Jahressteuergesetz, Forschungszulage

Jahressteuergesetz 2026: Forschungszulage springt auf 25 Mio. Euro

29.05.2026 - 04:18:47 | boerse-global.de

Der Gesetzentwurf bringt KI in der Steuerverwaltung und höhere Forschungszulagen, während Wirtschaftsweise vor explodierenden Sozialabgaben warnen.

Jahressteuergesetz 2026: Forschungszulage springt auf 25 Mio. Euro - Foto: über boerse-global.de
Jahressteuergesetz 2026: Forschungszulage springt auf 25 Mio. Euro - Foto: über boerse-global.de

Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026 vorgelegt – mit weitreichenden Änderungen von der KI-Steuerverwaltung bis zur Forschungsförderung. Parallel dazu warnen Wirtschaftsweise vor einer dramatischen Explosion der Sozialabgaben.

KI und höhere Forschungszulage: Die Kernpunkte des Gesetzentwurfs

Das BMF schickte den Entwurf am 26. Mai an die Verbände, veröffentlicht wurde er am 27. Mai. Die zentralen Neuerungen: Künstliche Intelligenz wird rechtlich im Steuerverfahren verankert – ein Schritt zur Modernisierung der Verwaltung. Die Forschungszulage steigt von 15 auf 25 Millionen Euro, um Innovationen anzukurbeln.

Weitere Änderungen im Überblick:

  • Grundstücksbewertung: Neue Regelung zur Aufteilung von Kaufpreisen bei bebauten Grundstücken
  • Internationale Steuern: Freigrenze für Quellensteuerentlastung bei Lizenzen steigt von 10.000 auf 100.000 Euro
  • Kinderfreibeträge: EU-weite Anerkennung ohne Kürzung – Folge von EuGH-Urteilen
  • Pendler und Dienstreisen: Zeitraum für eine regelmäßige Arbeitsstätte wird von 48 auf 24 Monate verkürzt

Die finanziellen Auswirkungen beziffert das Ministerium auf rund 375 Millionen Euro für Bund, Länder und Gemeinden. Verbände können bis zum 12. Juni Stellungnahmen einreichen, die meisten Regelungen sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

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Das Ende der Steuerklassen III und V?

Parallel zum Jahressteuergesetz treibt die Bundesregierung die Reform der Lohnsteuerklassen voran. Das Modell III/V – beliebt bei Ehepaaren mit großen Einkommensunterschieden – soll abgeschafft werden. Stattdessen kommt das Faktorverfahren IV/IV.

Die Idee: Die Steuerlast wird gerechter über das Jahr verteilt. Die jährliche Gesamtsteuer bleibt gleich, das monatliche Netto verschiebt sich. Bei einem Paar mit 5.000 und 2.500 Euro Brutto bringt das Faktorverfahren rund 4.970 Euro gemeinsames Netto. Ein konkretes Datum für das Aus von III/V steht noch nicht fest.

Wirtschaftsweise schlagen Alarm: Sozialabgaben drohen zu explodieren

Der Frühjahrsgutachten des Sachverständigenrats vom 27. Mai zeichnet ein düsteres Bild. Die Wirtschaftsweisen senkten ihre Wachstumsprognose für 2026 auf 0,5 Prozent – von zuvor 0,9 Prozent. Hohe Energiekosten, der demografische Wandel und geopolitische Spannungen bremsen die Konjunktur.

Noch alarmierender: Ohne grundlegende Reformen könnten die Sozialabgaben von aktuell rund 42 Prozent bis 2040 auf knapp 50 Prozent steigen – und danach sogar auf 60 Prozent. Die Experten empfehlen drastische Maßnahmen:

  • Abschaffung der Minijobs und des Ehegattensplittings für mehr Arbeitsanreize
  • Höheres Renteneintrittsalter und Stärkung des Nachhaltigkeitsfaktors
  • Integration der Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung
  • Begrenzung der Pflegeleistungen auf das medizinisch Notwendige

Politischer Widerstand und soziale Folgen

Die geplanten Steuerentlastungen für Mittel- und Geringverdiener stoßen auf Widerstand. Mehrere Bundesländer – sowohl SPD- als auch CDU-geführte – blockieren die Pläne, die jährliche Einnahmeausfälle von 30 Milliarden Euro verursachen würden. Ohne Gegenfinanzierung durch den Bund wollen sie nicht zustimmen.

Ab Juli steigen die Renten um 4,24 Prozent – der Rentenwert klettert von 40,79 auf 42,52 Euro. Doch Experten warnen: Der steigende Grundfreibetrag (12.348 Euro für 2026) und die hohe Besteuerung von Neurentnern (84 Prozent der Rente sind steuerpflichtig) schaffen komplexe Fallstricke. Die Minijob-Grenze steigt zudem auf 603 Euro monatlich.

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Zum 7. Juni 2026 verschärft eine neue EU-Richtlinie das deutsche Entgelttransparenzgesetz. Arbeitgeber dürfen dann nicht mehr nach dem bisherigen Gehalt fragen. Firmen mit über 100 Beschäftigten müssen regelmäßig über Lohnlücken berichten – bei mehr als fünf Prozent Differenz sind Korrekturen Pflicht. Die Beweislast bei Gehaltsdiskriminierung geht auf den Arbeitgeber über.

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