Jahressteuergesetz, Tätigkeitsstätte

Jahressteuergesetz 2026: Erste Tätigkeitsstätte verkürzt sich auf 24 Monate

17.06.2026 - 22:12:51 | boerse-global.de

Jahressteuergesetz 2026 und BFH-Urteil ändern Regeln für Reisekosten. KI spart Milliarden, neue Pflichten ab 2028 kommen.

Reisekosten 2026: Neue Gesetze, BFH-Urteile und KI-Trends
Jahressteuergesetz - Ein Taschenrechner zeigt Zahlen mit unscharfen Finanzdokumenten und einem Stift im Hintergrund, der Finanzberechnungen und Gesetzesänderungen symbolisiert. 17.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Unternehmen müssen sich auf weitreichende Änderungen einstellen.

Jahressteuergesetz 2026: Das plant der Gesetzgeber

Ende Mai 2026 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz (JStG) 2026. Kernpunkt: Die Berechnung des Grundlohns für steuerfreie Zuschläge nach § 3b EStG soll ab 2027 gesetzlich klargestellt werden. Der Gesetzgeber reagiert damit auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.

Eine besonders praxisrelevante Änderung betrifft die erste Tätigkeitsstätte. Für Inlandseinsätze verkürzt sich der Zeitraum für eine dauerhafte Zuordnung von bisher 48 auf künftig 24 Monate. Bei Auslandstätigkeiten bleibt die Grenze von 48 Monaten bestehen.

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Neue Pflichten für die Buchhaltung ab 2028

Ab 2028 wird der Bescheinigungskatalog für Lohnsteuerbescheinigungen erweitert. Künftig müssen Unternehmen unter anderem Angaben zu Reisekosten und Dienstwagen machen. Korrekturen dieser Bescheinigungen sind bis Ende Februar des Folgejahres möglich.

Gleichzeitig erhält die Finanzverwaltung erweiterte Zugriffsrechte auf elektronische Buchhaltungsdaten im Rahmen der Lohnsteuer-Nachschau. Für Unternehmen bedeutet das: Die Finanzämter können künftig tiefer in die digitalen Prozesse blicken.

BFH-Urteil: Mitarbeiterunterkünfte werden teurer

Bereits Anfang 2025 sorgte ein Urteil des Bundesfinanzhofs für Aufsehen. Mit Entscheidung vom 15. Januar 2026 (III R 39/22) stellten die Richter klar: Mietzinsen für Hotelzimmer oder Ferienwohnungen, die Mitarbeitern überlassen werden, sind gewerbesteuerlich hinzuzurechnen.

Der BFH widersprach damit einer vorangegangenen Entscheidung des Sächsischen Finanzgerichts. Die Begründung: Es liege ein fiktives Anlagevermögen vor. Für Unternehmen droht eine spürbare Erhöhung der Gewerbesteuerlast bei der Bereitstellung von Mitarbeiterunterkünften.

Boom bei Geschäftsreisen: Zahlen und Trends

Die VDR-Geschäftsreiseanalyse zeigt: 2025 führten Unternehmen in Deutschland 116,1 Millionen Geschäftsreisen durch. Das sind 8,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Überraschend: Trotz des höheren Volumens sanken die Durchschnittskosten pro Reise um 4,8 Prozent auf 418 Euro. Das Marktvolumen liegt bei rund 48,6 Milliarden Euro.

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KI spart Milliarden

Immer mehr Betriebe setzen auf moderne Technologien für die Abrechnung. Rund 75 Prozent der Unternehmen nutzen mittlerweile Künstliche Intelligenz in der Reisekostenabrechnung. Experten beziffern das jährliche Einsparpotenzial auf rund 3,9 Milliarden Euro.

Workation und Bleisure: Die neuen Fallstricke

Die Grenzen zwischen Geschäfts- und Privatreisen verschwimmen zunehmend. Aktuelle Daten zeigen: 53 Prozent der Unternehmen erlauben die private Verlängerung von Dienstreisen, 56 Prozent tolerieren Workations.

Doch Fachleute warnen vor rechtlichen Risiken. Bei Workations im Ausland drohen Steuernachzahlungen, Sozialabgaben und die unbeabsichtigte Begründung von Betriebsstätten. Zudem bleibt die umfassende Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bestehen – auch bei flexibleren Reiseformen.

Fluggastrechte: Mehr Schutz für Reisende ab 2027

Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich auf eine Reform der Fluggastrechte geeinigt. Das Inkrafttreten wird für 2027 erwartet. Kernpunkte: Airlines müssen Ticketpreise inklusive Handgepäck anzeigen. In Standardtarifen ist ein kostenloses Handgepäckstück mit definierten Mindestmaßen garantiert.

Die Entschädigungssätze bei Verspätungen ab drei Stunden bleiben mit 250 bis 600 Euro bestehen. Neu ist die Frist für Entschädigungsanträge: Sie beträgt künftig neun Monate. Airlines müssen Passagiere zudem digital über ihre Rechte informieren.

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