ein Signal für den Innovationsstandort Deutschland. Hinzu kommen verlängerte Antragsfristen, die Unternehmen mehr Flexibilität bei der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung verschaffen.
Auch bei der Mehrwertsteuer gibt es Klarstellungen, die teils schon zum Jahreswechsel greifen. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Satz von sieben Prozent. Getränke bleiben beim regulären Satz von 19 Prozent. Für Immobilienbesitzer und Bauträger führt der Gesetzentwurf einen einheitlichen Flächenschlüssel zur Vorsteueraufteilung ein – eine spürbare Vereinfachung. Auf EU-Ebene bereitet das Ministerium zudem eine zentrale Zollabwicklung für Mehrwertsteuerzwecke vor.
Künstliche Intelligenz in Finanzämtern: Rechtsrahmen geschaffen
Das Jahressteuergesetz 2026 schafft erstmals eine solide Rechtsgrundlage für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Steuerverwaltung. Geplant sind Änderungen der Abgabenordnung, die eine „zweckändernde“ Verarbeitung personenbezogener Daten in KI-Systemen erlauben. Damit wird der Einsatz automatisierter Lernsysteme in Finanzämtern rechtssicher – etwa zur Mustererkennung oder Optimierung von Verwaltungsabläufen.
Parallel dazu treibt die Regierung die Digitalisierung von Sozialleistungen voran. Am 22. Mai brachte Klingbeil einen separaten Gesetzentwurf zur automatischen Kindergeldauszahlung in den Bundestag ein. Das System startet gestaffelt: Ab März 2027 greift die Automatik für Eltern mit mindestens einem älteren Kind, ab November 2027 folgt die Auszahlung für Erstgeborene. Rund 300.000 manuelle Anträge pro Jahr könnten damit entfallen.
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Europarechtliche Anpassungen bei Familienleistungen
Der Entwurf reagiert auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juni 2022. Die Richter hatten entschieden, dass die Kürzung von Kindergeld oder Kinderfreibeträgen für Kinder in anderen EU-Staaten unzulässig ist. Das Gesetz bringt nun den Kinderfreibetrag und das Kindergeld – derzeit 259 Euro monatlich – auf EU-rechtlich sicheren Boden.
Eine neue Hürde bringt dagegen die E-Auto-Prämie mit sich. Das Portal für den Zuschuss von bis zu 6.000 Euro öffnete am 19. Mai. Antragsteller müssen ihre letzten beiden Einkommensteuerbescheide einreichen. Der Bund der Steuerzahler kritisiert: Wer sonst keine Steuererklärung abgeben muss, wird dazu gezwungen, um die Förderung zu erhalten.
Politische Sprengkraft: Einkommensteuerreform und Sparkurs
Das Jahressteuergesetz 2026 mag technisch wirken – doch im Hintergrund brodelt der Streit um die große Einkommensteuerreform. Ab Januar 2027 sollen mindestens 20 Milliarden Euro Entlastung für kleine und mittlere Einkommen fließen, um die kalte Progression auszugleichen. Doch der Bundesrat bremst.
Die Länderchefs aus Berlin, Rheinland-Pfalz und Hessen wehren sich: Sie müssten 42,5 Prozent der Ausfälle tragen. Verschärft wird der Konflikt durch ideologische Gräben in der schwarz-roten Koalition. Die SPD will die Entlastung durch höhere Steuern für Reiche finanzieren, die Union setzt auf Ausgabenkürzungen. Die Stimmung ist gereizt – erst am 8. Mai scheiterte eine geplante Entlastungsprämie.
Gleichzeitig sucht die Koalition nach Sparmöglichkeiten. Finanzminister Klingbeil hat die Ressorts auf ein Prozent Kürzung verpflichtet. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Ländern hat über 70 mögliche Einsparpotenziale identifiziert – darunter Anpassungen beim Elterngeld, bei der Rente und im Beamtenrecht. Der Bund der Steuerzahler fordert einen radikalen Einstellungsstopp für neue Beamte.
Ausblick: Langer Weg durch die Instanzen
Der Referentenentwurf muss noch mehrere Hürden nehmen. Nach der Verbändeanhörung folgen das Kabinett, der Bundestag und der Bundesrat. Unions-Finanzsprecher Fritz Güntzler kündigte am 26. Mai an, intensiv mit den Ländern zu verhandeln, um eine Blockade zu verhindern.
Befürworter sehen das Gesetz als entscheidenden Schritt, um Deutschland wieder auf Wachstumskurs zu bringen. Ob das gelingt, hängt von der Fähigkeit der Regierung ab, Haushaltsdisziplin und wirtschaftliche Impulse unter einen Hut zu bringen. Die endgültigen Entscheidungen zu den umstrittenen Punkten – der großen Einkommensteuerreform und den konkreten Sparmaßnahmen – werden im Laufe des Sommers bei den Haushaltsverhandlungen fallen.
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