Jahressteuergesetz 2026: Forschungszulage auf 25 Millionen Euro erhöht
29.05.2026 - 08:39:44 | boerse-global.de
Mai den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2026 vorgelegt. Der Zeitpunkt ist kein Zufall: Die deutsche Wirtschaft befindet sich im zweiten Jahr der verpflichtenden Umstellung auf elektronische Rechnungen im B2B-Bereich – und Experten sprechen von einer entscheidenden Stabilisierungsphase.
Die gesetzliche E-Rechnungspflicht stellt viele Betriebe vor große Herausforderungen bei der rechtssicheren Archivierung und Formatauswahl. Dieser kostenlose Experten-Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, welche Formate und Archivierungsregeln für Ihr Unternehmen wirklich zählen. E-Rechnung richtig einführen und rechtlich absichern
Mehr Forschungsförderung und höhere Freigrenzen
Der Entwurf bringt mehrere steuerliche Neuerungen mit sich. Besonders ins Gewicht fällt die geplante Anhebung der Forschungszulage von bisher 15 auf maximal 25 Millionen Euro – rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ein deutliches Signal für innovative Unternehmen.
Auch beim sogenannten „antragslosen Freistellungsverfahren" tut sich etwas: Die Freigrenze soll zum 1. Januar 2027 von 10.000 auf 100.000 Euro steigen. Hinzu kommen Anpassungen bei der umsatzsteuerlichen Organschaft und den Vollverzinsungssätzen.
Der Zeitplan für die E-Rechnungspflicht
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle deutschen B2B-Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Der nächste Meilenstein folgt am 1. Januar 2027: Dann sind Firmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro verpflichtet, E-Rechnungen auch zu versenden. Ab dem 1. Januar 2028 gilt diese Pflicht dann für sämtliche B2B-Transaktionen.
Doch der Weg dorthin ist steinig – vor allem für kleinere Betriebe.
Handwerksbetriebe kämpfen mit der Umstellung
Eine Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) unter rund 2.000 Betrieben zeigt die Hürden. Die Firmen erhielten 2025 im Schnitt 1.200 Eingangsrechnungen – aber nur die Hälfte davon kam im geforderten elektronischen Format an. Und lediglich ein Drittel der befragten Betriebe stellt selbst bereits E-Rechnungen aus.
Die einmaligen Einführungskosten für die neue Technik? Im Schnitt knapp 3.000 Euro. Kein Wunder also, dass der ZDH nach mehr Einheitlichkeit bei den Standards und einem staatlichen Prüfwerkzeug ruft.
Technische Grundlagen: Nicht jede PDF ist eine E-Rechnung
Wer jetzt glaubt, ein eingescanntes PDF per Mail sei ausreichend, irrt. Gefordert sind strukturierte, maschinenlesbare Formate wie ZUGFeRD oder XRechnung, die dem europäischen Standard EN 16931 entsprechen. Das Bundesfinanzministerium hat bereits im März 2026 ein aktualisiertes FAQ mit technischen Empfehlungen veröffentlicht. Und die GoBD schreiben vor: Die originale XML-Datei muss archiviert werden.
Die Softwarehersteller reagieren. SAP Business Network hat mit Release 2605 die Unterstützung für XRechnung in Deutschland eingeführt – inklusive Erstellung, Prüfung und Signatur konformer Inlandsrechnungen.
KI und Automatisierung als nächster Schritt
Branchenbeobachter sehen die E-Rechnung als Fundament für eine umfassendere Digitalisierung. Automatisierte Prüfung, Echtzeit-Meldung und Liquiditätsplanung – das sind die Versprechen. Auf dem E-Rechnungsgipfel in Berlin (22. bis 24. Juni 2026) wollen Firmen wie Insiders Technologies KI-gestützte Agenten für durchgängige Purchase-to-Pay-Prozesse vorstellen. Automatische Kontenzuordnung und Anomalieerkennung inklusive.
Neue Regeln für Kleinunternehmer
Auch die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wurde angepasst. Seit Januar 2025 gelten neue Umsatzgrenzen: 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Wer die 100.000-Euro-Marke im aktuellen Jahr überschreitet, verliert sofort die Steuerbefreiung. Diese Betriebe müssen E-Rechnungen empfangen können – ob sie sie auch ausstellen, bleibt ihnen überlassen.
Durch die neuen Umsatzgrenzen und die E-Rechnungspflicht stehen viele Kleinstbetriebe vor der Frage, ob sich der Verzicht auf die Steuerbefreiung finanziell lohnt. Dieser kostenlose PDF-Download erklärt, wann Sie die Kleinunternehmerregelung richtig nutzen und wie die Gewerbeanmeldung korrekt erfolgt. Kostenlosen Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung sichern
Blick über die Grenzen
Während Deutschland die zweite Phase der E-Rechnungspflicht durchläuft, ziehen die Nachbarn nach. Österreich plant ab 30. September 2026 eine „Paketsteuer" von 2 Euro pro Lieferung für Händler mit mehr als 100 Millionen Euro Jahresumsatz. Zudem kommt dort ab 1. Oktober 2026 eine digitale Belegpflicht mit QR-Code.
Spanien setzt auf das „Crea y Crece"-Gesetz mit einem Hybridmodell aus privaten Plattformen und einer öffentlichen Lösung. Große Unternehmen (über 8 Millionen Euro Umsatz) müssen ab 1. Oktober 2027 umstellen, alle anderen ein Jahr später.
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